Ab OktoberArbeitsministerium will Pflicht zu Homeoffice-Angebot wieder einführen
Berlin – Das Bundesarbeitsministerium plant eine grundsätzliche Rückkehr zur Homeoffice-Angebots-Pflicht. Arbeitgeber sollen wieder verpflichtet werden, Beschäftigten zum Schutz vor Corona-Infektionen anzubieten, von zu Hause aus zu arbeiten. Dabei soll es allerdings Ausnahmen geben.
Das geht aus dem Referentenentwurf für eine SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aus dem Haus von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hervor, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Zuvor hatte das Nachrichtenportal „The Pioneer“ (Mittwoch) berichtet. Die Regelung soll zum 1. Oktober in Kraft treten und bis zum 7. April 2023 gelten.
Arbeitgeber sollen Hygienekonzept zu erstellen
Eine Homeoffice-Angebots-Pflicht war im März ausgelaufen. Nun seien erneut steigende Infektionszahlen zu erwarten, heißt es im Entwurf. Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, ein Hygienekonzept mit bewährten Schutzmaßnahmen zu erstellen.
Alles zum Thema Corona
- Große Elternbefragung Wie Corona sich auf Kölner Familien ausgewirkt hat
- Pilgern gegen Hass Gymnicher Ritt fand zum 799. Mal statt
- IHK-Konjunktur-Umfrage Wirtschaftliche Lage in Oberbergs Industrie bleibt angespannt
- Während Pandemie eingesetzt Astrazeneca zieht Corona-Impfstoff zurück – Das sind die Gründe
- Nach Pleite von Thomas Cook EU-Genehmigung deutscher Condor-Hilfen ist nichtig
- Mehr Passagiere Flughafen Köln/Bonn macht zweiten Millionengewinn
- Insolvente Warenhauskette Galeria Karstadt Kaufhof bekommt neuen Namen
Dazu zähle unter anderem eine „Verminderung betrieblicher Personenkontakte, zum Beispiel durch die Reduzierung der gleichzeitigen Nutzung von Räumen und durch das Angebot an die Beschäftigten, im Homeoffice zu arbeiten“.
Corona-Test sollen bei Präsenzarbeit verpflichtend sein
Der Arbeitgeber soll den Beschäftigten anbieten, „geeignete Tätigkeiten in ihrer Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“. Außerdem sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, allen Beschäftigten, die weiter in Präsenz arbeiten, mindestens zweimal pro Woche einen Corona-Test anzubieten.