Alle Zeichen stehen darauf, dass Geimpfte und Genesene schon bald ihre Rechte und ihre Bewegungsfreiheit zurückbekommen. Anders geht es nicht. Wenn die geplante Verordnung der Bundesregierung nicht weit genug reichen sollte, wird es voraussichtlich das Bundesverfassungsgericht richten.
Es gibt keine guten Argumente dafür, dass Geimpfte – auch bei hohen Inzidenzwerten – sich beispielsweise an eine Ausgangssperre halten müssen, nur weil diese für den Rest der Bevölkerung gelten muss.
Die Notbremse mit ihren umstrittenen Maßnahmen war unausweichlich und ist auch wirksam, wie die aktuell sinkenden Inzidenzwerte zeigen. Doch wo keine Not mehr herrscht, muss keine Bremse angezogen sein. Wer für sich und andere in der Pandemie kein Risiko darstellt, sollte sich frei bewegen dürfen.
Keine negative Gerechtigkeit
Eine negative Gerechtigkeit kann es nicht geben, die nach dem Motto funktioniert: Was ich noch nicht wieder machen darf und woran ich nicht teilnehmen kann, das soll auch allen anderen vorenthalten werden. Es hilft Grundschülern und ihren Eltern nicht dabei, die coronabedingten Lerndefizite aufzuholen, wenn sich die geimpfte Großmutter nicht mit ihren Freundinnen zum Kaffeeklatsch treffen darf. Und die Teenagerin, die immer noch aufs Partymachen verzichten muss, hat nichts gewonnen, wenn der rüstige Rentner von nebenan seine geplante Urlaubsreise nicht antreten darf.
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Im Gegenteil: Ein anhaltender Lockdown für alle würde die ohnehin angespannte gesellschaftliche Stimmung nur verschlimmern. Es muss gelten: Erlaubt ist, was mit Blick auf die Ausbreitung des Virus verantwortbar ist.
Ja, der jungen Generation ist in dieser Pandemie besonders viel zugemutet worden. Erst hat sie zum Schutz der alten Menschen auf ihr normales Leben verzichten müssen. Nun müssen sich die Jungen und Gesunden beim Impfen hinten anstellen. Das ist nicht einfach zu akzeptieren, aber es ist der einzige Weg, mit einer so geringen Zahl an Toten und Schwererkrankten wie möglich durch diese Pandemie zu kommen.
Auch Geimpfte können sich an Hygiene-Regeln halten
So wichtig die vollständige Rückgabe der Freiheitsrechte an die Geimpften ist, so wenig kann daraus der Anspruch erwachsen, dass nur für sie Restaurants, Kinos und Fitness-Studios geöffnet werden. Diese Schritte müssen sich weiter an den allgemeinen Inzidenzzahlen orientieren. Für Geimpfte ist es zudem weiter zumutbar, sich an die allgemein geltenden Hygiene-Vorschriften zu halten, wie etwa Maskentragen und Abstandhalten.
Viele Bundesländer haben schon von sich aus die Regeln für Geimpfte angepasst. Sollten sich Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat in dieser Woche nicht auf eine neue Verordnung einigen können, wird es erneut zu einem Durcheinander an Regelungen in den Bundesländern kommen. Ein solches Szenario würde erst recht offenbaren, wie absurd es ist, Geimpften und Genesenen nicht alle Freiheiten zurückzugeben.

