Es sind nicht der Kanzler und sein Vize, die sich gerade blamiert haben. Es sind die Liberalen, die sich wieder einmal lächerlich machen. Dass Olaf Scholz und Robert Habeck auf ihrer Reise nach Kanada mit der Flugbereitschaft keine Maske getragen haben, ist mitnichten ein Skandal. Alle Reisende mussten einen negativen PCR-Test vorweisen, und damit herrschte an Bord ein Sicherheitsniveau, das mit normalen Flügen oder Bahnfahrten nicht vergleichbar ist. Der Skandal besteht vielmehr darin, dass die FDP in das Geschrei der Querdenker einstimmt und die Fotos ohne Maske als Begründung dafür nutzt, das gerade vom Kabinett beschlossene Infektionsschutzgesetz im Bundestag wieder zu schleifen.
Natürlich ist es nicht sonderlich klug von der Führung des Landes, derartige Missverständnisse zu provozieren. Sie sollte in jeder Hinsicht Vorbild sein und sich auch schärferen Regeln unterwerfen als den Vorschriften, die für die breite Masse gelten. Das muss die Konsequenz aus dem Vorfall sein – nicht aber ein niedrigeres Schutzniveau für die Gesamtbevölkerung. Allenfalls wäre eine Prüfung sinnvoll, ob die hocheffizienten Klima- und Filteranlagen von Flugzeugen ausreichen, um zumindest nach dem Start und vor der Landung, wenn diese Systeme mit voller Leistung arbeiten, generell auf eine Maskenpflicht verzichten zu können.
Aber wie bei allen Ausnahmen stellt sich die Frage, ob sie praktikabel handhabbar und kontrollierbar sind. Grundsätzlich gilt, dass Masken und auch Tests - gemessen am Verhältnis zwischen dem gesundheitlichen Nutzen und der verursachten Freiheitseinschränkung - bewährte und in der Bevölkerung weitgehend akzeptierte Mittel im Kampf gegen die Pandemie sind. Und diese ist leider noch immer nicht vorbei, auch wenn auch die Lage gegenwärtig entspannt scheint.
Es ist daher ein Sieg der Vernunft, dass die Regierung bei der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes die ursprünglich geplante, aber völlig unsinnige Regelung aufgegeben hat, wonach Beschäftigte oder Besucher von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen von verpflichtenden Tests befreit werden, wenn die letzte Impfung oder Genesung nicht mehr als drei Monate zurück liegt.
Es gab und gibt keine wissenschaftliche Evidenz für eine derartige Fristenregelung. Frisch Geimpfte und Genesene können sehr wohl das Virus übertragen und damit zur Lebensgefahr für Patientinnen und Patienten sowie Pflegebedürftigen werden, die sich nicht selbst schützen können.
Lobenswert ist zudem, dass die Koalition auch bei der Maskenpflicht in der Gastronomie oder bei Veranstaltungen eine derartige Ausnahmeregelung nicht mehr zwingend vorscheibt.Es wäre fahrlässig, wenn der Bundestag auf Betreiben der FDP diese Verbesserungen wieder kippen würde. Ausnahmen von Masken- und Testverpflichtungen sind weder sinnvoll noch notwendig, sondern ein vermeidbares Sicherheitsrisiko.