Der Weg war weit, doch jetzt wird auf die Zielgerade eingebogen. Der Bundestag will heute eine Reform des sogenannten Umlage-Privilegs für Kabel-TV-Verträge auf den Weg bringen. Ziel soll sein, den Ausbau mit superschnellen Glasfaserleitungen zu beschleunigen. Doch die Änderungen könnten für viele Mieter Mehrkosten für den Fernsehempfang bringen.
Es geht um derzeit rund zwölf Millionen Mieter bundesweit, die häufig seit den 1980er Jahren Kabelfernsehen preiswert ins Wohnzimmer geliefert bekommen – für aktuell durchschnittlich acht bis neun Euro pro Monat. Diese Gebühren werden bislang über die Nebenkosten abgerechnet. Dafür schließen die Netzbetreiber mit den Vermietern Verträge meist über acht bis zehn Jahre ab, bei denen es einen Mengenrabatt gibt, da nur eine dicke Leitung zu jedem Gebäude gelegt werden muss. Hinzu kommt die Verkabelung innerhalb der Immobilie.
Doch die Umlagefähigkeit, von der vor allem Vodafone als größter hiesiger Kabelnetzbetreiber profitiert, ist seit Jahren umstritten, auch weil die Hauseigentümer bei allen Mietern die Nebenkostenbeiträge fürs Kabel-TV kassieren – gleichgültig ob der Anschluss genutzt wird oder nicht. Die Bundesregierung hatte zunächst vorgeschlagen, das Nebenkosten-Privileg komplett zu streichen, weil dies die Wahlfreiheit der Verbraucher und den Wettbewerb im Telekommunikationssektor hemme. Doch dagegen gab es von vielen Seiten heftige Kritik.
Nun hat sich die große Koalition zu einer Modifikation der Regeln entschlossen: Nur noch Vermieter, die die neuen superschnellen Glasfaserleitungen bis in die Wohnungen verlegen lassen, sollen künftig die Aufwendungen für die Investitionen über die Nebenkosten einziehen dürfen. Und zwar maximal fünf Euro pro Monat für höchstens neun Jahre, wobei die neuen Leitungen bis spätestens Ende 2027 verlegt werden müssen. Dies soll die Immobilienbranche sowohl bei Neubauten als auch bei bestehenden Wohnhäusern ermuntern, zügig die Glasfaser-Infrastruktur fürs Festnetz zu installieren.
Der Pferdefuß für die Mieter: Sie müssen die fünf Euro allein schon für die bloße Bereitstellung des Anschlusses zahlen. Für alle zusätzlichen Dienste – also schnelles Internet und vor allem auch TV-Signale – müssen sie separate Lösungen finden. Für Branchenkenner ist klar, dass künftig von den großen Konzernen wie Telekom und Vodafone Angebote offeriert werden, die Fernsehen, schnelles Internet und einen Telefonanschluss im Paket liefern. Wie teuer das die Mieter dann insgesamt kommt, ist noch völlig offen.
Klar ist aber, dass die Wahlmöglichkeiten wachsen: Wer künftig etwa auf den Empfang von linearem TV verzichten will, kann nur einen Internetanschluss bestellen. Und wer lediglich Fernsehgucken will, kann sich beispielsweise einen Decoder für den digitalen terrestrischen Empfang (DVB-T) oder eine Satellitenschüssel zulegen (sofern es der Vermieter erlaubt). Insider rechnen aber damit, dass es vor allem für viele Mieter aus dieser Gruppe, die derzeit noch Kabelfernsehen für acht oder neun Euro pro Monat empfangen, unterm Strich teurer werden könnte. Da zu den neuen obligatorischen fünf Euro als Glasfaser-Bereitstellungsentgelt zusätzliche dauerhafte Kosten kommen, beispielsweise für Abos von privaten TV-Sendern.
Allerdings sieht der Kompromiss, der im Wirtschaftsausschuss des Bundestages beschlossen wurde, auch vor, dass es für Bestandskunden eine Übergangsfrist bis Juni 2024 geben soll. So lange wird das bisherige Umlage-Privileg noch bestehen. Hausbesitzer und die Kabelnetzbetreiber können die Zeit nutzen, um die Mieter auf die neuen Zeiten vorzubereiten und ihnen klarzumachen, dass der alte Kabelanschluss in gut drei Jahren endgültig gekappt wird, was dennoch für einige Irritationen sorgen dürfte.
Vodafone hofft gleichwohl auf einen „geregelten Übergang“, der für Wohnungswirtschaft und Endkunden „so einfach und attraktiv wie möglich“ gestaltet werden soll. Sein Unternehmen sehe „Zeit, seine Kunden auf neue Modelle umzustellen und die Auswirkungen auf sein Geschäft gering zu halten“, sagte ein Konzernsprecher dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. Und Vodafone werde auch weiterhin in seinen „hybriden Glasfasernetzausbau für die Wohnungswirtschaft“ investieren. Das Unternehmen setzt technisch – vereinfacht formuliert – auf eine Kombination aus den hergebrachten Kabel- und neuen Glasfasernetzen.
Mehr Tempo
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) bewertet indes das neue Entgelt als „einen starken Anreiz für den Glasfaserausbau in Mehrfamilienhäusern“. Der Breko reklamiert für sich die Urheberschaft für die Gebühr. „Wir haben bis zuletzt dafür gerungen, dass unsere Idee Eingang in das Gesetz findet.
Das ist jetzt eine Riesenchance für die Mieter und die Wohnungswirtschaft, dass auch Mehrfamilienhäuser mit zukunftssicheren Glasfaseranschlüssen bis direkt in die Wohnungen ausgestattet werden“, so Stephan Albers, Geschäftsführer des Breko, in dem sich meist kommunale Standnetzbetreiber organisiert haben. Es gebe nun ein praxistaugliches Instrument, um noch mehr Tempo beim Ausbau, insbesondere in den Städten, zu machen. Einziger Wermutstropfen sei, dass die bestehende Regelung zur Umlagefähigkeit erst Ende Juni 2024 enden soll.
