Abo

Fühlinger SeeStadt Köln prüft Petition gegen Badeverbot

Lesezeit 2 Minuten
Fühlinger See

Deutliche Hinweise am Fühlinger See

Köln  – Die Schilder und die große Beschriftung auf den Betonstegen sind eindeutig: Im Fühlinger See ist das Schwimmen verboten. Lediglich am bewachten Blackfoot Beach darf man ins Wasser gehen. Doch die Verbote werden – gerade in den vergangenen heißen Tagen – ignoriert. Bis zu 80.000 Menschen kommen erfahrungsgemäß an einem Wochenende.

Im Dezember letzten Jahres war sogar eine Petition gegen das Badeverbot eingereicht worden. Sie befinde sich „im Verfahren und wird derzeit geprüft“, hieß es nun auf eine Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“. Oberbürgermeisterin Henriette Reker hatte im Juni bei einer digitalen Bürgersprechstunde auf die Frage, ob das Badeverbot wirklich nötig sei, geantwortet: Das sei „leider vorerst unumgänglich“.

2021 gab es zwei Badetote im Fühlinger See 

In der Vergangenheit sei es dort immer wieder zu Badeunfällen gekommen, und eine Aufsicht, die den gesamten See überwacht, der aus mehreren Teil-Seen besteht, gebe es nicht. Dennoch stellte sie in Aussicht: „Vielleicht“ sei es möglich, im kommenden Sommer „an bestimmten Tagen einige Zonen“ zum Baden freizugeben. Hierzu gebe es aber noch keinen neuen Stand, so eine Stadtsprecherin.

Alles zum Thema Henriette Reker

Die Diskussion um das seit 35 Jahren bestehende Badeverbot, das traditionell missachtet wird, war im vergangenen Jahr wieder entfacht worden, weil die Stadtverwaltung mit neuen Schildern und Handzetteln ausdrücklich darauf hinwies, nachdem zwei Schwimmer ertrunken waren. Daraufhin hatte ein Kölner die Petition gestartet, die von mehreren Tausend Menschen unterschrieben wurde.

Badeverbot wegen Untiefen und Strömungen

Als Begründung für das Badeverbot führt die Stadt an, es gebe im See „gefährliche Strömungen und Untiefen, die selbst für geübte Schwimmerinnen und Schwimmer schnell zur Gefahr werden“ könnten. Der Ordnungsdienst der Stadt patrouilliere regelmäßig in dem Gebiet und ahnde „Verstöße jedweder Art“. Es gebe aber nach wie vor darüber hinaus „keine zielgerichteten Einsätze mit ausschließlichem Blick auf das Schwimmverbot“.

Rein rechtlich allerdings sei es durchaus möglich, Teile des Gewässers in „ein reines Strandbad“ umzuwandeln. „Dies wäre im Rahmen des Landschaftsschutzes auf politischen Beschluss durchaus machbar.“

Das könnte Sie auch interessieren:

Ein großes Problem wäre allerdings die Haftung. Die Freigabe von weiteren Badestellen sei wohl nur möglich, wenn sich dafür wie beim Blackfoot Beach (Eintrittspreis sechs Euro), Betreiber fänden. Ansonsten wäre die Stadt komplett in der Verkehrssicherungspflicht und müsste für die Badeaufsicht sorgen. Außerdem müssten dann möglicherweise alle Bereiche abgezäunt werden, in denen das Schwimmern weiterhin verboten bleibt.

KStA abonnieren