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KinderpornographieLandgericht Köln bleibt bei acht Jahren Haft für Burscheider Serverbetreiber

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Die Fassade des Landgerichts in Köln

Die Fassade des Landgerichts in Köln

Ein Burscheider Betreiber von Kinderporno-Plattformen muss trotz gesetzlicher Minderung der Mindeststrafe für acht Jahre ins Gefängnis.

Ein Burscheider Fachinformatiker muss weiterhin acht Jahre in Haft, weil er Pädophilen kinder- und jugendpornographische Inhalte über seine Internet-Server zugänglich gemacht hat. Das hat das Kölner Landgericht am Mittwoch nach einer erneuten Verhandlung entschieden. Der Täter Jörg W. (Name geändert) war bereits Ende Januar 2024 zu der achtjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er mehr als fünf Jahre lang drei Internet-Plattformen betrieben hatte, über die Kinderpornos abrufbar waren.

Der Burscheider legte daraufhin Revision ein und das Urteil wurde in Teilen aufgehoben. Nun verhandelte das Gericht erneut über die Höhe der Gesamtstrafe. Hintergrund ist eine Gesetzesänderung, die seit dem vorigen Urteil in Kraft getreten war: Nach der neuesten Rechtslage wird das Abrufen und der Besitz von kinderpornographischem Material nur noch mit mindestens drei Monaten anstatt mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet. Deshalb mag sich der Täter erhofft haben, dass seine Strafe gemindert würde. Doch das Gericht befand acht Jahre weiterhin für „tat- und schuldangemessen“, zumal die Plattformen noch unter der alten Gesetzeslage betrieben worden seien.

Plattformen haben die Szene stark gefördert

Die Dienste des 31-Jährigen, betonte die Richterin, seien als „Motor der pädokriminellen Szene“ anzusehen gewesen. Denn die Bilderspeicher hätten Nutzern die nötige Infrastruktur bereitgestellt und so die Verbreitung von jugend- und kinderpornographischem Material „maßgeblich“ gefördert. Eine der Plattformen des Burscheiders, der Bild- und Videoserver „Pedoro“, war laut der Richterin von seiner Reichweite her der zweitstärkste weltweit.

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Jörg W. hat laut dem Urteil Pädophilen kinderpornographische Inhalte über seine Plattformen im Darknet „bandenmäßig“ zugänglich gemacht. Außerdem hat er selbst pornographisches Material gesammelt, zu dem er im Gegenzug für das Bereitstellen der Plattformen „freie Verfügung“ gehabt haben soll. Seine „massive kriminelle Energie“, so formulierte es die Richterin, habe aber in der Verbreitung der Inhalte über die Server gelegen. Besonders schwerwiegend sei außerdem gewesen, dass die Server über so einen langen Zeitraum aktiv waren und „das Material einen insgesamt sechsstelligen Betrag erreichte.“

Aufnahmen zeigten schweren Missbrauch

Die Beispiele, die die Richterin vortrug, waren erschütternd. Neben Fotos von sechs- bis achtjährigen Kindern soll Jörg W. Aufnahmen von schwerem sexuellem Missbrauch und Folter an teils gefesselten und geknebelten Kindern und Jugendlichen sowie an Säuglingen angeboten haben. Auch tote Kinder hätten die Aufnahmen gezeigt. Zudem habe der Täter unter den Namen „Fancy“ und „Mister Girllove“ Direktlinks zu den Inhalten gepostet.

Als Büro nutzte Jörg W. laut der Richterin das Kinderzimmer im Haus seiner Mutter. Er habe sich bereits als Kind für Computer interessiert und sei bei seinen Aktivitäten im Internet nicht von den Eltern kontrolliert worden. So sei er im Alter von 15 oder 16 Jahren mit pornographischen Inhalten in Kontakt gekommen und habe angefangen, diese zu konsumieren. Beruflich und sozial sei er unauffällig gewesen. Er habe sich gesellschaftlich auch in Burscheid engagiert und in verschiedenen Kölner IT-Firmen gearbeitet, wobei er zuletzt die Teamleitung übernommen habe. Wegen des Urteils läge seine Existenz nun in Trümmern.

Das Geständnis von Jörg W. wirkte strafmildernd, ebenso wie die Kooperation des Täters im Prozess. Die Ermittlungen waren durch einen Hinweis aus den USA in Gang gekommen, wo Fahnder mehr Möglichkeiten haben, Datenkriminalität aufzudecken und zu verfolgen.