Köln – Der Böllerwerfer aus dem FC-Stadion muss ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof wies die Revision des 37-Jährigen zurück. Die vom Landgericht Köln ausgesprochene Strafe von drei Jahren und drei Monaten Gefängnis wurde damit rechtskräftig. Durch seine Tat waren beim Derby gegen Mönchengladbach im September 2019 mehrere Menschen verletzt worden.
1. FC Köln: „Gorilla Bomb“ durch Zaun geworfen
Das Landgericht hatte den Angeklagten im Dezember 2020 wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt, dazu wegen des Zeigens des Hitlergrußes und Beleidigung zu anderen Gelegenheiten. Der Mann hatte sich bisher auf freien Fuß befunden, nun muss der Verurteilte mit der Ladung zum baldigen Haftantritt rechnen.
Der Täter hatte die in Deutschland nicht zugelassene „Gorilla Bomb“ der Firma Triplex in der 85. Minute des Derbys, das Gladbach mit 1:0 gewann, ganz vorne durch den Zaun der Südtribüne fallen gelassen, der Böller landete direkt vor den Füßen von Ordnern und Fotografen. „Markerschütternd“ nannte der damalige Richter Benjamin Roellenbleck den Knall, der im ganzen Stadion zu hören war.
Mehrere Verletzte erlitten Knalltaumata
22 Personen wurden verletzt, vorwiegend erlitten sie Knalltraumata, vorübergehenden Hörverlust, Kopfschmerzen und einen Pfeifton auf den Ohren. Ein Soldat wurde retraumatisiert, da ihn die Explosion an einen Auslandseinsatz der Bundeswehr erinnert hatte. „Im ersten Moment dachte ich an ein Attentat“, hatte ein 40-jähriger Sportfotograf im Gericht als Zeuge ausgesagt.
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Sofort seien die Bilder der Terroranschläge in Paris am 13. November 2015 wieder hochgekommen. Der Fotograf war damals beim Spiel der deutschen Nationalmannschaft gegen Gastgeber Frankreich im Stade de France anwesend und hatte im Stadion die Druckwelle der Bombenexplosion eines Selbstmordattentäters am Eingangsbereich des Stadions gespürt.
Täter sagte, er sei selbst traumatisiert
Im damaligen Prozess hatte der Böllerwerfer ein eigenes Trauma angesprochen und behauptet, er könne Silvester nicht mehr genießen. Als er noch über die Schadenersatzforderungen der Opfer geklagt hatte, echauffierte sich der Oberstaatsanwalt. „Das ist unappetitlich, es sind 22 Menschen verletzt worden“, sagte Ulf Willuhn und ergänzte: „Ich kann mich kaum auf dem Stuhl halten.“
Über Videoaufnahmen aus dem Stadion war der Böllerwerfer klar identifiziert worden. Zunächst hatte er noch versucht, seinen Tatbeitrag klein zu reden. Immerhin habe er den Böller ja nicht ins Stadion geschmuggelt, sondern zufällig auf einer Toilette gefunden. Offenbar eine Schutzbehauptung. „So ein Knaller liegt doch da nicht einfach so rum“, hatte der Richter erklärt.



