Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Neun Monate Haft auf BewährungTheologe wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material verurteilt

3 min
Der Angeklagte und seine Anwältin Dörthe Clemens am Freitag im Amtsgericht Köln.

Der Angeklagte und seine Anwältin Dörthe Clemens am Freitag im Amtsgericht Köln.

Der Amtsrichter hielt dem Angeklagten zugute, dass er umfassend geständig und glaubhaft reuig sei.

Ein ehemaliger Mitarbeiter des Erzbistums Köln ist am Freitag vom Amtsgericht zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Richter sieht es als erwiesen an, dass der Mann zum einen eine jugendpornografische Bilddatei durch Herunterladen anderen Nutzern zugänglich gemacht und zum anderen kinder- und jugendpornografisches Material erworben und besessen hat. Die Fotos und Videos zeigen unter anderem den schweren sexuellen Missbrauch von Jungen und Mädchen durch erwachsene Männer. Als Bewährungsauflage muss der Mann 500 Euro an den Kinderschutzbund zahlen.

Die Ermittler waren tätig geworden, nachdem die in den USA ansässige Kinderschutzorganisation NCMEC („Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder“) an entsprechende Dateien gelangt war und dem Bundeskriminalamt einen Hinweis gegeben hatte. In der Folge ließ die Staatsanwaltschaft sowohl die Wohnung des heute 45 Jahre alten Diplomtheologen, der in der Verwaltung des Erzbistums arbeitete, als auch seinen Arbeitsplatz durchsuchen. Auf drei Datenträgern, vor allem auf einem Smartphone, wurden Unmengen von Medien sexuellen Inhalts gefunden. Der weitaus größte Teil ist der Erwachsenenpornografie zuzuordnen, also strafrechtlich nicht relevant. Eine vergleichsweise geringer Teil ist kinder- oder jugendpornografischer Natur.

Angeklagter leidet an Depressionen, eine pädophile Neigung wurde nicht festgestellt

Der Mann leidet an wiederkehrenden Depressionen; auch von einer Zwangsstörung ist die Rede. Eine pädophile Neigung wurde nicht festgestellt. Nach Darstellung des Angeklagten und seiner Anwältin Dörthe Clemens diente das „Sammeln und Ordnen“ von pornografischem Bildmaterial dazu, in den depressiven Episoden die quälende Spannung zu vermindern. Gleichsam als „Beifang“ seien die kinder- und jugendpornografischen Darstellungen unter die zusammengetragenen legalen Dateien gelangt. „Mir ist der Fehler bewusst“, sagte der 45-Jährige.

Alles zum Thema Amts- und Landgericht Köln

Er ist in psychotherapeutischer Behandlung, war in einer psychosomatischen Klinik und nimmt Antidepressiva. Die Situation seit den Durchsuchungen belaste ihn „massiv“, sagte er. „Kein Stein ist auf dem anderen geblieben.“ Seine Ehe, aus der zwei Kinder hervorgegangen sind, sei zerbrochen, und er habe seine Arbeit verloren: „Wir haben uns auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt.“ Auf die Frage des Richters, ob er glaube, wieder eine Beschäftigung bei der Kirche zu finden, erwiderte er: „Das wird nicht möglich sein.“

Die Staatsanwältin, die daran festhielt, die anderen zugänglich gemachte Bilddatei sei kinderpornografisch, beantragte zehn Monate Haft auf Bewährung. Die Verteidigerin sagte in ihrem Plädoyer, ihr Mandant arbeite an sich, sei geläutert und habe „viel verloren“. Sie bat um eine milde Strafe. Der Amtsrichter hielt dem Angeklagten zugute, er sei umfassend geständig, „glaubhaft reuig“, stelle sich seiner Verantwortung und bemühe sich um therapeutische Bewältigung seiner Krankheit. Gegen ihn sprächen vor allem die Darstellungen sexualisierter Gewalt: „Die Bilder anzusehen, ist schwer erträglich. Das Leid der Kinder bei der Produktion ist unermesslich.“