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Urteil im Bierkartell-Prozess erwartetKölsch-Brauer hoffen auf Strafrabatt

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Kölsch Symbolfoto

Kölsch muss aus Köln kommen, das gibt die Konvention vor.

Köln – Für drei Kölner Brauereien fällt wahrscheinlich am Mittwoch eine äußerst wichtige Entscheidung in Düsseldorf. Sie werden beschuldigt, ihre Preise untereinander abgesprochen zu haben. Doch wenn es gut läuft für die Kölsch-Hersteller, könnten sie mit einem blauen Auge davon kommen.

Mehr als sechs Jahre nach Aufdeckung des Bierkartells in Deutschland können die drei Kölsch-Brauer auf eine deutliche Verringerung der damals vom Bundeskartellamt verhängten millionenschweren Geldbußen hoffen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellte den Brauereien Früh, Gaffel und Erzquell am Mittwoch vergangener Woche in einem Verständigungsvorschlag eine Reduzierung der Bußgelder um mehr als 80 Prozent in Aussicht. Dabei spielt auch ein „Corona-Rabatt“ eine Rolle. Allerdings stand die Zustimmung der Prozessbeteiligten zu dem Vorstoß der Richter bislang noch aus.

Untergeordnete Rolle gespielt

Der Vorsitzende Richter des 4. Kartellsenats, Manfred Winterscheidt, betonte bei der vorigen Sitzung, die drei kleinen Brauereien hätten bei dem Bierkartell nach dem bisherigen Eindruck des Gerichts allenfalls eine untergeordnete Rolle gespielt. Die Preisbewegungen seien von den großen Pils-Brauereien, wegen ihrer Werbemethoden auch „Fernseh-Biere“ genannt, ausgegangen. Der Rest des Markes habe sich der Entwicklung am Ende angepasst.

Zwar sei möglicherweise bei den vom Kartellamt beanstandeten Treffen der Brauerei-Verantwortlichen in den Jahren 2006 und 2007 hier und da die Grenze des kartellrechtlich erlaubten überschritten worden, sagte Winterscheidt. Doch sei angesichts der Bedeutung der Preisgestaltung der Pils-Riesen für den Gesamtmarkt durchaus vorstellbar, dass auch ohne die Gespräche am Ende von den Kölsch-Brauereien die gleiche Preispolitik verfolgt worden wäre. Außerdem sei ein Teil der Vorwürfe eventuell verjährt.

Zudem signalisierte das Gericht in der vorigen Woche den Beschuldigen bereits die Bereitschaft, die dramatischen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Brauereien bei den Geldbußen zu berücksichtigen und dem Trio einen „Corona-Rabatt“ von 25 Prozent einzuräumen. Gaffel-Anwalt Johann Brück berichte in der Verhandlung, die Umsätze der Gaffel-Gruppe seien durch die behördlich angeordnete Schließung der Gastronomie in den vergangenen drei Monaten um mehr als 40 Prozent eingebrochen. Noch schlimmer sei die Ergebnisentwicklung. Im aktuellen Marktumfeld sei es schlicht nicht möglich, ein positives Ergebnis zu erzielen.

Corona belastet Brauereien

Mit einer schnellen Erholung des Geschäfts sei trotz der Wiederöffnung der Gastronomie nicht zu rechnen, betonte Brück. Das Geschäft laufe weiter schleppend. Auch das Verbot von Volksfesten und die Geisterspiele in der Bundesliga machten sich hier bemerkbar. „Geister trinken keine Biere.“Insgesamt hatte das Bundeskartellamt 2013 und 2014 im Zuge seiner Ermittlungen gegen das Bierkartell Geldbußen in einer Höhe von rund 338 Millionen Euro gegen elf Brauereien und 14 persönlich Verantwortliche verhängt. Nach Überzeugung des Bundeskartellamts hatten sich Mitglieder des Bierkartells bei Preiserhöhungen in den Jahren 2006 und 2008 abgesprochen und damit das Wettbewerbsrecht verletzt.

Auf die Kölsch-Brauereien entfielen dabei Geldbußen von weniger als zehn Millionen Euro. Käme es zu der vom Gericht in Aussicht gestellten Verständigungslösung, könnte die Gesamtsumme auf rund eine Million Euro oder weniger sinken.

Die Preisabsprachen der deutschen Bierhersteller aus den Jahren 2006 und 2008 waren mit Abstand das größte Kartell in der Geschichte deutschen Bieres. Dabei soll es mehrere Ebenen der Verständigung gegeben haben. Zunächst sollen sich die größeren, überregional tätigen Brauereien bei gemeinsamen Treffen und bilateralen Konatkten über Preiserhöhungen verständigt haben.

Illegale Preisabsprachen

Anschließend stimmten sich einige der überregional tätigen Brauereien (Anheuser-Busch InBev, Veltins und Warsteiner) mit in Nordrhein-Westfalen tätigen regionalen Brauereien auf Sitzungen des nordrhein-westfälischen Brauereiverbandes im Juni 2006 und September 2007 über diese Preiserhöhungen ab. Die am Kartell beteiligten Brauereien verständigten sich, die Preise für Fassbier in den Jahren 2006 und 2008 in der Größenordnung von jeweils fünf bis sieben Euro pro Hektoliter anzuheben.

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Für Flaschenbier wurde 2008 nach Angaben des Bundeskartellamtes eine Preiserhöhung abgesprochen, die zu einer Verteuerung des 20-Flaschen-Kastens von einem Euro führen sollte. Das Bundeskartellamt verhängte 2014 Strafen über insgesamt 338 Millionen Euro.Die Brauereien hatten auf der Basis einer Bonusregelung mit dem Kartellamt kooperiert, was sich mildernd auf die Strafe auswirkte. Der Kronzeuge Anheuser-Busch InBev ging straffrei aus. (mit dpa)