Berlin – Mit Hinweis auf Patentrechtsverletzungen hat das Verteidigungsministerium den Thüringer Waffenhersteller C. G. Haenel vom Vergabeverfahren für das neue Sturmgewehr der Bundeswehr ausgeschlossen. Die Entscheidung sei nach Auswertung aller vorgelegten Unterlagen erfolgt, teilte das Ministerium am Dienstag in Berlin mit. „Die Firma wurde darüber bereits in Kenntnis gesetzt. Nunmehr ist beabsichtigt, den Zuschlag der Firma Heckler & Koch zu erteilen“, hieß es weiter.
Eine patentrechtliche Bewertung sei durch eine externe Patentanwaltskanzlei erfolgt. „Im Ergebnis liegt nach Feststellung der Gutachter eine Patentverletzung vor“, schrieb das Ministerium.
Haenel aus Suhl hatte sich bei dem Bieterverfahren für 120 000 Waffen überraschend gegen den Oberndorfer Traditionslieferanten Heckler & Koch durchgesetzt, der auch das aktuelle Sturmgewehr G 36 liefert. Dieses soll nach einem Streit um die Treffgenauigkeit nach langen Schussfolgen oder auch unter Hitzeeinwirkung ausgemustert werden. Haenel hatte den Zuschlag bekommen mit der Begründung, die Waffe sei vergleichbar gut, aber deutlich billiger. Das Unternehmen gehört zu einem arabischen Rüstungskonzern.
Das Ministerium führt nun Hinweise auf Patentrechtsverletzungen an, wie sie Ende vergangenen Jahres in Gutachten dargestellt worden seien. Diese betreffen das angebotene Magazin der Haenel-Waffe und spezielle Bohrungen, aus denen eingedrungenes Wasser wieder austreten kann („over the beach“). Zu beiden Themen sollen im Bundestag zwei Gutachten ausliegen, die Patentrechtsverletzungen annehmen. Allerdings gibt es noch ein drittes Gutachten, in dem Zweifel formuliert werden, ob die Bohrungen überhaupt patentrechtsfähig sind.
Kritik der Opposition machte sich am Dienstag an unterschiedlichen Punkten fest. Der FDP-Verteidigungspolitiker Alexander Müller zeigte sich erleichtert, dass nun eine Entscheidung getroffen worden sei. „Das Modell Heckler & Koch 416 ist gewiss eine gute Wahl für die Truppe“, sagte er. Die Lehre müsse sein, bei künftigen Beschaffungen stets die Frage nach Patentrechtsverletzungen auf dem Radarschirm zu haben. Nun drohe eine jahrelange Auseinandersetzung.
„Wer den Inhalt der vertraulichen Patentgutachten kennt, den überrascht die Entscheidung des Verteidigungsministeriums nicht. Die Tatsache, dass der einstige Sieger der Ausschreibung nun aus dem Verfahren ausgeschlossen wird, zeigt, wie fehlerbehaftet der Prozess zur Beschaffung eines neuen Sturmgewehrs gelaufen ist“, erklärte der Grünen-Verteidigungspolitiker Tobias Lindner. Es scheine, als ob am Ende die Gerichte entschieden, welches Gewehr die Truppe erhält.
