Die Deutsche Umwelthilfe geht gegen Unternehmen vor, die ihr Versprechen angeblicher Klimaneutralität offenbar nicht transparent erklären. Darunter nun auch der 1. FC Köln.
„Verbrauchertäuschung“Deutsche Umwelthilfe wirft 1. FC Köln Greenwashing vor

Blick auf das Geißbockheim des 1.FC Köln.
Copyright: Uwe Weiser
Die Deutsche Umwelthilfe hat am Mittwoch (18. Januar, 2023) mitgeteilt, dass sie gegen sieben weitere Unternehmen vorgeht. Der Vorwurf lautet „Verbrauchertäuschung durch das Versprechen angeblicher Klimaneutralität“. Aufgezählt werden: HelloFresh, Eurowings, Faber-Castell, Netto, Danone, Tyczka Energy und der 1. FC Köln.
Auch der Kölner Fußballverein informiere irreführend und unzureichend, wie er zum Versprechen der angeblichen Klimaneutralität komme, erklärte die DUH (Deutsche Umwelthilfe) in einer Presseerklärung. Die Unternehmen seien aufgefordert, „ihre Verbrauchertäuschung durch die wettbewerbswidrige Werbung zu unterlassen“.
DUH kritisiert Klimagas-Neutral-Aussagen als Greenwashing
Der Grund für die nun eingeleiteten Verfahren: Alle genannten Firmen würden ihre Produkte oder gleich das ganze Unternehmen als „klimaneutral“ beziehungsweise „CO2-neutral“ bewerben, ohne für Verbraucherinnen und Verbraucher transparent und nachvollziehbar darzustellen, wie dies erreicht werde. Die DUH kritisiert Klimagas-Neutral-Aussagen als Greenwashing.
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In den nun eingeleiteten Verfahren würden sich die Unternehmen nicht einmal die Mühe machen, konkrete Informationen zur tatsächlichen Reduktion der CO2-Emissionen bereitzustellen, wie etwa beim 1. FC Köln und Faber-Castell, heißt es weiter.
Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch erklärt: „Wir fordern die Unternehmen auf, die Umweltauswirkungen ihrer Produkte ehrlich zu verringern und nicht durch Centbeträge für oft extrem fragwürdige oder gar betrügerische sogenannte Kompensationsprojekte grün zu waschen. Wir brauchen ehrliche Maßnahmen zur Verringerung des Rohstoffverbrauchs und der Klimagasemissionen wie auch sonstiger Umweltauswirkungen“.
Die Unternehmen sollen bereits aufgefordert worden sein, gegenüber der DUH eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und sich zu verpflichten, wettbewerbswidrige Werbung künftig zu unterlassen. (oke)