10 bis 30 Prozent des StrombedarfsSo kommen Sie zur Minisolaranlagen auf dem Balkon

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Minisolaranlagen eignen sich auch für den Einsatz auf Balkon und Terrasse.

Berlin – Wer auf dem Balkon Sonne tanken möchte, ist in der Regel auf Körperbräune und Erholung aus. Aber darunter kann auch das Erzeugen von Energie verstanden werden: Minisolaranlagen lassen sich zum Beispiel an Balkone anbringen. Damit kann umweltfreundlicher Strom erzeugt und der Geldbeutel geschont werden.

Was sind Minisolaranlagen?

Sie haben viele Namen, etwa Plug-in-Anlage, Steckdosensolargerät oder Steckersolaranlage und bestehen normalerweise aus einem oder zwei Solarmodulen im Standardformat, das heißt mit einer Länge von 1,8 Metern und einer Breite von einem Meter. Die Leistung beträgt in der Regel zwischen 300 bis 600 Watt. Die stromerzeugenden Haushaltsgeräte können mit einem Batteriespeicher verbunden werden, um überschüssig produzierte Energie zu speichern.

Anlagen zur Aufbereitung von Warmwasser werden nicht angeboten, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft e. V. (BSW). „Es gibt allerdings einen kompakten Solarluftkollektor, der ähnlich aufgebaut ist wie ein Solarthermieflachkollektor und dazu dient, einzelne Räume mit Solarenergie zu belüften oder zu temperieren, zum Beispiel im Wochenendhaus.“

Wie funktionieren sie?

Auf der Rückseite der Module ist ein Wechselrichter angebracht, der erzeugten Gleichstrom in 230-Volt-Wechselstrom umwandelt. Über ein Netzkabel, das in eine Außensteckdose eingesteckt wird, wird der Strom ins Hausnetz eingespeist. Meist ist eine sogenannte Schutzkontaktsteckdose, kurz: Schukosteckdose, erforderlich, mitunter aber auch eine sogenannte Wieland-Steckdose. Auf keinen Fall sollte eine Mehrfachsteckdose verwendet werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, fragt einen Elektriker oder eine Elektrikerin.

Wo können Minisolaranlagen angebracht werden?

Eigentlich überall dort, wo ausreichend Sonne hinfällt. In erster Linie bietet sich ein Balkon an. Aber auch Terrassen- oder Garagendächer und sogar Hausfassaden kommen infrage. Vorteilhaft ist es, wenn die Module etwas 20 bis 30 Prozent zum Himmel geneigt sind. Halterungen und Ständer werden meist von den Herstellern angeboten. Werden die Module nicht fest montiert, müssen sie gegen starken Wind gesichert werden.

Welchen Nutzen haben Minisolaranlagen?

„Wenn das Solarmodul an einem weitgehend unverschatteten Ort angebracht oder aufgestellt werden kann, ist das eine sinnvolle Möglichkeit, auch im kleinen Rahmen Strom selbst zu erzeugen und zu nutzen“, sagt Körnig. Anders als mit großen PV-Anlagen ist es aber kaum möglich, damit über längere Zeit den gesamten Strombedarf selbst zu produzieren. „In einem Zweipersonenhaushalt in einer Mietwohnung lassen sich je nach Jahresstromverbrauch mit der gewonnenen Energie etwa 10 bis 30 Prozent des Jahresstrombedarfs decken“, erläutert Körnig.

Was kosten Minisolaranlagen?

„Die Systeme sind mit allem nötigen Zubehör je nach Leistung schon für 500 bis 1000 Euro zu bekommen“, sagt Körnig. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale haben sich die Kosten nach etwa sechs bis neun Jahren amortisiert.

Gibt es Förderungen?

Laut Körnig geben immer mehr Kommunen Zuschüsse zur Anschaffung. Die Stadt Köln etwa bezuschusst die Steckersolaranlagen pauschal mit 200 Euro. Wer die technischen Anforderungen des EEG erfüllt, hat auch Anspruch auf die gesetzliche Einspeisevergütung, wenn überschüssig erzeugter Strom ins Netz eingespeist wird. Finanziell lohnt sich das aber kaum. Wird sehr viel Strom produziert, können zudem zusätzliche bürokratische Pflichten anfallen und muss unter Umständen in weitere Technik investiert werden.

Müssen die Anlagen angemeldet sein?

„Auch Steckersolargeräte müssen beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister angemeldet werden“, erklärt Körnig. Erzeugt die Anlage mehr als 600 Watt Leistung, muss ein Elektriker oder eine Elektrikerin die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur vornehmen. Wichtig ist ein moderner elektronischer Zähler, der über eine sogenannte Rücklaufsperre verfügt, damit sich der Stromzähler nicht rückwärts dreht. Alte Geräte, die darüber nicht verfügen, müssen deshalb vom Netzbetreiber ausgetauscht werden.

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Muss der Vermieter einverstanden sein? Mieterinnen und Mieter benötigen für das Aufstellen von Minisolaranlagen in der Regel die Erlaubnis des Vermieters beziehungsweise der Vermieterin. Gerichtsurteile erklärten allerdings bereits den Anspruch auf eine Installation und den Betrieb solcher Anlagen. Auch in Eigentümergemeinschaften muss eine Zustimmung eingeholt werden. Da die Solarmodule reflektieren und blenden können, sollte Rücksicht auf die Nachbarschaft genommen werden.

Gibt es Alternativen?

Strom für den eigenen Verbrauch kann auch mit Kleinwindanlagen erzeugt werden. Sie können etwa auf dem Dach oder auf dem eigenen Grundstück installiert werden und lohnen sich überall dort, wo regelmäßig ein einigermaßen kräftiger Wind weht. Es gibt zwei verschiedene Typen: Anlagen mit horizontaler Nabe sind vergleichsweise leistungsstark und auch für nicht so ertragreiche Standorte geeignet.

Anlagen mit vertikaler Nabe laufen leiser, werfen kaum Schatten und übertragen kaum Vibrationen aufs Haus. Für eine Kleinwindanlage ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich, außerdem müssen Grenzabstände beachtet werden. Die Kosten sind im Vergleich zu Fotovoltaikanlagen hoch.

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