„Verbrauchertäuschung“Was der 1. FC Köln zu den Vorwürfen des Greenwashings sagt

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Das Geißbockheim genannte Clubhaus des Fußballverein 1. FC Köln mit dem Trainingsplatz 1 (vorne) und dem Franz-Kremer-Stadion (hinten rechts) im Äußeren Grüngürtel.

Das Geißbockheim des 1. FC Köln mit dem Trainingsplatz. (Archivbild)

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wirft dem Klub irreführende Versprechen zum Klimaschutz vor und reicht Klage ein. Auch Eurowings steht im Visier der Umweltschützer. 

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht juristisch gegen Unternehmen vor, die mit angeblich irreführenden Versprechen zum Klimaschutz werben. Dazu gehören in Köln der 1. FC Köln sowie die Lufthansa-Tochter Eurowings. Weitere Unternehmen, denen die DUH sogenanntes Greenwashing vorwirft, sind HelloFresh, Netto Marken-Discount, Danone sowie der Büromaterialanbieter Faber-Castell und der Flüssiggas-Anbieter Tyczka Energy.

Als Grund für die nun eingeleiteten Verfahren nennt die DUH, dass alle sieben Firmen ihre Produkte oder gleich das ganze Unternehmen als klimaneutral beziehungsweise CO₂-neutral bewerbe, „ohne für Verbraucherinnen und Verbraucher transparent und nachvollziehbar darzustellen, wie dies erreicht wird“. Die DUH kritisiert im Grundsatz „alle“ Klimagas-Neutral-Aussagen als Greenwashing.

"Zweifelhafte Wald- und Aufforstungsprojekte"

Auch der Kölner Fußballverein informiere irreführend und unzureichend, wie er zum Versprechen der angeblichen Klimaneutralität komme, erklärte die DUH in einer Mittelung. In den nun eingeleiteten Verfahren würden sich die Unternehmen nicht einmal die Mühe machen, konkrete Informationen zur tatsächlichen Reduktion der CO₂-Emissionen bereitzustellen, wie etwa beim 1. FC Köln und Faber-Castell, heißt es weiter.

Die Unternehmen seien aufgefordert, „ihre Verbrauchertäuschung durch die wettbewerbswidrige Werbung zu unterlassen“. FC-Kommunikationschef Michael Rudolph sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“: „Wir wissen derzeit nicht, was uns vorgeworfen wird. Wir werden uns das in Ruhe anschauen, sobald die Klage eingegangen ist“, so Rudolph.

Auch eine Eurowings-Sprecherin sagte, dass es die Airline noch keine offizielle Anfrage seitens der DUH erhalten habe.  "Sobald wir die Aussagen der DUH vorliegen haben, werden wir uns diese detailliert anschauen und prüfen. Daher bitte ich Sie um Verständnis, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt dazu noch keine inhaltliche Aussage treffen können", so die Sprecherin auf Anfrage.

Den Unternehmen Hello Fresh oder Danone wirft die DUH vor, sie informierten in einer Weise, dass Verbraucherinnen und Verbraucher dies nicht verstehen würden. Zudem würden CO₂-Emissionen durch Emissionsgutschriften für zweifelhafte Wald- und Aufforstungsprojekte im globalen Süden grün-gewaschen – so der Fall bei Eurowings und Faber-Castell Retail.

Weiterführende Informationen zu Kompensationsprojekten seien auf den Firmenwebseiten von etwa Netto und Tyczka nicht zu finden. So könne nicht nachvollzogen werden, wie wahrscheinlich es ist, dass die Maßnahmen ohne die Finanzierung durch Emissionsgutschriften nicht hätten durchgeführt werden können. Ebenso unklar bleibe, wie die Kompensation auch nach Ablauf der Projekte sichergestellt würden.

Verfahren aus 2022

„Wir fordern die Unternehmen auf, die Umweltauswirkungen ihrer Produkte ehrlich zu verringern und nicht durch Centbeträge für oft extrem fragwürdige oder gar betrügerische sogenannte Kompensationsprojekte grün zu waschen“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Es bräuchte ehrliche Maßnahmen zur Verringerung des Rohstoffverbrauchs und der Klimagasemissionen wie auch sonstiger Umweltauswirkungen. Die Unternehmen seien aufgefordert worden, gegenüber der DUH eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und sich damit zu verpflichten, die „wettbewerbswidrige Werbung“ künftig zu unterlassen.

Schon 2022 leitete die DUH acht Greenwashing-Verfahren gegen Unternehmen ein. Drei der Unternehmen haben sich laut Umwelthilfe mit einer Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, das wettbewerbswidrige Verhalten zu unterlassen. Fünf der Verfahren seien derzeit noch an den Landgerichten Düsseldorf, Hamburg und Karlsruhe anhängig.