Auf Mann eingestochenZehn Jahre Haft für Islamisten wegen versuchten Mordes

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IS-Anhänger Mohamed J. beim Prozess in Köln

Köln – „Es war eine Tat mit Hinrichtungscharakter“ befand die Schwurgerichtskammer im Urteil gegen Mohamed J. (31). Der bekennende IS Anhänger wurde am Donnerstag wegen versuchten Mordes zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, eine anschließende Sicherungsverwahrung bleibt vorbehalten. J. gilt als Gefahr für die Allgemeinheit. Der Ankläger hatte am Freitag eine lebenslange Haft und automatische Sicherungsverwahrung gefordert.

Zu Prozessbeginn war der Staatsanwalt noch von einem versuchten Totschlag ausgegangen. Doch das Gericht sah „niedere Beweggründe“ als Mordmerkmal an. Der Angeklagte habe sein Opfer mit der Tat „erziehen“ wollen und sich damit „sittlich auf die unterste Strafe gestellt“. Zumal der Angeklagte im Bekanntenkreis die Tat mit den Worten angekündigt hatte: „Es wird eine Katastrophe geben, bei der viel Blut fließt.“

Streit über Verbreitung von IS-Propaganda

Im Prozess hatte er die Tat herunter gespielt und in der ihm eigenen vorlauten Art behauptet: „Wenn ich ihn hätte töten wollen, hätte ich ihm die Kehle durchgeschnitten und den Kopf abgetrennt.“ J. habe sein Opfer  aus Rache töten wollen, befand das Gericht. Es ging um die Verbreitung von IS Propaganda auf Facebook, über die Mohamed  J. mit dem Opfer in Streit geriet und ihn dann auf offener Straße mit dem Messer schwer  verletzt hatte. Der Angeklagte habe seinem Kontrahenten „maximale Schmerzen“ zufügen wollen und mit einer „Vielzahl von Stichen in lebensgefährliche Bereiche“ beinah tödlich verletzt, sagte der Richter.

Weder Reue noch Bedauern

Bei den Strafzumessungsgründen sah sich das Gericht nahezu außerstande, etwas zu finden, was für den Angeklagten sprach. Zwar habe er ein Geständnis abgelegt, aber dabei „weder Reue, noch Bedauern an den Tag gelegt“. Vielmehr habe sich J. mit der Tat auch noch im Nachhinein „gebrüstet“. Ebenfalls strafverschärfend kam hinzu: J. habe „in voller Absicht“ gehandelt, die Folgen für das Opfer seien erheblich gewesen, und „er steht nach wie vor zu seiner rechtsfeindlichen Gesinnung, die durch die Tat schwingt“.

Mohamed J. hatte von einer Psychiaterin eine vernichtende Persönlichkeitsanalyse erhalten. Darin  war von dissozialen,  narzisstischen und egozentrischen Charaktermerkmalen die Rede. Auch seine Hinwendung zum IS sei keinesfalls von religiösen Motiven gedeckt. Zu dieser Erkenntnis kam auch das Gericht: „Sie setzen die Kappe der Religion auf und legitimieren damit ihr radikales Verhalten“, hielt der Richter dem Angeklagten vor Augen.

Täter kündigt Rache an

Dessen  unflätige Art, die er schon während des Prozesses an den Tag legte, indem er beispielsweise trotz Ordnungsgeld sich weigerte, die Kopfbedeckung abzunehmen, und ständig dazwischen redete,  behielt J. auch beim Urteil bei: „Ich erkenne Ihr Urteil nicht an“, sagt er.  Und  auch das:  „Ich räche mich an Ihnen, wenn ich rauskomme. Sie haben Ihre Gesetze und ich meine. Sie werden schon sehen, was ich dann mache.“

Unter anderem deshalb  sprach das Gericht den Vorbehalt der  Sicherungsverwahrung aus.  Nach Ablauf der Haftstrafe wird die Strafvollstreckungskammer prüfen, ob Mohammed J. sich  weiter radikalisiert hat. Sollte das der Fall sein, werden  sich für ihn die Gefängnistüren nicht mehr öffnen.

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