Der bereits zuvor verurteilte Angeklagte hatte im November 2024 einem Mann nach einem Streit mit einem Messer in den Bauch gestochen.
Gefährliche Körperverletzung und Drogenhandel25-Jähriger am Kölner Landgericht zu knapp fünf Jahren Haft verurteilt

Am Kölner Landgericht wurde am Montag ein 25-Jähriger zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. (Symbolbild)
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Wegen gefährlicher Körperverletzung und weiterer Delikte hat das Kölner Landgericht am Montag einen 25-jährigen Mann zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Alle Taten spielten sich im November des vergangenen Jahres ab, zwei davon in Köln. Auf dem Ebertplatz und am Eigelstein war der Angeklagte beim Handel mit Marihuana, Cannabis und Kokain ertappt worden; in einem Fall attackierte er von hinten einen anderen Mann und raubte ihm 30 Euro.
Die 25. Große Strafkammer wertete es strafmildernd, dass er von seiner Rauschgiftsucht getrieben war. „Er lebte praktisch auf der Straße“, sagt die Vorsitzende Richterin, „Drogen bestimmten sein Leben.“ Gegen den 25-Jährigen sprächen allerdings seine Vorstrafen und die „hohe Rückfallgeschwindigkeit“: Ende Okober 2024 war er bereits zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Vorsitzende Richterin: Drogen bestimmten sein Leben
Weitaus schwerer wiegt die Gewalttat, die er am 20. November beging. Vorausgegangen war ein Streit mit seinem späteren Opfer im Einkaufszentrum „Hürth Park“. Sicherheitsmitarbeiter verwiesen die zwei Männer, die wegen ihrer Lautstärke und der Alkoholisiertheit aufgefallen waren, des Hauses. An einem nahe gelegenen Parkplatz setzte sich der Streit fort. In dessen Verlauf zog der Angeklagte ein Messer aus dem Ärmel und stach es dem Bekannten in den Oberbauch und mehrfach in die Hände. Der lebensgefährlich verwundete Mann wurde ins Krankenhaus gebracht und notoperiert.
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Die Vorsitzende Richterin sprach von „massiver Gewaltanwendung“ und „unkontrollierten Stichen“. Das Opfer habe bleibende Schäden davongetragen, seine Bewegungsfähigkeit sei eingeschränkt, und noch immer habe es Schmerzen. Hinzu komme die psychische Belastung. Die Richterin zitierte die Schwester des schwer verletzten Mannes, die bei ihrer Vernehmung gesagt hatte, ihr Bruder sei ein „Angstmensch“ geworden.
Der Angeklagte stammt aus Marokko, verließ 2019 seine Heimat, kam 2023 nach Deutschland und stellte ohne Erfolg einen Asylantrag. Ihn im Rahmen des Maßregelvollzugs in einer Entziehungsanstalt unterzubringen, hält die Kammer nicht für sinnvoll. Er habe eine „geringe Impulskontrolle“ und reagiere „aggressiv und hochgradig gereizt“, wenn jemand anderer Meinung sei, sagte die Vorsitzende Richterin.
Deshalb sei es „schwer vorstellbar“, dass er sich in ein therapeutisches „Gruppensetting“ einfüge. Ein weiteres Hindernis sei die „Sprachbarriere“. Außerdem habe er keinen „ernsthaften Therapiewillen“ erkennen lassen und sei ausreisepflichtig. Immerhin sei er im Laufe des Prozesses, der im März begann und in dem er manches Mal mit unpassendem Verhalten auffiel, „ruhiger geworden“ und scheine angefangen zu haben, sich zu bessern.