Vor Diesel-UrteilDrohende Fahrverbote an Neumarkt, Clevischem Ring und Luxemburger

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(Symbolbild)

Münster – Reichen die Maßnahmen der Stadt Köln aus dem neuen Luftreinhalteplan aus, um Diesel-Fahrverbote noch zu verhindern? Nach zweieinhalb Stunden Verhandlung vor dem 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster ist das Ergebnis am Mittag völlig offen.

Eine Tendenz lässt sich dennoch erkennen. Ein flächendeckendes Fahrverbot für Diesel der Euro-4 und Euro-5-Norm, das ungefähr der gesamten Umweltzone entspricht, erscheint unwahrscheinlich. Das hatte das Verwaltungsgericht Köln im November 2018 in seinem Urteil angeordnet und damit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben. Dagegen hatten das Land Nordrhein-Westfalen und die Bezirksregierung Köln Berufung eingelegt.

„Bei der Aachener Straße sehen wir weniger Probleme“

Die könnte zum Teil erfolgreich sein. „Wir müssen vier Straßen in den Blick nehmen“, sagt der Vorsitzende Richter Max-Jürgen Seibert, bevor er die Verhandlung für eine Stunde unterbricht. Der Neumarkt (47 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft im Jahr 2018), der Clevische Ring in Mülheim (59 Mikrogramm), die Luxemburger Straße (48 Mikrogramm) und die Justinianstraße in Deutz (48 Mikrogramm) seien laut Luftreinhalteplan noch auf längere Zeit problematisch. Dort gebe es die Prognose, dass der Grenzwert erst 2023 eingehalten wird. „Bei der Aachener Straße sehen wir weniger Probleme. Sie wird nach der Prognose mit 41 Mikrogramm den Wert im Jahr 2020 nur noch knapp überschreiten und 2021 einhalten. Da kommt ein Fahrverbot nicht in Betracht.“

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Seibert stellt zu Beginn der Verhandlung aber auch klar, dass es bei der Anordnung streckenbezogener Fahrverbote keine langen Schonfristen geben wird. „Sie wird gegen Null gehen. Bei einem Zonenfahrverbot wären es höchstens zwei oder drei Monate.“ Das Gericht sieht es aber auch als erforderlich an, bei der Entscheidung „einen stärkeren Wert auf die tatsächlich gemessenen Werte und weniger auf die Prognosen zu legen“.

Prognosen beruhten auf so vielen Annahmen, die sich ständig in andere Richtungen bewegen. So hat das Bundesumweltamt am Mittwoch die neue in der neuen Ausgabe des „Handbuchs für Emissionsfaktoren“ festgestellt, dass die tatsächlichen Abgaswerte bei Euro 3- und Euro 6-Dieseln um ein Vielfaches über den Grenzwerten liegen, die im Labor ermittelt wurden. Ausnahme ist lediglich der Diesel der neuesten Generation (6d-Temp). Wie sich das auf die Grenzwerte auswirkt, lässt sich derzeit überhaupt nicht abschätzen.

Streckenfahrverbote können sich auf Lärm auswirken

Bei Streckenfahrverboten müsse die Stadt aber auch in den Blick nehmen, welche Folgen das für den Verkehr habe. „Da müssen Untersuchungen angeordnet werden, wie sich auf anderen Straßen auswirkt. Und zwar nicht nur für den Grenzwert beim Stickstoffdioxid, sondern auch beim Lärm“, sagte Seibert. Die Anmerkung der Vertreter der Bezirksregierung, dass sich auch auf der Luxemburger Straße durch neue Ampelanlagen und ein intelligente Leitsysteme der Wert Ende des Jahres unterhalb von 40 Mikrogramm eingependelt haben wird, kommentierte der Vorsitzende Richter mit den Worten: „Die scheint sich sehr positiv zu entwickeln, und Sie haben ja vor, weitere Verflüssigungen mit Lichtzeichenanlagen vorzunehmen.“

Den Vertretern der Deutschen Umwelthilfe geht das nicht weit genug. Die Stadt Köln müsse nach dem Vorbild anderer deutscher Kommunen einen Rechenmodell erstellen, das berücksichtige, wie sich der Ausweichverkehr auf die Luftqualität in anderen Straßen auswirkt. „Wo geht denn der Verkehr hin, wenn die Werte am Clevischen Ring wegen der Sanierung der Mülheimer Brücke sinken? Oder an der Justinianstraße? Die werden doch nicht alle aufs Fahrrad umgestiegen sein?“, so Umwelthilfen-Anwalt Remo Klinger.

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