Frisch hoch gezogene Mauern an der Berrenrather Straße werfen Fragen nach dem fälligen Umweltausgleich auf. Die Stadt „prüft die Faktenlage“.
Äußerer GrüngürtelWas baut der 1. FC Köln da im Landschaftsschutzgebiet?

Auf dem Gelände des 1. FC Köln an der Berrenrather Straße wurden jüngst Mauern aus dicken Betonblöcken errichtet.
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Zwei im Winkel gebaute Mauern aus massiven Betonblöcken und ein frisch gepflasterter Untergrund fallen aktuell auf dem Gelände des 1. FC Köln an der Berrenrather Straße ins Auge. Der Bereich, auf dem auch orangefarbenen Container mit Technik für die Heizung der neuen Kunstrasenplätze stehen, grenzt direkt an die Straße und liegt wie das gesamte FC-Gelände im Landschaftsschutzgebiet. Deshalb häuften sich bei ihm aktuell Anfragen von Anwohnern, berichtet der Lindenthaler Bezirksbürgermeister Roland Schüler. „Was baut der Fußballklub dort? Und darf der das?“, seien die meist gestellten Fragen, so der Grünen-Politiker.
Es handele sich um eine Modernisierung des dort verorteten Lagerplatzes, teilte ein Sprecher das Vereins auf Anfrage mit. Dort würden seit 30 Jahren Rasentragschicht, Erde und Sand gelagert. In den neuen Boxen sei das nun platzsparend möglich. Diese „Maßnahme für die technische Infrastruktur“ sei durch den aktuell gültigen Bebauungsplan gedeckt. „Ziel ist von unserer Seite die Verbesserung des Landschaftsbildes und der Sicherheit. Ein Gebäude wird hier nicht errichtet“, so der Sprecher weiter. Damit sich der Lagerplatz in die Landschaft einfügt, seien noch Begrünungsmaßnahmen geplant. Witterungsbedingt könnten diese aber vermutlich erst im Frühjahr stattfinden.
Köln: Zukunft der Gleueler Wiese ist weiterhin offen
Der aktuelle Bebauungsplan für den Äußeren Grüngürtel rund um das Geißbockheim ist ein heikles und viel diskutiertes Thema. Es handelt sich um den Bebauungsplan 63419/02 mit dem Arbeitstitel „Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz“. In ihm sind auch drei neue Fußballfelder auf der Gleueler Wiese vorgesehen. Er wurde am 18. Juni 2020 vom Rat der Stadt Köln beschlossen. Naturschützer gingen jedoch dagegen vor, und er wurde vom Oberverwaltungsgericht (OVG) zunächst für unwirksam erklärt. In der nächsten Instanz folgte das Bundesverwaltungsgericht der Argumentation des OVG nicht, hob das Urteil auf und verwies den Fall zurück ans OVG. Das neuerliche Urteil soll nach Stand der Dinge im Juni fallen. Bis dahin gilt der Bebauungsplan als gültig.
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Allerdings fanden kurz nach der Aufstellung des Bebauungsplans Wahlen statt und der dann neue Rat beschloss im Dezember 2024, dass ein neuer Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Sicherung Gleueler Wiesen in Köln-Sülz“ erstellt und so der Bau von Fußballplätzen verhindert werden soll. Dieser Plan ist in Arbeit. Nun hat sich die Zusammensetzung des Rates mit den Wahlen im September erneut geändert und der Ausgang des verbissen geführten Konflikts um mögliche Trainingsflächen auf der Gleueler Wiese ist weiter offen.
Für alle Baumaßnahmen im Landschaftsschutzgebiet muss jedoch in jedem Fall ein Umweltausgleich geleistet werden. Deshalb fragt sich Schüler, ob das für die aktuellen Arbeiten an dem Lagerplatz erfolgt ist. Die Stadt teilte auf Anfrage mit, dass sie die Faktenlage prüfe. Der 1. FC Köln erklärte: „Die Ausgleichsmaßnahmen sind im Zuge des Bebauungsplans ganzheitlich geregelt und werden dementsprechend erst noch umgesetzt.“

