Abfindung abgelehntTeammanager Lapaczinski verklagt den 1. FC Köln

Lesezeit 2 Minuten
Lapaczinski

Denis Lapaczinski (r.) mit seinem Anwalt Volker Görzel

Köln – Seit einer Woche ist Denis Lapaczinski am Geißbockheim zurück, der 40-Jährige fristet aber ein eher trostloses Dasein in einem Einzelbüro und ist mit Aufgaben betraut, die seinem Arbeitsprofil nicht entsprechen. Bis zu seiner Freistellung Ende des vergangenen Jahres war der Ex-Profi als Teammanager des Bundesliga-Teams des 1. FC Köln beschäftigt. Am Freitag nun sehen sich Lapaczinski und der FC vor Gericht wieder.

Der Teammanager verklagt den FC. Vor dem Arbeitsgericht Köln kommt es ab 14 Uhr unter dem Aktenzeichen 7 Ga 11/22 zu einem einstweiligen Verfügungsverfahren. In einer Mitteilung des Gerichts dazu heißt es: „Seit dem 17. Februar wird der Kläger wieder beschäftigt, nachdem er mit der Freistellung nicht einverstanden war. Er ist der Ansicht, dass die ihm aktuell zugewiesenen Aufgaben nicht seiner Position entsprechen. Er beantragt im Wege der einstweiligen Verfügung, ihn als Teambetreuer/Teammanager insbesondere auch mit der Kerntätigkeit der Betreuung der Lizenzspieler während der Ligaspiele zu beschäftigen.“

Keine Einigung auf Aufhebung des Arbeitsvertrags zwischen Lapaczinski und 1. FC Köln

Die Parteien konnten sich bisher nicht auf eine Aufhebung des Arbeitsvertrags einigen. Der Ex-Profi lehnte ein Abfindungsangebot des Klubs ab. Lapaczinski will wieder für die Mannschaft arbeiten, das sagt auch sein Anwalt Volker Görzel gegenüber dieser Zeitung: „Mein Mandant hängt mit Herzblut am 1. FC Köln und möchte in dieser tollen, erfolgreichen Saison bei der Mannschaft sein und auf der Bank sitzen.“

Lapaczinski war seit dem 15. Februar 2019 für die FC-Profis tätig, der damalige Sport-Geschäftsführer Armin Veh hatte ihn eingestellt. Am 3. Dezember 2021 hatte der FC ihn wegen seiner Einstellung zur Corona-Schutzimpfung freigestellt und kurz darauf durch Marius Laux ersetzt, den langjährigen Spieler der U21 des Klubs.

Das könnte Sie auch interessieren:

Lapaczinski war zu diesem Zeitpunkt nicht gegen das Coronavirus geimpft, mittlerweile gilt er als Genesener. Der Impfstatus ist kein Kündigungsgrund, erklärt Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht: „Grundsätzlich ist es so, dass der Gesetzgeber geregelt hat, dass Geimpfte, Genesene oder Getestete arbeiten gehen können – es gilt also die 3-G-Regel. Diese Kriterien erfüllt mein Mandant.“

Görzel vertrat bereits Ex-Mediendirektor Tobias Kaufmann

Görzel hatte bereits Tobias Kaufmann vertreten. Der langjährige Mediendirektor des FC hatte eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht, nachdem er Ende August 2020 die schriftliche Kündigung erhalten hatte. Ende 2020 einigten sich der FC mit Kaufmann im Zuge der vom Arbeitsgericht angeregten Vergleichsgespräche auf die Auflösung seines Arbeitsvertrags. Kaufmann ist mittlerweile Mediendirektor beim VfB Stuttgart.

KStA abonnieren