Am Flughafen Köln/Bonn haben Bundespolizisten und Bundespolizistinnen am Freitag (30. Oktober) gleich zweimal verbotene Waffen sichergestellt. Wie die Behörde mitteilte, wurden die Gegenstände im Rahmen von Luftsicherheitskontrollen im Gepäck von Reisenden aufgefunden.
Zunächst stießen die Kontrollkräfte im Rucksack eines ukrainischen Fluggastes auf ein Faustmesser. Der Mann befand sich auf dem Weg nach Chișinău. Gegenüber den hinzugerufenen Beamten und Beamtinnen der Bundespolizei gab er an, das Messer zu besitzen, weil es in seinem Heimatland erlaubt sei. Die Einsatzkräfte beschlagnahmten die Waffe und leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Danach durfte der Reisende seinen Weg fortsetzen.
Elektroschocker als Taschenlampe getarnt
Bei einer weiteren Kontrolle fiel den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Gepäck eines 56-jährigen Bulgaren, der nach Sofia reisen wollte, ein ungewöhnliches Objekt auf. Es handelte sich um ein Elektroimpulsgerät, das als Taschenlampe getarnt war.
Eine Überprüfung durch die Polizisten und Polizistinnen ergab, dass dem Gerät das nötige amtliche Prüfzeichen fehlte, weshalb es als verbotene Waffe eingestuft wurde. Der 56-Jährige erklärte, ihm sei das Verbot des Mitführens nicht bekannt gewesen. Auch in diesem Fall wurde der Gegenstand sichergestellt und ein Strafverfahren eingeleitet, bevor der Mann seinen Flug antreten konnte.
Anlässlich der Vorfälle rät die Bundespolizei dazu, sich bereits vor dem Start einer Reise über die waffenrechtlichen Vorschriften sowie die Regeln für das Fluggepäck zu informieren. Auch wenn Gegenstände im Ausland legal seien, könnten sie in Deutschland unter das Waffenverbot fallen. Unwissenheit schütze dabei nicht vor strafrechtlichen Folgen. (red)
