Zu vier Jahren und neun Monaten hat das Gericht einen 25-Jährigen verurteilt. Ob er die Strafe in Deutschland antreten wird, ist unklar.
Motiv bleibt unklarVerurteiltem Messerstecher vom Hürth-Park droht Abschiebung

Das Landgericht in Köln hat einen 25-Jöhrigen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
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Zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und neun Monaten hat die 25. Große Strafkammer am Landgericht Köln einen 25-jährigen Marokkaner verurteilt, der am 20. November 2024 einen drei Jahre älteren Bekannten lebensgefährlich mit einem Messer verletzt hatte. Das Gericht sah darin gefährliche Körperverletzung.
Die Tat geschah um die Mittagszeit am Zugang eines Parkplatzes des Hürth-Parks, kurz nachdem Sicherheitspersonal beide Männer aufgefordert hatte, das Einkaufszentrum zu verlassen. Sie waren durch störende Lautstärke und den Eindruck starker Alkoholisierung aufgefallen.
Der schwer verletzte Geschädigte hatte selbst auf den 25-Jährigen als Täter hingewiesen, weshalb ein herbeigerufener Wachmann den Mann bis zum Eintreffen der Polizei festhielt. Eine Ersthelferin hatte bereits die Rettungskräfte alarmiert und kümmerte sich um das Opfer. Nur dank einer Notoperation überlebte es die tiefen Stiche in den Oberbauch und die Arme, wobei Schlagadern getroffen wurden. Das Tatmotiv konnte an den elf Verhandlungstagen nicht geklärt werden. Das Messer blieb unauffindbar.
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Das hat keine Erfolgsaussichten, weil kein Therapiewille erkennbar ist
Obwohl dem Angeklagten eine erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit wegen Drogeneinfluss und seiner gestörten Impulskontrolle bescheinigt wurde, nahm die Kammer von einer Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung Abstand. „Das hat keine Erfolgsaussichten, zum einen wegen der Sprachbarriere und der mangelnden Alphabetisierung des Angeklagten, zum anderen, weil kein Therapiewille erkennbar ist“, begründete die Vorsitzende Richterin die Entscheidung. Außerdem steht die Ausreisepflicht des Verurteilten im Raum.
Nach einer Tour durch Europa, die im September 2019 begann, kam der Marokkaner im Frühjahr 2023 nach Deutschland. Hier stellte er einen Asylantrag, der kurz vor der Messerattacke im Hürth-Park abgelehnt worden war. Vor seiner Festnahme wohnte er in der städtischen Containerunterkunft in Berrenrath. Dort beschwerten sich Mitbewohner mehrfach über seine lauten Partys mit minderjährigen Frauen. Sozialarbeiter bemühten sich vergeblich, den Mann dazu zu bringen, Hilfsangebote anzunehmen.
Im Gesamtstrafmaß von vier Jahren und neun Monaten wiegt die Tat im Hürther Einkaufszentrum mit vier Jahren und zwei Monaten Gefängnis besonders schwer. Im selben Prozess wurden zwei Delikte in Köln mit verhandelt: ein Raub mit Körperverletzung auf dem Eigelstein am 7. November und ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz am 15. November auf dem Ebertplatz, für den der Angeklagte eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 5 Euro kassierte.