Masern-ImpfpflichtMehrfach-Impfungen werden indirekt vorgeschrieben

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Ein Kinderarzt impft ein einjähriges Kind.

Der von der großen Koalition für diesen Donnerstag geplante Beschluss über die Einführung einer Masern-Impfpflicht führt in der Praxis zu einer verpflichtenden Impfung gegen weitere Krankheiten. "Für eine Impfung gegen Masern stehen in Deutschland derzeit nur Impfstoffe zu Verfügung, die gleichzeitig noch gegen andere Krankheiten immunisieren, nämlich Mumps und Röteln und zum Teil auch Windpocken“, erklärte der Pharmaverband VfA auf Anfrage des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND).

Auch der Import eines ausschließlich vor Masern schützenden Impfstoffes aus anderen EU-Staaten ist nicht möglich. „Nach unserer Kenntnis wird in allen 28 EU-Ländern offiziell die Mehrfachimpfung empfohlen, so dass derzeit keine Monoimpfstoffe mehr verfügbar sind“, erklärte der Verband forschender Arzneimittelhersteller (VfA).

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Nach Ansicht des Bundesgesundheitsministeriums wird dadurch die Masern-Impfpflicht aber nicht ausgehebelt. „Wer nach dem Gesetzentwurf zu einer der verpflichteten Personengruppen gehört, muss sich auch dann gegen Masern impfen lassen, wenn hierfür nur Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung stehen“, erklärte das Ministerium. Auch nach dessen Angaben stehen für die Masern-Impfungen ausschließlich Kombinationsimpfstoffe zu Verfügung. Der VfA wies zusätzlich darauf hin, dass das zuständige Paul-Ehrlich-Institut bei den Kombinationsimpfungen „nicht mehr Risiken und Nebenwirkungen als bei der Monoimpfung“ sehe.

Städtetag sieht offene Fragen

Das von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf den Weg gebrachte Gesetz zur Impfpflicht sieht vor, dass Kinder ab März 2020 nur noch dann eine Kita besuchen dürfen, wenn sie gegen Masern geimpft sind. Bei ungeimpften Schulkindern droht den Eltern ein hohes Bußgeld. Der Deutsche Städtetag bemängelte allerdings, dass es noch zahlreiche offene Fragen gebe, etwa im Zusammenhang mit dem bestehenden Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.

Diese müssten schnellstmöglich geklärt werden, forderte der Präsident des Städtetages, der Leipziger Oberbürgermeister Burkhard Jung im Gespräch mit dem RND. Er nannte einige ungeklärte Probleme: „Ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz verwirkt, wenn zum Anmeldetermin kein Impfnachweis vorgelegt wird und soll der Platz an den nächsten auf der Warteliste vergeben werden? Oder muss der Platz eine Zeit lang freigehalten werden und Gelegenheit zur Nachimpfung gegeben werden? Wenn ja, wie lange muss der Platz freigehalten werden?“

Zustimmung zur Impfpflicht

Grundsätzlich lobte Jung aber die Impfpflicht. Angesichts von Masern-Ausbrüchen in jüngster Zeit sei es richtig und notwendig, dass die Regierung reagiert habe. „Ziel muss ganz klar sein, die Masernerkrankungen zurückzudrängen und Neuansteckungen wirksamer zu verhindern“, sagte er. „Die Städte begrüßen, dass praktische Barrieren abgebaut werden sollen, damit sich Impfempfehlungen leichter umsetzen lassen und der Impfschutz der Bevölkerung generell verbessert wird“, so der Städtetags-Präsident.

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