Genehmigung erteiltFlughafen Köln/Bonn darf nach Jahren mehr Flugzeug-Parkplätze nutzen

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Flugzeuge parken auf dem Vorfeld in Köln/Bonn.

Flugzeuge parken auf dem Vorfeld in Köln/Bonn.

NRW-Verkehrsminister Krischer hat grünes Licht im Planfestellungsverfahren am Airport gegeben. Ein Parkhaus und ein Terminalanbau dürfen gebaut werden.

Das nordrhein-westfälische Verkehrsministerium unter dem Grünen-Minister Oliver Krischer hat am Mittwoch auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ mitgeteilt, nun einen Beschluss im Planfeststellungsverfahren am Flughafen Köln/Bonn gefasst zu haben. Konkret gehe es um „bauliche Maßnahmen“, gemeint sind damit verschiedene Bauten, aber vor allem um die Nutzung des Vorfeldes A direkt am Terminal. 

Der Hintergrund: Im Jahr 2007 hat der Flughafen Köln/Bonn das Vorfeld A um eine betonierte Teilfläche zum Abstellen von Flugzeugen ergänzt. Sie war bereits seit den 1960er Jahren zur Abstellung von Maschinen auf Rasen genutzt worden. Diese Teilfläche wurde 2007 auf Basis der damals geltenden Rechtslage behördlich zugelassen, ohne dass ein Planfeststellungsverfahren erforderlich war.

Stillstand nach Klage im Jahr 2014

2014 beanstandete das Bundesverwaltungsgericht nach einer Klage das Vorgehen der Genehmigungsbehörde und untersagte eine Weiternutzung des Teilstücks bis zum Abschluss eines luftrechtlichen Zulassungsverfahrens.

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Seitdem war dieser elementare Teil des Vorfeldes nicht mehr nutzbar gewesen. Konkret geht es um die Fläche, die rechts an Terminal 1 angrenzt, von der Anfahrtseite betrachtet. Von der Terrasse des Moxy-Hotels ist das Areal gut einsehbar, es stand zehn Jahre leer.

Aufgrund der unterbundenen Nutzung entschied sich der Flughafen 2015 dafür, das Planfeststellungsverfahren auf den Weg zu bringen, zu dem erstmals auch die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gehörte.

Neuer Beschluss vermeidet unnötige Umschleppvorgänge von Flugzeugen
Thilo Schmid, Flughafen-Chef

„Wir begrüßen, dass das Planfeststellungsverfahren jetzt abgeschlossen ist. Die darin enthaltenen Maßnahmen dienen insbesondere dazu, die betrieblichen Abläufe am Flughafen bestmöglich im Sinne unserer Fluggäste und der Airlines zu organisieren“, sagte Flughafen-Chef Thilo Schmid am Mittwoch.

So stehe jetzt der in den vergangenen Jahren nicht nutzbare Teil des Vorfeldes A für das terminalnahe Abstellen von Flugzeugen wieder zur Verfügung. „Dies vermeidet unnötige Umschleppvorgänge, schont Ressourcen und verbessert die operativen Abläufe“, sagt Schmid.

Im jetzigen Planfeststellungsbeschluss geht es aber nicht nur um das Vorfeld A, sondern auch um mögliche Baumaßnahmen in der Zukunft. So sei mit dem Beschluss die Umsetzbarkeit von Bauprojekten verbindlich festgestellt worden, die der Flughafen Köln/Bonn bei Bedarf gegebenenfalls in der Zukunft verwirklichen könnte.

Terminal-Anbau und neues Parkhaus

Dazu zählen ein Anbau an das Terminal 2, der Neubau eines Parkhauses und einer zweiten Halle für Luftfracht sowie ein neues Gebäude für die Flughafenverwaltung. „Diese Projekte wurden vorsorglich in den Antrag einbezogen, um auf Marktentwicklungen reagieren zu können und die Schlüsselrolle des Flughafens Köln/Bonn als international bedeutender Luftverkehrsstandort zu sichern“, heißt es vom Flughafen.

Lob für die neue Genehmigung erhält Verkehrsminister Krischer aus den eigenen Reihen. „Ich danke ausdrücklich Verkehrsminister Oliver Krischer dafür, dass er das gut sieben Jahre dauernde Verfahren jetzt abgeschlossen hat“, sagte Martin Metz, Sprecher für Verkehr der Grünen Landtagsfraktion. Für den Flughafen Köln/Bonn mit seinem Flugverkehr tags und nachts sei noch nie eine Planfeststellung mit Untersuchung von Umwelt- und Lärmauswirkungen durchgeführt worden.

Es sei „der Verdienst erfolgreich klagender Bürger, dass die Zeit des planungsrechtlichen Wildwest beendet wurde“, so Metz weiter. Es werde nun rechtlich sichergestellt, dass es durch die Baumaßnahmen nicht zu einem schleichenden Ausbau mit mehr Lärm kommt.

Legitime Lärmschutzinteressen der Anwohnerinnen und Anwohner
Martin Metz, Grüne Landtagsfraktion

„Ich bedauere, dass es bundesrechtlich nicht möglich war, konkretere Vorgaben zur Regulierung des Flugverkehrs und damit mehr Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor nächtlichem Fluglärm im Planfeststellungsbeschluss unmittelbar zu verankern. Es ist gut, dass die Genehmigung mit dem Auftrag an den Flughafen gekoppelt wird, eine Lärmminderungsplanung zu entwickeln, womit eine zentrale Forderung der Bürgerinitiativen aufgegriffen wird“, sagt der Landtagsabgeordnete.

Von einer Lärmminderungsplanung und konkreten Lärmschutzmaßnahmen vor allem in der Nacht hängen laut Metz auch die weiteren Perspektiven für den Flughafen ab, denn die aktuelle Nachtflugregelung läuft 2030 aus. „Der Flughafen Köln/Bonn als Wirtschaftsfaktor kann dauerhaft nur erfolgreich sein, wenn es einen besseren Ausgleich mit den legitimen Lärmschutzinteressen der Anwohnerinnen und Anwohner gibt“, sagte der Grünen-Politiker.

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