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AusweispflichtSeehofer will persönliche Daten von E-Mail und Messenger-Nutzern

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Das Bundesinnenministerium will neue Nutzer von Messenger-Diensten oder E-Mail-Konten verpflichten, den Anbietern Ausweisdaten preiszugeben. 

Berlin – Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Ulrich Kelber, lehnt den Plan des Bundesinnenministeriums ab, wonach sich Nutzer von E-Mail-Konten oder Messengerdiensten künftig mit ihren Personalausweisen bei den Anbietern identifizieren müssen. „Der Bundesdatenschutzbeauftragte steht der Forderung zur ‚Erhebung von Identifizierungsmerkmalen’ von Dienstleistern, die beispielsweise Mailkonten oder Messengerdienste anbieten, kritisch gegenüber”, sagte ein Sprecher Kelbers dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Dies wäre ein weiterer, wesentlicher Eingriff in Freiheitsrechte.”

Er fügte hinzu: „Es sollte daher die jetzige Regelung im Gesetzentwurf beibehalten werden, die zwar eine Speicherpflicht für erhobene Daten, aber keine zusätzliche Erhebungspflicht vorsieht.”

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Der SPD-Bundestagsabgeordnete und Innenexperte Sebastian Hartmann sagt ebenfalls Nein zu dem Vorhaben. „Die Bedenken des Datenschutzbeauftragten sind erheblich und ernst zu nehmen”, sagte er dem RND. „Es stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit sowie die Frage, warum man über die bestehende Rechtslage überhaupt hinausgehen sollte.”

Auch das Bundesjustizministerium hält nichts von dem Plan

Nach RND-Informationen ist auch das Bundesjustizministerium gegen den Plan. Es fürchtet unter anderem, dass eine derartige Pflicht die Möglichkeit zum massenhaften Diebstahl von Daten bieten könnte. Zudem sei sie rechtsstaatlich heikel für Geheimnisträger wie Anwälte und Journalisten.

Das Portal Netzpolitik.org hatte berichtet, dass das Bundesinnenministerium die Pflicht kurzfristig in die anstehende Novellierung des Telekommunikationsgesetzes hinein verhandeln wolle. Sie träfe demnach Nutzerinnen und Nutzer von E-Mail-Anbietern ebenso wie solche von Whatsapp, Zoom oder Telegram.

Das gehe aus einem internen Papier des Ministeriums hervor. Es will demnach, dass die Bürgerinnen und Bürger ihren Namen, die Anschrift sowie ihr Geburtsdatum den Anbietern übergeben. Diese sollen die Angaben verifizieren müssen, etwa mit Personalausweis oder Ident-Diensten.

Die Zeit für die Novellierung läuft ab

Im Bundesinnenministerium wird dies im Prinzip bestätigt. „Es gibt eben Situationen, in denen die Verfolgung von Straftaten es erfordert, dass man die Anonymität von Personen aufhebt“, sagte ein Sprecher. „Das ist das Ziel dieses Vorgehens.“

Viel Zeit, das umstrittene Gesetz zu verabschieden, bleibt so oder so nicht mehr. Der alte Bundestag tagt nach jetziger Planung letztmalig am 25. Juni. Im Übrigen ist der Plan auch in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion umstritten.