Motorrad, Cabrio, WohnmobilDas kleine Einmaleins zum Saisonkennzeichen

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Wohnmobl Fehmarn

Viele Wohnmobile haben ein Saisonkennzeichen.

Stuttgart – Der Start für Cabrio- und Motorradfahrer in die neue Saison wird für viele wohl Anfang April erfolgen. Mal abgesehen von einem einwandfreien technischen Zustandes des Vehikels, sollte auch das „Drumherum“ passen. Stichwort Versicherung. Das Saisonkennzeichen ist bei vielen Fahrern beliebt, die ihr Motorrad oder Cabrio nur im Sommer fahren, aber eine beitragsfreie Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung außerhalb der Saison haben wollen. Sowohl bei Cabrio- als auch bei Motorradfahrern oder Wohnmobilen ergeben sich durch das Saisonkennzeichen jedoch versicherungstechnische Besonderheiten, die es zu beachten gilt.

So entfällt der nicht sehr beliebte Gang zur Kfz-Zulassungsstelle gänzlich, denn die Gültigkeit der Kennzeichen und der Versicherungsschutz erlöschen nicht. Extra-Kosten fallen keine an, Steuer und Versicherung werden nur anteilig berechnet – entsprechend des Zulassungszeitraums.

So sieht ein Saisonkennzeichen aus

Das Saisonkennzeichen enthält zum einen die Angaben eines normalen Kennzeichens und daneben noch Zusatzangaben zum Betriebszeitraum des Fahrzeugs, die ganz rechts stehen. Dabei gibt die Zahl oberhalb des Strichs den Monat des Beginns und die Zahl unterhalb des Strichs den Monat an, an dessen Ende die Fahrerlaubnis in der Saison endet.

Ein Saisonkennzeichen kann derweil maximal für einen Zeitraum von höchstens elf Monaten im Jahr beantragt werden, mindestens müssen es jedoch zwei Monate sein. „Bei einem Saisonkennzeichen sollte das Motorrad mindestens sechs Monate angemeldet sein“, sagt Dylan Medland, Experte für Kfz-Versicherungen beim Vergleichsportal Check24 und ergänzt: „Nur so werden Versicherte nach einem unfallfreien Jahr in eine höhere Schadenfreiheitsklasse eingestuft.“

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Bevor man ein Saisonkennzeichen beantragt, sollte der Halter sich genau über den gewünschten Zulassungszeitraum im Klaren sein. Denn Kennzeichen und Gültigkeitszeitraum können im Nachhinein verbunden mit Extrakosten nur mit einem neuen Antrag verlängert oder geändert werden.

Versicherungsschutz bleibt in Ruhezeit bestehen

Das Fahrzeug darf aber in der Zeit der sogenannten beitragsfreien Ruheversicherung nicht im öffentlichen Straßenraum unterwegs sein und muss ordnungsgemäß auf Privatgrund abgestellt sein. Der Kasko-Versicherungsschutz bleibt dann bestehen und Schäden etwa aus Diebstahl, Feuer, Marderbissen oder Schäden durch Blitze, Stürme und Hagel sind versichert.

Wer wiederum in der Ruhezeit dennoch fährt, ist zum einen nicht versichert und kommt bei einem Unfall für seinen eigenen Schaden komplett auf. Einen etwaigen Schaden beim Unfallgegner reguliert zwar die Versicherung, diese kann aber durchaus den nicht versicherten Unfallverursacher in Regress nehmen. Zum anderen drohen auch ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.

Bei Wechsel die Kündigungsfrist beachten

Wer jetzt vor der neuen Saison noch ein bisschen Geld sparen möchte und einen Wechsel der Versicherung in Betracht ziehen möchte, sollte sich sputen. Fahrer, die schon zum 1. März in die neue Saison starten, können nur noch mit Hilfe des Sonderkündigungsrechts einen Wechsel durchziehen - aber nur wenn der Versicherer zuvor eine Beitragserhöhung mitgeteilt hatte.

Ansonsten gilt die bei vielen Versicherungen übliche Kündigungsfrist von einem Monat vor Saisonbeginn – und nicht wie bei einer gängigen Kfz-Versicherung der Kündigungstermin zum 30. November. Das heißt, wer erst am 1. April in die Saison startet, hat noch bis zum 1. März Zeit, einen Versicherungswechsel durchzuführen.

Sparpotenzial gegenüber Ganzjahresvertrag

Sparen lässt sich mit einem Saisonkennzeichen im Vergleich zur ganzjährigen Zulassung auf jeden Fall. Laut Check24 kann bei einem Fahrzeug, dass beispielsweise acht Monate von Anfang März bis Ende Oktober gefahren wird, rund 30 Prozent weniger an Versicherungsbeiträgen anfallen als bei einer Ganzjahrespolice.

Günstiger wird es zudem speziell für Motorradfahrer, die auf dem Land statt in der Großstadt wohnen oder die Motorleistung ihres Zweirads deutlich drosseln.

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