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Fakeshops, WiderrufKölner Verbraucherzentrale warnt vor Fallstricken im Onlinehandel

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Der Onlinehandel boomt. 

Köln – Die Kölner Verbraucherzentrale hat anlässlich der Veröffentlichung ihres Jahresberichts vor Fallstricken im Onlinehandel gewarnt. „Immer wieder suchten Verbraucherinnen und Verbraucher unseren Rat, die auf unseriöse Angebote oder gezielte Betrugsmaschen im Internet hereingefallen waren und dann mit untergeschobenen Verträgen oder mangelhaften Warenlieferungen zu kämpfen hatten“, sagte Beratungsstellenleiterin Diana Meschke am Dienstag.

Als beispielhafte Probleme nannte die Verbraucherzentrale gefälschte Internetseiten, Phishing-Mails oder irreführende Werbung.Aber auch in seriösen Onlineshops lauern Schwierigkeiten: So empfiehlt Meschke, Retouren nicht einfach so zu verschicken, sondern zuvor schriftlich vom eigenen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Das Risiko, dass bei der Rücksendung etwas schief läuft, geht dann auf den Händler über – und verbleibt nicht beim Verbraucher, wie es sonst der Fall wäre. Wichtig ist das zum Beispiel, wenn ein Paket verloren geht oder der Inhalt gestohlen wird.

Nicht gegen Insolvenz abgesichert

Ein weiteres großes Thema für die Verbraucherzentrale war im Jahr 2020 die Gutscheinlösung der Bundesregierung: Reiseanbieter und Veranstalter bekamen das Recht, bei lockdownbedingten Absagen anstelle von Rückzahlungen Gutscheine anzubieten. Meschke weist darauf hin, dass das aber nur bis Ende 2021 gilt: die Verbraucher, die ihre Gutscheine bis dahin nicht einlösen, können ihr Geld zurückverlangen. Allerdings gibt es bislang keine besondere Insolvenzabsicherung – geht ein Veranstalter vorher pleite, ist das Geld verloren. Für Pauschalreisen soll es perspektivisch einen Sicherungsfonds geben. 

Insgesamt hat die Kölner Verbraucherzentrale 2020 11.700 Anliegen bearbeitet. Die Zahl der Rechtsberatungen lag 2020 bei 5100. Neben Problemen im Onlinehandel und Gutscheinlösungen ging es dabei auch häufig um Lockdown-Regelungen, Anliegen rund ums Reisen und Ärger mit Fitnessstudios. Auch der Schuldner- und Insolvenzberatung kam im Corona-Jahr bedingt durch Jobverluste eine besondere Bedeutung zu. Dabei wurden mit Betroffenen unter anderem Stundungsmöglichkeiten geprüft.

Aufgrund der Pandemie berät die Verbraucherzentrale derzeit ausschließlich telefonisch oder per Mail. Neu ist, dass  entgeltfreie Erstberatungen angeboten werden.

Stundungen für Kredite gefordert

Auch bei der Verbraucherzentrale NRW standen 2020 pandemie-beeinflusste Themen wie Reiserecht, Probleme im Onlinehandel und Finanzfragen im Fokus. Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, sagte, man habe Stundungen von Krediten eingefordert. „Unternehmen wurde das im großen Stil möglich gemacht, warum also nicht auch den Bürgerinnen und Bürgern?“ Die finanziellen Probleme, die beispielsweise viele Selbstständige in der Coronakrise beträfen, würden sich im Beratungsaufkommen der Verbraucherzentrale deutlich widerspiegeln. „Das bereitet mir wirklich Sorgen“, so Schuldzinski.

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Deutlich gefragter als in den Vorjahren war bei der Verbraucherzentrale zudem der Komplex „Freizeit“ – wohl nicht zuletzt, weil darunter auch das Reisen fällt. Im Zuge der Corona-Pandemie wurden viele Reisen durch die Veranstalter abgesagt, mit den gesetzlich vorgeschriebenen Rückzahlungsfristen gab es jedoch einige Probleme. „Es gab ein Ping Pong zwischen Reiseplattformen und den Veranstaltern was die Rückerstattungen angeht, zu Lasten des Reisenden. Es gab Ärger mit großen Veranstaltern, obwohl diese große Bundeszuschüsse bekommen haben – ich sage nur Tui und Lufthansa“, sagte Wolfgang Schuldzinski. Man sei zudem erfolgreich gegen einige Fluggesellschaften wie Ryan Air vorgegangen, die das Geld ursprünglich erst nach dem Ende der Pandemie auszahlen wollten – „wann auch immer das sein soll“, so Schuldzinski. Für Probleme mit Flugreisen hat die Verbraucherzentrale zudem die App „Flugärger“ aufgelegt, die bislang rund 76.000 Mal heruntergeladen worden sei.

Für diesen Reisesommer empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW allen Buchenden, besonders auf die Stornierungsbedingungen zu achten. „Wir rechnen weiter mit einer hohen Nachfrage zu Reisethemen, da es auch in diesem Jahr wieder zu Absagen kommen wird, wenn das Reisegeschehen in bestimmten Regionen eingeschränkt wird“, sagte Schuldzinski. Die Reisenden sollten daher sicher wissen, bis wann sie von ihrer Reise zurücktreten können und was passiert wenn der Veranstalter die Reise absagt.