Polizeieinsatz in KölnFremder Mann soll Kinder auf dem Wasserspielplatz im Grüngürtel gefilmt haben

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Kinder spielen auf dem Wasserspielplatz im Stadtgarten.

Kinder spielen auf dem Wasserspielplatz im Inneren Grüngürtel.

Der Verdächtige ging davon, als Eltern ihn ansprachen. Die Polizei sieht keine Hinweise auf eine Straftat. 

Hunderte Eltern und Kinder zog es in den vergangenen heißen Tagen zum Wasserspielplatz im Inneren Grüngürtel in Ehrenfeld. Oft bis in den frühen Abend war die bunte Spielfläche mit Springbrunnen und Wasserfontänen nahe der Vogelsanger Straße voll besetzt. Am Montag dann sorgte die Beobachtung mehrerer Eltern für einen Schreckmoment. 

Wie eine Facebook-Nutzerin auf der Online-Plattform in der Gruppe „Nett-Werk Köln“ berichtet, hätten die Mütter und Väter einen Mann gesehen, der die Kinder in ihrer Badebekleidung beim Spielen filmte. Der Mann sei„ eindeutig alleine ohne Kinder“ auf dem Spielplatz gewesen, schreibt die Kölnerin. 

Facebook-Beitrag bei „Nett-Werk Köln“ mehr als 160-Mal kommentiert

Offenbar berieten sich die Eltern einen Moment und sprachen den Mann dann an. Er habe sich geweigert, ihnen seine Aufnahmen zu zeigen und sei „direkt gegangen“, heißt es in dem Post, der bis Dienstagnachmittag mehr als 160-Mal kommentiert wurde. Zeugen alarmierten zwar die Polizei, aber erst, nachdem der Verdächtige schon weg war.

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Auf Anfrage bestätigt Polizeisprecher Luca Benedict Sestak den Einsatz. Gegen 15.30 Uhr sei die Polizei informiert worden. Nach Ermittlungen vor Ort hätten sich allerdings keine Hinweise auf Straftaten ergeben, es sei daher auch keine tatverdächtige Person ermittelt worden, sagt er. Offenbar ließ sich im Nachhinein nicht mehr sicher feststellen, ob der Mann tatsächlich gefilmt hatte und falls ja: was, wen und warum. Auszuschließen sei letztlich auch nicht, dass er womöglich nur ein Videotelefonat geführt hätte, heißt es.

Köln: Polizei empfiehlt, verdächtige Personen nicht anzusprechen

Filmen und Fotografieren in der Öffentlichkeit ist nicht grundsätzlich verboten. Einzelaufnahmen von Personen oder Gruppenbilder, auf denen einzelne Personen klar erkennbar sind, kann ohne deren Einverständnis dagegen sehr wohl strafbar sein. Bei Minderjährigen müssen die Eltern vorher ihre ausdrückliche Erlaubnis zum Filmen oder Fotografieren ihres Kindes erteilen.

Unter dem Beitrag der „Nett-Werk“-Nutzerin werden vor allem zwei Aspekte kontrovers diskutiert. War es richtig, den Mann anzusprechen – oder hätten die Zeugen das besser der Polizei überlassen? Dazu sagt Polizeisprecher Sestak: „Grundsätzlich empfiehlt die Polizei, dass im Falle verdächtiger Beobachtungen unverzüglich der Polizei-Notruf 110 gewählt wird.“ Zeuginnen und Zeugen sollten sich keinesfalls in Gefahr begeben und verdächtige Personen daher nicht ansprechen. „Stattdessen empfiehlt die Polizei, sich das Aussehen und die Fluchtrichtung der verdächtigen Person einzuprägen und den Beamten mitzuteilen.“

Die Polizei empfiehlt, sich das Aussehen und die Fluchtrichtung der verdächtigen Person einzuprägen.
Luca Benjamin Sestak, Sprecher der Polizei Köln

Der zweite Aspekt im „Nett-Werk“-Forum ist Kritik an Eltern, die ihre Kinder nackt oder spärlich bekleidet in der Öffentlichkeit spielen lassen. Eine Mutter schreibt, sie lasse ihre Tochter „aus guten Gründen nicht nackig im Park rumlaufen“. Eine andere erwidert, mit dieser Sichtweise gebe man den Eltern „indirekt eine Mitschuld am Verhalten eines Perversen“. Sie wolle sich nicht verurteilen lassen und selbst entscheiden, ob sie ihr Kind nackt baden lasse: „Die Täter sind die Schuldigen, nicht die Opfer.“

Wieder andere berichten von ähnlichen Erlebnissen in Kölner Parks und in öffentlichen Schwimmbädern und warnen grundsätzlich, aufmerksam zu sein.

Die Polizei kann zumindest für den Wasserspielplatz im Grüngürtel drei Vorfälle seit Januar bestätigen. Jedes Mal handelte es sich dabei demnach um als „verdächtig“ gemeldete Personen im Bereich Wasserspielplatz, Kinderspielplatz, Fitnesspfad und Venloer Straße, sagte Sestak. Aber: „In keinem der Fälle ergaben sich Hinweise auf Straftaten. Unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisse gilt dieser Ort aus polizeilicher Sicht daher als unauffällig.“

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