Interview mit Markus Rothschild„Rechtsmedizin hat an Bedeutung gewonnen“

Lesezeit 3 Minuten
Neuer Inhalt (3)

Markus Rothschild, Leiter Rechtsmedizin (Archivfoto)

  • Das Kölner Institut für Rechtsmedizin feiert 50-jähriges Jubiläum.
  • Markus Rothschild ist Leiter der Kölner Rechtsmedizin und spricht im Interview über den Stellenwert seines Instituts, Obduktionen und die Darstellung seiner Arbeit in Fernsehkrimis.

Wie steht es um das Institut für Rechtsmedizin im Jubiläumsjahr?

Das Institut ist sehr gut aufgestellt, was vor allem an dem Standort Köln und an der Universitätsmedizin in Köln liegt. Die medizinische Fakultät möchte den gesamten Fächerkanon gut abbilden, dazu zählt auch ein vermeintlich kleines Fach wie die Rechtsmedizin. Wir sind zwar räumlich nicht auf dem Campus der Uniklinik präsent, aber fachlich und inhaltlich innerhalb der Fakultät extrem gut vernetzt. Das Institut führt die Lehre im Fach Rechtsmedizin an den medizinischen Fakultäten der Universitäten in Köln und Aachen durch. Die Rechtsmedizin ist ein wichtiges Querschnittsfach.

Was bedeutet das?

Themen der Rechtsmedizin finden sich beispielsweise in der Kinderheilkunde, wenn es um die Beurteilung von plötzlichem Kindstod oder Kindesmisshandlung geht. Oder die Psychiatrie benötigt eine Analyse auf Betäubungsmitteleinnahme. In der Orthopädie und Unfallchirurgie geht es um die Beantwortung von Fragen zu Körperverletzungen und Unfallrekonstruktionen. Das sind nur einige Beispiele für Querschnittsthemen, bei denen unser Expertenwissen weiterhelfen kann.

Welchen Stellenwert hat die Rechtsmedizin allgemein?

Die sogenannte Klinische Rechtsmedizin hat über die letzten 20 Jahre an Bedeutung gewonnen. Gerichte und Staatsanwaltschaften haben erkannt, dass die in den Krankenhäusern erstellten klinischen Dokumentationen von Verletzungen häufig den Anforderungen im Prozess nicht ausreichen. Das ist kein Vorwurf an die behandelnden Ärzte in der Klinik. Für sie steht die Behandlung der Patienten im Vordergrund. Der Rechtsmediziner stellt andere Fragen, er dokumentiert in rückblickender Hinsicht. Er überlegt sich: Was muss passiert sein, damit diese Verletzung entstanden ist? Wie sah der Gegenstand aus? Wie heftig wurde zugestochen? Wie oft? Wie tief ist der Stich? Aus welcher Richtung kam der Angriff?

Das könnte Sie auch interessieren:

Wird in Köln zu viel oder zu wenig obduziert?

Wir führen ungefähr 800 Obduktionen pro Jahr durch, davon 500 bis 600 für die Kölner Staatsanwaltschaft. Das ist für eine Millionenstadt eine Zahl, die durchaus in Ordnung ist. Die meisten Fälle, die man überprüfen sollte, werden hier auch überprüft. Von den Kapazitäten her könnten wir allerdings noch mehr obduzieren. Eine Obduktion ist zwingend erforderlich bei eindeutig erkennbaren Tötungsdelikten und wenn jemand im Gewahrsam der Polizei, im Gefängnis oder in der geschlossenen Psychiatrie stirbt. In anderen Fällen – ein Toter in der Öffentlichkeit, im Hotel oder im Verkehr – muss nicht obduziert werden. Ob bei diesen Toten eine Obduktion angeordnet wird, liegt im Ermessen der Staatsanwaltschaft. Das empfinden wir etwas unbefriedigend, denn es hängt davon ab, welcher Staatsanwalt, welche Staatsanwältin gerade Obduktionsdienst hat. Das hinterlässt das Gefühl, dass der ein oder andere Fall durchrutschen könnte.

Fühlen Sie sich und Ihre Arbeit in Fernsehkrimis gut abgebildet?

Unser Fach spielt bei den TV-Ermittlungen keine große Rolle. Der Rechtsmediziner kommt eher am Rande vor. Manchmal entsteht sogar ein kurios-negativer Effekt. Die chemisch-toxikologische Analyse bei einer Leiche dauert mindestens sechs Wochen. Die Drehbücher verlangen deutlich schnellere Ergebnisse. Das hat schon dazu geführt, dass ein erboster Kriminalbeamter nach einer Woche vorwurfsvoll nachfragt, warum das Ergebnis noch nicht da sei. Er wisse, dass das deutlich schneller gehe. Woher? Aus dem Tatort im Fernsehen.

KStA abonnieren