109 Schüsse auf LebensmittelhändlerBGH hebt Urteil zum Kölner Großmarkt auf

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Die Polizei untersucht den Sportwagen, auf den geschossen wurde.

Die Polizei untersucht den Sportwagen, auf den geschossen wurde.

Düsseldorf – Schlappe für das Kölner Landgericht: Wie der Kölner Stadt-Anzeiger jetzt erfuhr, hat der Bundesgerichtshof im Fall der pannenreichen Festnahmeaktion des Lebensmittel-Lieferanten Karim Panahi durch ein Spezialeinsatzkommando der Polizei (SEK) am Kölner Großmarkt das Urteil aufgehoben.

In dem vierseitigen Beschluss kommt der 2. Strafsenat in Karlsruhe bereits im Herbst 2017 zu dem Schluss, dass der Schuldspruch gegen den deutsch-iranischen Kaufmann Rechtsfehler aufweist. So habe die 21. Strafkammer des Vorsitzenden Jörg Michael Bern in ihrem Schuldspruch der überlangen Verfahrensdauer im Strafmaß von einem Jahr Haftstrafe zur Bewährung „keine eigenständige Bedeutung zugemessen.“ 

Der Prozess um den fehlgeschlagenen Zugriff, bei dem SEK-Beamte 109 Schüsse auf Panahi abfeuerten und ihn schwer verletzten, soll nun am 26. April durch eine andere Strafkammer erneut aufgerollt werden. Warum die Kölner Justiz in diesem brisanten Fall bis heute keine Pressemitteilung herausgab, blieb unklar.

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Kaufmann Karim Panahi

Kaufmann Karim Panahi

Der Fall ist so komplex wie seine Geschichte. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Panahi wegen versuchten Totschlags, schwerer Körperverletzung nebst unerlaubten Waffenbesitzes und das Abfeuern einer Patrone angeklagt.

Im Juni 2011 hatte seine Ehefrau den von ihr getrennt lebenden Geschäftsmann wegen angeblicher Morddrohungen bei der Polizei angezeigt. Auch berichtete sie über Schusswaffen, die sich ihr Mann nach Überfällen auf seine Geldeinnahmen zugelegt hatte. Die Kölner Polizei forderte ein SEK-Kommando an und ließ den Verdächtigen festnehmen. Als der an einem Juniabend in seinen Audi R8 stieg, stürmten die Elite-Polizisten vor. Panahi hatte den Motor gestartet, und so verhallten die Rufe „Polizei“ ungehört.

Einsatzkräfte verwickelten sich in Widersprüche

Als die SEK-Beamten glaubten eine Waffe im Wagen zu sehen und einen ersten Schuss vernahmen, begannen sie ihre Magazine zu leeren. Später behaupteten die Einsatzkräfte, es sei Notwehr gewesen, verwickelten sich aber in Widersprüche. Auch fand sich am Tatort keine Patrone Panahis„. Als der Kölner Stadt-Anzeiger ein Video der Überwachungskameras auf dem Großmarktgelände vom Einsatz veröffentlichte, tauchten weitere Zweifel an der Aussage der SEK-Schützen auf.

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