Speedgesetz zum InfektionsschutzWie die Corona-Maßnahmen gerichtsfest werden sollen

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Infektionsschutz Symbol

 Ein Mitarbeiter des Bundestags trägt Einweghandschuhe zu Beginn einer Sitzung. (Symbolbild)

  • Der Bundestag will das Infektionsschutzgesetz am Mittwoch, 18. November, rechtsstaatlich nachbessern. In großer Eile.
  • Wir erklären die Hintergründe.

Berlin – In einem großen Kraftakt soll das Infektionsschutzgesetz am Mittwoch überarbeitet werden. Mittags will der Bundestag das Gesetz beschließen. Am Nachmittag soll der Bundesrat zustimmen und anschließend der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnen. Derartige Speed-Gesetzgebung gab es zuletzt im März am Anfang der Pandemie.

Das Änderungsgesetz, das offiziell Drittes Bevölkerungsschutzgesetz genannt wird, enthält viele Detail-Regelungen, etwa auch zur Krankenhausfinanzierung. Im Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit stehen aber die neuen Regeln für Grundrechtseingriffe bei der Corona-Bekämpfung. Hiergegen wollen am Mittwoch auch diverse Gruppen von Corona-Skeptikern in Berlin demonstrieren.

17 typische Maßnahmen sollen aufgelistet werden

Bisher beruhen die Corona-Verordnungen der Länder meist auf einer Generalklausel des Infektionsschutzgesetzes, die die Anordnung der "notwendigen Schutzmaßnahmen" erlaubt. Zuletzt äußerten jedoch immer mehr Gerichte Zweifel, ob diese vage Klausel genügt.

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Darauf will nun der Bundestag reagieren, indem er 17 typische Maßnahmen auflistet, die die Länder anordnen können: von der Maskenpflicht bis zur Schließung von Restaurants. Die Liste in diesem neuen Paragraf 28a ist aber nicht abschließend.

Gegenüber dem ersten Entwurf, der vor zehn Tagen im Bundestag debattiert wurde, gibt es einige Neuheiten, zum Beispiel eine Garantie, dass Gästelisten von Restaurants nur für die Seuchenbekämpfung benutzt werden dürfen und für die Polizei tabu sind. Die Veränderungen haben Koalitions-Experten am Wochenende ausgehandelt. Sie reagieren damit auf die Kritik von Sachverständigen bei einer Anhörung am vorigen Donnerstag.

So gelten für Einschränkungen von Demonstrationen und Gottesdiensten nun besonders hohe Hürden. Sie sind nur zulässig, wenn die Eindämmung der Covid-19-Pandemie sonst "erheblich gefährdet" wäre. Das vom Hamburger Regierenden Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) geforderte Verbot von Großdemos während der Corona-Zeit dürfte damit sogar erschwert sein.

Inzidenzwert 50 wird erstmal gesetzlich verankert

Die gleichen hohen Hürden sollen für Ausgangsbeschränkungen sowie für Besuche in Pflegeheimen und Krankenhäusern gelten. Die SPD wollte auch die Schließung von Schulen und Kitas als letzte Möglichkeit kennzeichnen, das machte aber die CDU/CSU nicht mit.

Die Länder werden im Infektionsschutzgesetz nun verpflichtet, "umfassende Schutzmaßnahmen" zu ergreifen, sobald der Inzidenzwert (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen) den Wert 50 überschreitet. Bei einem bundesweiten Inzidenzwert über 50 sollen "bundesweit abgestimmte" Maßnahmen "angestrebt" werden. Der Inzidenzwert ist damit erstmals gesetzlich verankert. Die Länder entscheiden aber nach wie vor in eigener Verantwortung, welche Beschränkungen sie dann anordnen. Die Koordination mit den anderen Ministerpräsidenten und der Kanzlerin bleibt unverbindlich.

Rechtsgrundlagen für Corona-Impfzentren schaffen

Neu sind auch formale Anforderungen an die Corona-Rechtsverordnungen der Landesregierungen. Diese sind zum einen künftig zu begründen (was bisher wegen der Eilbedürftigkeit unüblich war) und zu befristen. Ihre Geltungsdauer soll auf vier Wochen beschränkt sein, wobei Verlängerungen möglich sind. Die SPD wollte die Landesregierungen auch verpflichten, die Landesparlamente einzubeziehen. Doch eine Pflicht zur Zustimmung der Landtage war mit der Union, die sich um die Handlungsfähigkeit der Landesregierungen sorgte, nicht zu machen. Allerdings können die Landtage per Landesgesetz selbst beschließen, dass die Corona-Verordnungen parlamentarischer Zustimmung bedürfen. In Baden-Württemberg muss der Landtag spätestens nach zwei Monanten einer Corona-Verordnung zustimmen.

Die atemberaubende Eile am Mittwoch begründete die SPD-Gesundheitspolitikerin Sabine Dittmar mit der Schaffung von Rechtsgrundlagen für den Aufbau von Corona-Impfzentren. Diese sollen schon Mitte Dezember arbeitsfähig sein - in der Hoffnung, dass bis dahin der Impfstoff zur Verfügung steht.

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