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Explodierende PreiseWann kommt der Heizkostenzuschuss und wer soll profitieren?

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Viele Haushalte werden durch die stark steigenden Heizkosten schwer belastet.

  1. SPD, FDP und Grüne haben einen Gesetzentwurf für einen einmaligen Heizkostenzuschuss vorgelegt.
  2. Wer soll von den explodierenden Energiepreisen entlastet werden? Wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu.

Die Bürgerinnen und Bürger müssen angesichts der explodierenden Energiekosten finanziell entlastet werden – in diesem Punkt ist sich die Bundesregierung einig. Eines der Mittel ihrer Wahl: ein einmaliger Heizkostenzuschuss. Einen entsprechenden Gesetzentwurf haben die Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP am Freitag im Bundestag vorgelegt. Doch wer soll von dem Zuschuss profitieren? Wie bekommt man ihn? Und um welche Summe soll es sich dabei handeln? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wer soll den Heizkostenzuschuss bekommen?

Geringverdiener sollen mit dem Heizkostenzuschuss entlastet werden. Dazu zählen in erster Linie alle Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld. Entscheidend ist, dass das Wohngeld beziehungsweise die jeweilige Förderung für mindestens einen Monat im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis 31. März 2022 bewilligt wurde – also während der Heizperiode 2021/2022.

Unterstützung ist auch für Studierende und Auszubildende geplant, sofern sie nicht bei den Eltern wohnen und eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bekommen. Menschen mit Behinderungen, die Ausbildungsgeld beziehen, erhalten den einmaligen Zuschuss ebenfalls. Zudem sind Teilnehmende einer Aufstiegsfortbildung, denen ein Unterhaltsbeitrag bewilligt wurde, berechtigt.

Wie viele Menschen profitieren?

Laut dem Gesetzentwurf sollen in diesem Jahr rund 2,1 Millionen Menschen von dem Heizkostenzuschuss profitieren. Deutlich zu wenig, wie die Opposition meint. „Vier von fünf Bürgerinnen und Bürgern machen sich aufgrund von steigenden Energiepreisen Sorgen, über sieben Millionen haben schon jetzt zu wenig Geld, um ihre Wohnung warm zu halten“, betonte Susanne Hennig-Wellsow, Parteivorsitzende der Linken.

„Was ist mit den Leuten mit kleinen und mittleren Einkommen, mit kinderreichen Familien, Alleinerziehenden, die keine Transferleistungen erhalten, aber trotzdem nicht viel verdienen“, fragte die Bundestagsabgeordnete Emmi Zeulner (CSU). Viele von ihnen liegen nur knapp über der Wohngeldgrenze. Sie sehe deshalb dringend Nachbesserungsbedarf am Gesetzentwurf. Kollege Michael Breilmann (CDU/CSU) machte zum Beispiel den Vorschlag, die Berechtigung auf alle Empfängerinnen und Empfänger der Kinderzuschlags auszuweiten.

Wie hoch soll der Heizkostenzuschuss sein?

Wer Wohngeld bezieht und alleine lebt, soll einmalig 135 Euro bekommen. Besteht der Haushalt aus zwei Personen, sind es 175 Euro. Für jedes weitere Haushaltsmitglied kommen je 35 Euro dazu. Sollte sich die Haushaltsgröße während der ausschlaggebenden Heizperiode verändert haben, zählt, wie viele Personen im letzten Monat der Wohngeldbewilligung dort lebten. Studierende, Auszubildende und alle anderen Berechtigten sollen einen pauschalen Betrag von 115 Euro ausgezahlt bekommen.

Auch hier hat die Opposition Einwände. „Die Beträge sind viel zu niedrig“, sagte Hennig-Wellsow – und kann sich dabei auf Rückendeckung von Mietervereinen, Sozialverbänden und Verbraucherschützern verlassen. Der Zuschuss gleiche die tatsächlich entstehenden Mehrkosten durch die enorm steigenden Energiepreise nicht aus. Wie der Bundestag bereits im Rahmen einer vorausgegangen Debatte feststellte, ist Heizöl aktuell 40 Prozent teurer als noch vor einem Jahr, Flüssiggas gar 70 Prozent.

Wird der Heizkostenzuschuss auf andere Sozialleistungen angerechnet?

Nein. Im Gesetzentwurf heißt es, der Heizkostenzuschuss werde nicht als Einkommen angesehen und damit nicht auf Sozialleistungen angerechnet.

Was muss ich tun, um den Heizkostenzuschuss zu bekommen?

„Wir wollen nicht nur schnell, sondern auch unbürokratisch helfen“, sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD), deren Ministerium den Gesetzentwurf hervorbrachte. Deshalb müsse von Wohngeldbeziehenden kein Antrag gestellt werden – der Zuschuss soll automatisch ausgezahlt werden. Anders sieht es bei den übrigen Berechtigten aus: Sie müssen laut aktuellem Gesetzentwurf die finanzielle Unterstützung bis zum 31. Dezember 2022 beantragen.

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Hierüber soll jedoch noch einmal debattiert werden. „Wir beraten im Ausschuss darüber, ob es vielleicht möglich ist, dass niemand mehr explizit einen Antrag stellen muss“, sagte die Bundestagsabgeordnete Hanna Steinmüller (Grüne).

Wann soll der Heizkostenzuschuss gezahlt werden?

Das Gesetz soll am 1. Juni 2022 in Kraft treten. Wie schnell dann die ersten automatischen Zahlungen an die Wohngeldbeziehenden gehen, davon steht nichts im Entwurf. Jedoch betonte Ministerin Geywitz immer wieder die Dringlichkeit und Schnelligkeit des Vorhabens. Ende 2023 soll das Gesetz auslaufen.

Soll es tatsächlich bei einer einmaligen Entlastung bleiben?

Wenn es nach den Oppositionsparteien geht, dann nicht. „Eine einmalige Hilfe verkennt doch nun tatsächlich, was strukturell verändert werden muss“, sagte Hennig-Wellsow. Sie plädierte dafür, dass beispielsweise das Wohngeld auf Basis der Brutto-Warmmiete gezahlt werden.

Es reiche nicht eine einzelne Maßnahme, um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, sondern es brauche ein Maßnahmenbündel, wie die CSU-Politikerin Zeulner betonte. Die Opposition plädiert unter anderem für die schnelle Abschaffung der EEG-Umlage, eine Erhöhung der Pendlerpauschale und eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Energie.

Der Gesetzentwurf zum Heizkostenzuschuss wird nun im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen weiter beraten.