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Gezerre um KleingärtenInvestor hält an Schulbauplan in Köln-Ehrenfeld fest

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Drei Männer, drei Frauen und ein Junge stehen in einem Kleingarten, vier sitzen auf einer Bank.

Die Kölschen Kiwis wollen dem Frühling und Sommer entspannt entgegen sehen. 

Der Investor, der das Wohnquartier am Alten Güterbahnhof gebaut hat, hat weiterhin große Pläne für die Kleingärten nebenan. Ein Bebauungsplan soll dies verhindern. 

Sie ist eine Frischluftschneise, bindet Schadstoffe, bietet Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten und verbessert die Lebensqualität für Nachbarn im dicht bebauten Ehrenfeld: Es gibt viele gute Gründe für die Erhaltung der Kleingartenanlage der „Kölschen Kiwis“ am Maarweg. Deshalb ist sie auch Teil des „Masterplans Grün“ und des Großprojekts Weststadt und soll auf Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Ehrenfeld (BV) nun durch die Aufstellung eines Bebauungsplans (B-Plan) abgesichert werden.

Grünfläche mit dem Zweck „Dauerkleingärten“ soll nach dem Willen der Ehrenfelder Politiker festgeschrieben werden

Ziel sei es, „dort eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten festzusetzen“, heißt es in der Vorlage, die in der BV zuletzt einstimmig und im Ausschuss mit großer Mehrheit, gegen die Stimmen der FDP/KSG-Fraktion, angenommen wurde. Im Erklärungstext zur Vorlage ist nachzulesen, dass der Bebauungsplan die Grünanlage ausdrücklich „vor etwaigen immobilienwirtschaftlichen Verwertungsinteressen“ schützen soll. Solche Interessen gibt es: Zum 30. November 2024 hatte der Eigentümer des Grundstücks, der Immobilienentwickler Aurelis Real Estate GmbH, den Vertrag mit dem Pächter Bahn-Landwirtschaft gekündigt. Denn früher gehörte der Grünstreifen, der an den Maarweg grenzt, zum rund sieben Hektar großen Güterbahnhof-Gelände. Bahn-Angestellte konnten hier Obst und Gemüse anbauen.

Ehrenfelder Politiker wollen Kleingärten erhalten

Die Aurelis hatte das ehemalige Güterbahnhof-Gelände gekauft, um hier Wohnungen zu bauen, das Kleingärten-Anhängsel allerdings, das wurde den Bezirks- und Ratspolitikern zugesagt, sollte erhalten bleiben, ebenso der Vertrag mit der Bahn-Landwirtschaft. In den 2017 beschlossenen Bebauungsplan für den Güterbahnhof wurde jedoch kein entsprechender Passus aufgenommen, das aktuelle B-Plan-Verfahren soll dies nun nachholen.

An einer Straße befindet sich ein Grünstreifen, daneben ist eine Kleingartenanlage.

Am Maarweg zwischen Vogelsanger Straße und Am alten Güterbahnhof befinden sich die Kleingärten der Kölschen Kiwis.

Denn die Empörung war riesig, als bekannt wurde, dass die Aurelis auf dem knapp 9000 Quadratmeter großen Kleingarten-Gelände eine Grundschule hochziehen wollte und zu diesem Zweck an einer europaweiten Ausschreibung teilnahm und die Kündigung aussprach. Doch die Unterpächter der Parzellen weigerten sich größtenteils, die Anlage zu räumen, woraufhin die Aurelis die Bahn-Landwirtschaft verklagte: Aufgrund der „fehlenden Grundstücksverfügbarkeit“ sei das Unternehmen „an der für die wirtschaftliche Verwertung notwendigen zeitgerechten Projektumsetzung gehindert“, heißt es in der Begründung der Klage.

Zwar hat die Aurelis nicht den Zuschlag für den Schulbau bekommen, doch das Unternehmen möchte die Pläne offensichtlich weiterverfolgen: „Wir halten nach wie vor eine Umnutzung der Fläche zu einem Schulstandort für eine sinnvolle und zukunftsorientierte Perspektive“, teilt ein Aurelis-Sprecher auf Anfrage mit. Und: „Zudem würden Flächen für den Vereinssport und die städtische Gemeinschaft geschaffen – ein bedeutender Mehrwert für viele.“

In der Begründung der Klage, die inzwischen vom Landgericht abgewiesen wurde, führen die Anwälte des Unternehmens auch andere Gründe an: Durch das Fortbestehen des Pachtvertrages entstünden der Aurelis „deutlich spürbare wirtschaftliche Nachteile“, denn bei einem Verkauf des Grundstücks für den Schulbau sei „ein Verkaufserlös von 6,5 Millionen Euro zu erwarten.“

Aurelis hat Revision vor dem Oberlandesgericht beantragt

Beim Landgericht sieht man dies jedoch etwas anders. Zum einen sei aufgrund von Formulierungen im Pachtvertrag die Kündigung aus Gründen der „wirtschaftlichen Verwertung“ des Grundstücks gar „nicht wirksam“. Zum anderen sei eine baldige „Verwertung“ zum Zeitpunkt der Kündigung „nicht hinreichend sicher“ gewesen. Denn die Stadt habe zwar per Bauvorbescheid bestätigt, dass ein Schulbau an dieser Stelle grundsätzlich zulässig sei, doch sei auch auf einschränkende Aspekte wie Baumschutz und Erhaltung geschützter Arten, auf Verkehr und Lärm hingewiesen worden, heißt es in der Urteilsbegründung vom Februar 2026.

Bei der Aurelis ist man weiter der Ansicht, der Pachtvertrag mit der Bahn-Landwirtschaft sei „fristgerecht gekündigt“ worden, wie der Unternehmens-Sprecher bestätigt. Deshalb hat die Aurelis Revision vor dem Oberlandesgericht beantragt. Ob es die Aufstellung des Bebauungsplans verhindern würde, wenn das Unternehmen damit Erfolg haben sollte? „Das bleibt abzuwarten, an Spekulationen möchten wir uns nicht beteiligen“, so der Sprecher.

Die Stadt Köln möchte der Aurelis das Gelände abkaufen

„Niemand versteht, was das soll. Aber es macht uns keine Angst“, kommentierte Katja Erdmann von den „Kölschen Kiwis“ das Vorgehen der Aurelis. Auch der bekundete Wunsch der Stadt, das Kleingartengelände zu kaufen, hinterlässt offensichtlich keinen großen Eindruck bei der Aurelis. Für die Bezirksvertreter passt dieses Verhalten zu anderen Problemen bei der Bebauung des Güterbahn-Geländes: Unstimmigkeiten beim Anteil von geförderten Wohnungen, ein Mangel an Grünflächen, die noch völlig brach liegende „Ostspitze“: „Da ist viel Vertrauen verloren gegangen“, sagte Petra Bossinger, Fraktionsvorsitzende der SPD.