„Urteil rechtsfehlerhaft“Rücknahme der Freisprüche im Stadtarchiv-Prozess gefordert

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Das Stadtarchiv stürzte am 3. März 2009 ein.

Das Stadtarchiv stürzte am 3. März 2009 ein.

Köln – Über zwölf Jahre nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs mit zwei Toten beschäftigt sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit den Freisprüchen von zwei Bauleitern. Es geht darum, ob sich das Landgericht Köln bei seinem Urteil im Oktober 2018 hinreichend mit der Sorgfaltspflicht der beiden Angeklagten beschäftigt hatte. „Das Urteil ist durchgehend rechtsfehlerhaft“, sagte die Vertreterin des Generalbundesanwaltes am Mittwoch.

Die Freisprüche müssten zurückgenommen und der Fall an eine andere Kölner Strafkammer verwiesen werden. Der Vorsitzende Richter wies auf die extrem komplexe Gemengelage in dem Fall hin und kündigte an, eine Entscheidung erst am 13. Oktober zu verkünden. 

Bauleiter in Köln wurden freigesprochen

„Das Landgericht hat ein extrem ausführliches und detailliert begründetes Urteil geschrieben“, sagte Barbara Livonius, die Anwältin eines der Männer. Die Freisprüche müssten Bestand haben. Die zwei Bauleiter waren seinerzeit vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Sie hätten zwar gegen ihr Sorgfaltspflichten bei der Betreuung einer Baugrube verstoßen. Dies sei jedoch nicht Ursache für die Katastrophe gewesen. Gegen das Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.

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Bei dem Unglück am 3. März 2009 waren zwei junge Männer ums Leben gekommen, als neben dem Stadtarchiv auch zwei Wohngebäude einstürzten. Es entstanden gewaltige Schäden. Unzählige historische Dokumente wurden verschüttet. (dpa)

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