„Akte zu, Affe tot“Kölner Skandal-Freispruch bestätigt – Staatsanwalt wehrt sich

Lesezeit 2 Minuten
prozess_raub_angeklagte

Die drei Angeklagten mit ihren Verteidigern beim Prozessauftakt im Landgericht Köln.

Köln – Nicht im Namen des Volkes, sondern mit den Worten „Akte zu, Affe tot“ hatte der Kölner Amtsrichter Frank Altpeter ein Strafverfahren um Freiheitsberaubung, Raub und Körverletzung abrupt mit einem Freispruch beendet. Gegen Altpeter wurde eine Disziplinarmaßnahme verhängt, der Richter wurde versetzt. Nach einem Urteil in zweiter Instanz ist der kuriose Fall aber immer noch nicht beendet.

Kölner Richter: „Vielleicht großes Glück gehabt“

Nach langer Beweisaufnahme hatte Thomas Beenken vom Landgericht Anfang September den Freispruch aus der ersten Instanz im Zweifel bestätigt. „Vielleicht haben die Angeklagten hier großes Glück gehabt, das hätte für einen auch mit Gefängnis enden können", führte Richter Beenken aus. Letztlich habe man aber weder den Beschuldigten, noch den Zeugen wirklich trauen können.

Staatsanwalt Benno Schmitz hingegen hatte sich überzeugt davon gezeigt, dass die drei Angeklagten einen Bekannten, mit dem sie Streit hatten, nach einer Hochzeitfeier in Niehl in ein Auto gezerrt, entführt und geschlagen hatten. Lediglich der Vorwurf, die Beschuldigten hätten auch Geld und Handy des Opfers geraubt, habe nicht bewiesen werden können.

Staatsanwalt hatte Haft auf Bewährung gefordert

Für den Hauptbeschuldigten hatte Schmitz 15 Monate Gefängnis gefordert, für die mutmaßlichen Komplizen je ein Jahr Haft, alles auf Bewährung. Dazu als Auflage insgesamt 4000 Euro Schmerzensgeld. Zwischenzeitlich hatte Schmitz die Anregung der Verteidigung, das Verfahren gegen eine Geldzahlung an den Nebenkläger einstellen zu lassen, kategorisch abgelehnt.

Das könnte Sie auch interessieren:

Offenbar will die Anklagebehörde den Freispruch nicht akzeptieren. „Die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt“, bestätigt eine Sprecherin auf Anfrage. Nun warte man auf die schriftlichen Urteilsgründe. Auch Nebenklage-Anwältin Eva Kuhn hatte sich unzufrieden mit dem Urteil des Landgerichts gezeigt. Ihr Mandant sei glaubhaft, habe die Angeklagten sogar teilweise entlastet.

Urteil aus dem Bauch heraus kostete Richter den Posten

Im Januar 2020 hatte Amtsrichter Frank Altpeter das für ihn verhängnisvolle Urteil gefällt. Ohne Plädoyers von Staatsanwalt und Verteidigung und ohne Beratung mit den gleichberechtigten Schöffen hatte er die Angeklagten nach Hause geschickt. Den verdutzten Verteidigern musste Altpeter noch erklären, dass ihre Mandanten gerade tatsächlich freigesprochen wurden.

Die zweite Instanz hatte ergeben, dass Altpeter mit seinem Urteil in dem Fall nicht daneben lag. Hätte der erfahrene Richter die Entscheidung nicht aus dem Bauch heraus gefällt und die Regeln der Strafprozessordnung beachtet, Altpeter würde wohl heute noch die Strafabteilung 613 des Amtsgerichts führen. Stattdessen wurde der 62-Jährige in die Nachlassstelle des Gerichts versetzt.

KStA abonnieren