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Clan-Kriminalität
Die Akte J.: Wie der Staat über Jahrzehnte versagte

Ausreisepflichtig, aber geduldet: Wie eine Großfamilie seit den 1980er-Jahren in Köln bleiben konnte, obwohl sie immer wieder vor Gericht stand.

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Razzia bei einer gemeinsamen Aktionen mehrerer Behörden gegen Clan-Kriminalität.

Razzia bei einer gemeinsamen Aktionen mehrerer Behörden gegen Clan-Kriminalität.

Wie kann eine Familie 40 Jahre lang in Köln leben, ohne abgeschoben zu werden, obwohl sie ausreisepflichtig ist und immer wieder wegen erheblicher Straftaten vor Gericht steht? Eine Recherche dieser Zeitung zeigt, wie das deutsche Asyl- und Abschiebesystem an fehlenden Ausweispapieren, ausbleibenden Konsequenzen und an einer Verwaltung gescheitert ist, die ihre eigenen Entscheidungen nicht durchgesetzt hat. Aktuell müssen sich drei Mitglieder der Großfamilie erneut vor dem Kölner Landgericht verantworten.

Anfangs ging es in dem schon seit Monaten laufenden Prozess um Menschenhandel, die Bildung einer kriminellen Vereinigung und schweren Bandendiebstahl. Inzwischen aber hat die Wirtschaftsstrafkammer das Verfahren auf Geldwäsche und Sozialleistungsbetrug gegen Jagoda J., ihre Schwester und deren Vater reduziert.

Verfahren vor dem Landgericht

Den Sozialhilfebetrug, insgesamt 138.000 Euro, halte sie für erwiesen, sagt die Staatsanwältin in Saal 210 des Landgerichtes Köln am 6. Oktober. Auf der Anklagebank schüttelt Jagoda J. den Kopf. Die Strafverfolgerin fordert in ihrem Plädoyer für die Angeklagten Haftstrafen zwischen eineinhalb und drei Jahre plus zwei Monate. Zudem soll das Haus der Familie im Kölner Stadtteil Ostheim beschlagnahmt werden. Die Villa sei maßgeblich mit erschwindeltem Geld aus der Staatskasse finanziert worden, so das Fazit der Ermittler.

Bei der Razzia in dem Haus wurden noble Rolex-Uhren gefunden sowie Goldschmuck im Wert von etwa 18.000 Euro nebst knapp 17.000 Euro Bargeld, das in einer Socke deponiert war. Die jüngste Tochter der Familie trug eine Schnullerkette aus Gold. Beschlagnahmt wurde auch Beweismaterial für einen weiteren Prozess, der demnächst in Köln verhandelt wird. Der Sohn der Familie soll beim Pkw-Verkauf betrogen haben. Im Internet bot er hochwertige Autos wie etwa einen Audi A6 in angeblichem Top-Zustand an, Interessenten mussten eine Anzahlung zwecks Reservierung leisten. Bei den Besichtigungsterminen indes soll sich den Ermittlungen zufolge herausgestellt haben, dass die Karossen schrottreif waren. Das Geld bekamen die Interessenten aber nicht zurück. Angeklagt sind zwölf Betrugsfälle.

Luxusautos, Bargeld und eine Schnullerkette aus Gold

Die vier Familienzweige des Clans, von denen drei in Köln leben, füllen seit Jahrzehnten die Strafakten. Mindestens zehn Angehörige von ihnen stehen auch auf der Coesfelder Liste mit 471 ausreisepflichtigen Personen aus Westbalkanstaaten, die das Kölner Ausländeramt bisher nicht abgeschoben hat. Nachdem der „Kölner Stadt-Anzeiger“ darüber berichtet hatte, dass die Zentrale Ausländerbehörde Coesfeld im Herbst 2024 mit ihrem Angebot in Köln gescheitert war, entsprechende Passersatzpapiere zwecks Rückführung der geduldeten Migranten in die Heimat zu beschaffen, hatte das Landeskriminalamt (LKA) NRW eine Untersuchung im Polizeisystem VIVA durchgeführt. Demnach wurden gut 90 Ermittlungsverfahren allein durch den J.-Clan aktenkundig. In etlichen der Verfahren wurden Haftstrafen zwischen einem und sechs Jahren verhängt. Dabei ging es um Diebstähle, Drogenhandel, Wohnungseinbrüche bis hin zu Raub, Betrug, gefährliche Körperverletzung und Geldwäsche. Abschiebungen indes blieben bisher aus.

Im aktuellen Verfahren um den mutmaßlichen Sozialleistungsbetrug vor dem Kölner Landgericht wird einmal mehr deutlich, mit welcher kriminellen Energie die Angeklagten in der Vergangenheit vorgingen. Dies jedenfalls legen hunderte Seiten ihrer Ausländerakten nahe, in denen es um Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaften sowie um Gerichtsurteile geht. So weist das Bundeszentralregister allein für die Angeklagte Jagoda J. zwölf Einträge auf.  Zuletzt verhängte das Amtsgericht Heidelberg gegen sie am 18. Dezember 2018 zwei Jahre und sieben Monate Freiheitsstrafe wegen Wohnungseinbruchs. Als die Einbrecherin in den Offenen Vollzug nach Euskirchen kam, soll sie erneut die kriminellen Aktionen der Familie gesteuert haben.

1985 nach Deutschland eingereist

Im November 1985 reiste die aus dem Ex-Jugoslawien stammende Familie J. von Italien nach Deutschland ein. Jagoda war damals acht Jahre alt. In der Folge wurden mehrere Asylanträge gestellt. Aber schon im Mai 1988 hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Begehren als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Nachdem alle Rechtswege ausgeschöpft waren, kündigte das Kölner Ausländeramt die Abschiebung nach Serbien-Montenegro an. Die Rückführung aber konnte nicht vollzogen werden, weil die Betroffenen in die Niederlande verschwanden.

Als die Familie wieder nach Deutschland zurückgekehrt war, kündigte das Kölner Ausländeramt am 1. Juni 2004 per Ordnungsverfügung erneut „die zwangsweise Entfernung (Abschiebung)“ an: „Sie sind verpflichtet, das Bundesgebiet unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 01.07.2004 zu verlassen.“ Viel Lärm um nichts: Der Androhung folgten keine Taten. Statt die Familie abzuschieben, wurde sie jahrelang geduldet. Dabei half häufig ein Anwalt, der immer wieder erfolglos Widerspruch gegen die Ausweisungsverfügung einlegte: Jagoda und ihre Angehörigen waren ohne Pass nach Deutschland eingereist. Und ohne Ausweis wollte Serbien-Montenegro die Familie nicht zurücknehmen.

Ausreisepflichtig, aber jahrzehntelang geduldet

Jahr für Jahr verlängerte die Stadt die Duldung, scheinbar wie selbstverständlich. Da spielte es offenbar auch keine Rolle, dass Jagoda keinerlei Initiative zur Beschaffung von Passersatzpapieren zeigte. Als der Druck offenbar zu groß wurde, fuhr sie laut Akte zwar zweimal zum serbischen Generalkonsulat in Düsseldorf, wurde aber nicht vorgelassen, weil sie die nötigen Unterlagen für einen Passantrag nicht mitgebracht hatte.

„Bis heute hat sie kein gültiges Passpapier vorgelegt und auch bei der Passersatzpapierbeschaffung nicht mitgewirkt. Die Identität konnte aufgrund fehlender Mitwirkung bis heute nicht geklärt werden“, konstatierten die städtischen Sachbearbeiter mehrfach. Aber ohne Konsequenzen. Abgesehen von geringfügigen Bußgeldern hatte es auch keine Folgen, dass Jagoda sich nicht an die Duldungsauflage hielt, sich lediglich in Köln aufhalten zu dürfen. Immer wieder wurde sie anderswo im Bundesgebiet aufgegriffen. Dort hatte sie sich mutmaßlich auch aufgehalten, um Straftaten zu begehen, wie ihre Ausländerakte zeigt.

Organisierter Sozialleistungsbetrug

Ähnlich verhielt es sich bei ihrer jetzt in Kölner wieder mitangeklagten drei Jahre jüngeren Schwester, die laut Staatsanwaltschaft als die eigentliche Drahtzieherin für den Sozialleistungsbetrug gilt.  Mit neun Jahren fällt sie bereits wegen Ladendiebstahls auf. Mit zwölf wird das Mädchen erneut wegen gemeinschaftlichen Diebstahls erwischt. Da sie strafunmündig ist, geschieht nichts. Ein Verfahren reiht sich an das nächste. Allein 1996 legt die Jugendliche Dutzende Taten hin, aber immer wieder kommt sie mit Sozialstunden davon. Ende der 90er weist die Serbin bereits mindestens zehn Anklagen auf. Im August 1999 verhängt ein Amtsrichter einen kurzen Freiheitsarrest. Die Intensivtäterin ist 18 Jahre alt.

Das Ausländeramt weiß um die Strafverfahren, spricht aber stets aufs Neue eine Duldung aus. Später dann verschwinden die Eintragungen aus dem Bundeszentralregister. Bei jugendlichen Straftätern werden nach fünf Jahren jene Schuldsprüche getilgt, die nicht über ein Jahr Freiheitsstrafe hinausgehen. Die Serbin hat wieder eine blütenreine Weste, da sie als Erwachsene zunächst nicht mehr strafrechtlich auffällt.

Offiziell gearbeitet hat sie laut Ausländerakte seitdem kaum. Die Minijobs, die sie im Jahr 2010 angegeben hat, bestanden laut Kölner Staatsanwaltschaft nur zum Schein. Mit Hilfe ihres Anwalts hat die abgelehnte Asylbewerberin genau wie ihre Schwester schon vor Jahren eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis in Deutschland beantragt. Zum aktuellen Aufenthaltsstatus der Familie wollte sich die Stadt aus Datenschutzgründen nicht äußern. In den vergangenen Jahren indes soll die Frau laut Anklage vor dem Landgericht die Diebestouren für Clanmitglieder mitorganisiert und die kriminellen Einnahmen verwaltet haben.

Mädchen als „gute Diebin “gekauft

So etwa jene ihres Neffen und dessen junger Frau Romina S.. Letztere war bereits als Jugendliche wegen diverser Beutezüge aufgefallen. Am 22. April 2010 sollte sie als Kind mit ihrer Familie, die ebenfalls bei der Justiz aktenkundig ist, abgeschoben werden. Doch auch daraus wurde nichts. Mit 16 Jahren soll der Teenager laut Staatsanwaltschaft an die Familie J. zwecks Heirat als „gute Diebin“ verkauft worden sein. Ende Mai 2018 erhob die Staatsanwaltschaft gegen die damals 18-jährige Bosnierin und ihren Mann Anklage wegen schweren Bandendiebstahls.

Obschon das Kölner Ausländeramt über den Vorgang und zwei Vorstrafen unterrichtet war, bot ihr die Stadt Köln im Frühjahr 2019 einen Termin an, um in das Bleiberechtsprogramm für Langzeitgeduldete aufgenommen zu werden. Auf Anfrage wollte sich die Verwaltung zu dem Vorgang mit dem Hinweis auf den Datenschutz nicht äußern. Im Jahr 2021 wurde Romina S. wegen schweren Bandendiebstahls zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Auch sie steht auf der Coesfelder Liste, wird aber nicht ausgewiesen.