Twitter greift in Wahlkampf ein„Macht der Tech-Giganten hat eine erschreckende Seite“

Lesezeit 4 Minuten
Twitter Symbolbild

  • Wer in den USA Stichworte oder Hashtags mit Bezug zur Wahl sucht, erhält von Twitter nun Warnhinweise.
  • Ist das denn schlecht? Ja, sagt Rolf Schwartmann, Professor an der Technischen Hochschule Köln und Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht.
  • Ein Gastbeitrag über die erschreckende Macht der Meinungsgiganten.

Köln – In der Woche vor der US-Wahl greift das Meinungsportal Twitter, Sprachrohr von Donald Trump, in den Wahlkampf ein. Um seine Nutzer zu sensibilisieren, warnt Twitter: Oben im Newsfeed erhalten Nutzer in den USA ab jetzt zwei große Hinweise zur Präsidentschaftswahl am 3. November. Sie sollen Fake News an der Wurzel aufdecken. Ist das denn schlecht?

Wer Stichworte oder Hashtags mit Bezug zur Wahl sucht, erhält zum einen eine Information zu „irreführenden Informationen“ über Briefwahlen und zum anderen wird er auf Verzögerungen beim Wahlergebnis wegen der Auszählung der Briefwahl hingewiesen. Beide Nachrichten werden von Twitter mit Lesehinweisen verlinkt. Nutzer werden zu weiterführenden Informationssammlungen geleitet, die Twitter auswählt, weil sie aus Sicht des Dienstes verlässliche unter anderem journalistische Informationen enthalten.

Auf Vielfalt und Freiheit verpflichtet

Schließlich muss ja einer dem Spuk um Fake News ein Ende bereiten und für Neutralität und Ausgewogenheit sorgen, und man darf doch wohl noch demokratieunterstützende Lesehinweise geben. Hat denn nicht auch jeder Verleger und jeder Rundfunkveranstalter das Recht, eine Meinung und sogar eine politische Agenda zu haben? Doch: Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und auf eine politische Agenda. Auch Journalisten, Verleger, Rundfundveranstalter und private Meinungsgiganten wie Facebook oder Twitter.

Im Verfassungsstaat des Grundgesetzes gibt es aber nach den schlimmen Erfahrungen des Dritten Reiches, in dem der Staat die Medien für seine Unrechtszwecke instrumentalisiert hat, die Pflicht für den Gesetzgeber einen Rahmen für den freien und vielfältigen Meinungsprozess zu schaffen.

Alle Rundfunkveranstalter in Deutschland sind von Staats wegen auf Vielfalt und Freiheit verpflichtet. Sie sollen den Menschen in den Stand versetzen, frei und weder staatlich noch durch eine übermächtige private Stimme indoktriniert zu werden. Die Rundfunkfreiheit des Grundgesetzes dient dazu, die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass der Einzelne frei und ungehindert entscheiden kann. Dieser rechtliche Rahmen untersagt dem Staat hierzulande wirksam eine nennenswerte Beteiligung an Medien, seit das Bundesverfassungsgericht Kanzler Adenauer verbot, das ZDF als Staatssender zu etablieren.

Keine Regeln für die Meinungsgiganten

Ebenso bindet das Bundesverfassungsgericht die privaten und öffentlichen Rundfunkanbieter an die Verpflichtung auf die Freiheit. Staatliche und zugleich unabhängige Einrichtungen bestimmen darüber, ob sie senden dürfen und kontrollieren sie in Rundfunkräten oder Medienanstalten auf Grenzüberschreitungen. Zeitungen sind anders reguliert. Für dieses Medium setzt das Recht auf das freie, sogenannte außenplurale Spiel der Kräfte. Jeder, der eine Stimme hat, hat das Recht, eine Zeitung zu gründen.

Für die meinungsmächtigsten unter den Meinungsgiganten, die ihre Nutzer zu Werbezwecken besser kennen als diese sich selbst, gibt es keine vergleichbaren Regeln zur Sicherung der Freiheit. Dabei können sie ihren Nutzern durch personalisierte Ansprache nicht nur fast nach Belieben Konsumgüter aufdrängen, sondern auch politische Anschauungen. Staat und Gesellschaft sind ihrer Meinungsmacht ausgeliefert. Dass dies geschieht, ist kein bloßer Verdacht. Es erfolgt in den USA offen eine Woche vor der Wahl.

Dort ist ein trauriger Höhepunkt erreicht. Das stolze Land der Freien hat Züge eines gescheiterten Staates. Um bürgerkriegsähnliche Zustände rund um den Ausgang der Wahl zu verhindern, schwingen sich die Anbieter sozialer Netzwerke von Facebook über YouTube bis Twitter dazu auf, nach ihrem Hausrecht, das rechtlich allgemeine Geschäftsbedingungen sind, die faktisch an eine Parallelrechtsordnung heranreichen, in die heiße Phase des Wahlkampfes einzugreifen.

Meinungsgiganten, die uns am Nasenring führen können

Das geschieht einerseits aus gutem Grund, damit die Plattformen nicht zum Hort von Hass und Falschinformation werden. Aber die Macht der Tech-Giganten hat eine andere erschreckende Seite. Wer ist dazu besser geeignet als Twitter, ein Dienst, der die Quelle und das Schicksal jeder Information auf der eigenen Plattform beherrschen kann? Wer ist befähigter als die Twitter-Entscheider, sich in den Meinungsprozess um die Zukunft des Staates einzumischen?

Wer hat mehr Grund dazu, eine politische Zukunft zu erzeugen, in der Staat und Bürger erkennen, dass ein soziales Netzwerk eine Wahl beeinflussen kann, um einen Präsidenten zu verhindern, der den Dienst nach gewonnener Wahl vielleicht verbieten würde? Und was ist ein noch so wichtiges Votum für oder gegen Trump in der Demokratie wert, wenn es nicht frei zustande gekommen ist?

Wen müssen wir – denkt man in Kategorien von Macht – mehr fürchten als Meinungsgiganten, die uns am Nasenring führen können, während wir sie zugleich lieben, weil sie uns vernetzen und verbinden, während sie uns überwachen und steuern. In den USA ist viel Demokratie verloren gegangen, weil die Herrschaft des Volkes und über das Volk in die Hände der Internetanbieter gefallen ist. Schuldzuweisungen sind müßig, aber die Verantwortung trifft den Staat.

Das könnte Sie auch interessieren:

In Deutschland haben wir im Wahljahr 2021 eine wichtige Aufgabe. Sie lautet: Retten, was zu retten ist. Dazu muss der Staat Facebook, Twitter, YouTube und alle anderen für die Demokratie potentiell gefährlichen Netzdienste einen geeigneten rechtlichen Rahmen geben. Geschieht das nicht, wird sich das Unrecht des Stärkeren durchsetzen und wir sind ausgeliefert.

KStA abonnieren