Gericht verurteilt 29-JährigenFrauen beim Schwimmen in Köln sexuell belästigt

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Der Fühlinger See ist ein beliebter Badeort.

Köln – Es war ein sonniger, heißer Tag am 23. August 2019. Simone K. lag mit einer Freundin am Ufer des Fühlinger Sees, beide mit einem Bikini bekleidet. Ein junger Mann mit Badeshorts legte sich in ihre Nähe. Als die Frauen im Wasser standen, fiel ihnen auf, dass der Mann zunächst oberhalb seiner Hose und dann darunter sein erigiertes Glied rieb und ihnen Blicke zuwarf. Die Frauen beachteten ihn dann nicht weiter, legten sich wieder auf ihre Badetücher.

Kurz darauf kam er ganz nah an sie heran, ging neben Simone K. in die Hocke und sagte ihr, er finde sie „sexuell attraktiv“. Ungerührt sprach sie ihn auf sein Verhalten kurz zuvor an: „So was macht man nicht“, schließlich seien Kinder in der Nähe. Sie habe kein Interesse an ihm. Er verzog sich und nahm in einiger Entfernung am Seeufer zwischen anderen jungen Frauen Platz. Simone K. beobachtete, dass er wieder an sich herumspielte. Aus Angst um die Frauen rief sie die Polizei.

Zwei junge Frauen im Kölner Freibad Lentpark belästigt

So schilderte es die 24-Jährige am Montag im Kölner Amtsgericht. René F. (alle Namen geändert), angeklagt wegen zweimaliger Erregung öffentlichen Ärgernisses, zeigte sich davon unbeeindruckt.

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Auch den zweiten Vorwurf wies der 29-Jährige zurück, obwohl in diesem Fall zwei Zeugen gegen ihn auftraten. Eine 18-Jährige erzählte, was sie am 31. August desselben Jahres mit einer Cousine im Freibad des Lentparks erlebt hatte. Am Rand des Naturbeckens habe René F. sie beide angesprochen, und sie hätten ihn abblitzen lassen; trotzdem habe er sich in unmittelbarer Nähe hingelegt. In der Anklageschrift heißt es, er habe eine Hand an seine Shorts geführt, „reibende Bewegungen mit der Hand“ gemacht, zudem an seinem Arm geleckt und dabei gestöhnt. „Ich habe schon Schlimmeres erlebt“, sagte die 18-Jährige gelassen.

Bademeister erwischt René F. mit Hand in der Hose

Wegen eines anderen Vorfalls im Lentpark war sie damals als gefragte Zeugin ins Spiel gekommen. Denn René F. war an jenem Nachmittag auch einer anderen Frau unangenehm aufgefallen, die später aber nicht mehr aufzufinden war. Sie hatte sich mit einer Beschwerde an den Schwimmmeister gewandt, der durch eigenen Augenschein schnell bestätigt fand, woran sie sich störte: René F., der sich auf einem Holzsteg sonnte, spielte unter seinen Shorts an seinem Glied. „Die Beschreibung der Dame passte.“ Solche Badegäste auf ihr Verhalten anzusprechen sei „kein schöner Teil meines Berufs“, sagte der Schwimmmeister im Zeugenstand. Doch es sei nun einmal ein öffentliches Bad, und „wir haben strikte Anweisungen“.

Üblicherweise würden die Personalien aufgenommen, und es werde ein Hausverbot für einen Monat erteilt. In diesem Fall wurde zudem die Polizei eingeschaltet. Ein Test ergab, dass René F. etwa 1,6 Promille Alkohol im Blut hatte. „Ich habe mich höchstens am Bein gekratzt“, sagte er zu den Vorwürfen; sie seien an den Haaren herbeigezogen. Der Richter folgte dem Antrag der Staatsanwältin und verurteilte ihn zu 60 Tagessätzen à fünf Euro.  

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