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Masche mit Bank-App23-jähriger Kölner täuschte Notlagen vor – und kassierte dann Bargeld

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Der Angeklagte im Landgericht Köln mit seinem Verteidiger Thorsten Rühl

Der Angeklagte im Landgericht Köln mit seinem Verteidiger Thorsten Rühl

Zum wiederholten Mal muss sich der 23-jährige Angeklagte vor dem Kölner Landgericht verantworten.

Der Strafprozess begann mit einem Glückwunsch. „Erst mal alles Gute zum Geburtstag, Sie werden ja heute 23“, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Kloke in Saal 13 des Kölner Landgerichts zu dem Angeklagten, dem Trickbetrug zum Nachteil argloser und hilfsbereiter Passanten in Köln, Düsseldorf und sogar auf Mallorca vorgeworfen wurde.

Der Beschuldigte hatte in einer Vielzahl von Fällen eine Notlage vorgetäuscht und seine Opfer dazu gebracht, ihm Bargeld auszuhändigen. Es ist nicht das erste Verfahren gegen den Mann, erst im Vorjahr wurde er zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Köln: Passanten übergeben Bargeld an Trickbetrüger

Meist in der Nacht hatte der 23-Jährige laut Anklage Menschen in seiner Umgebung angesprochen. Er habe sein Bahnticket verloren und brauche dringend Bargeld für die Heimfahrt, soll er vorgegeben haben. Die Menschen halfen – auch, weil der Beschuldigte für die Rückzahlung einen Bonus versprochen haben soll. Die Passanten ließen sich darauf ein und schöpften keinen Verdacht, da der Mann sein Handy zückte und zeitgleich eine Zahlung auf die Opferkonten anstieß. Er ließ sich die IBAN der Menschen nennen, zeigte den Überweisungsvorgang auf seiner Sparkassen-Handyapp.

Da das Konto bei der Sparkasse aber nicht gedeckt war, wurden die vorgegebenen Überweisungen nicht durchgeführt. Die Menschen, die laut Anklageschrift Bargeldbeträge zwischen 20 und 433 Euro an den Betrüger herausgegeben hatten, blieben auf dem Schaden sitzen. Da sich der Angeklagte in manchen Fällen auch Guthaben auf sein Paypal-Konto aufladen ließ, konnten die Ermittler den Mann letztlich leicht identifizieren. Im aktuellen Verfahren am Landgericht sind 96 Fälle angeklagt. Diesmal ist die Straferwartung um einiges höher, da dem Mann auch zwei Raubdelikte zur Last gelegt werden.

Die Fälle der besonders schweren räuberischen Erpressung, die mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren Haft belegt sind, seien aber kritisch, räumte Richter Kloke ein. So soll der 23-Jährige laut Anklage einen Mann an der Venloer Straße an einem Geldautomaten mit dem Messer bedroht und ihn zum Abheben von Bargeld veranlasst haben. Der Geschädigte habe dem Täter danach 150 Euro übergeben. In dem Fall existiert aber auch ein fingierter Überweisungsversuch. Das spreche laut Richter eher dafür, dass auch hier die bekannte Masche des Trickbetrugs angewendet wurde.

Köln: Auch Raubdelikte angeklagt – laut Richter eher fragwürdig

In einem weiteren Fall soll der Angeklagte einem Passanten den Inhalt seiner Tasche gezeigt haben – um zu beweisen, dass er kein Portemonnaie mehr habe. Dabei soll ein Messer zum Vorschein gekommen sein, was der Geschädigte als bedrohlich empfunden habe. „Ich hatte nie ein Messer dabei“, sagte der Angeklagte auf Nachfrage. Die Betrugstaten würden allesamt eingeräumt, erklärte Verteidiger Thorsten Rühl, „aber an Details kann sich mein Mandant aufgrund der Masse an Taten nicht mehr erinnern“. Rund 13.000 Euro hat der Täter laut Staatsanwältin dadurch erbeutet.

Bereits 2025 wurde der Mann verurteilt, seine Haftstrafe sitzt er derzeit ab. Damals ging es sogar um mehr als 200 Fälle mit einem Schaden von 38.000 Euro. Ein Bekannter habe ihm den Tipp gegeben, dass man mit dieser Masche sehr leicht an Geld komme, hatte der Angeklagte beim ersten Prozess erklärt, „das hat direkt gut funktioniert und dann habe ich weitergemacht“. Die Sparkassen-App habe zunächst eine erfolgreiche Überweisung angezeigt und die Geschädigten so in Sicherheit gewiegt. Die Bank habe den Vorgang dann erst am nächsten Morgen um 6 Uhr storniert.

Kölner Täter: Beute für „Lachgas, Party, Urlaub“ ausgegeben

Die Kölner Tatorte verteilten sich über weite Teile der Stadt: Ebertplatz, Neusser Straße, Hansaring, Friesenplatz, Hornstraße, Subbelrather Straße, Ottoplatz und viele weitere. Was er mit dem erbeuteten Geld gemacht habe, wollte der Vorsitzende Richter wissen. Die Antwort: „Lachgas, Party, Urlaub.“ Bis zu sechs Flaschen Lachgas habe er zum Zeitpunkt der Taten konsumiert. „Das hat mir ein Glücksgefühl gegeben“, meinte der 23-Jährige. „Wird man davon süchtig?“, fragte Richter Kloke. „Ja, deshalb habe ich immer alles hintereinander weggezogen“, so die Antwort des Angeklagten.

Beim Prozess im Vorjahr hatte der vorbestrafte Mann noch auf eine Bewährungsstrafe gehofft. Er wolle eine Ausbildung zum Schlosser beginnen. Zuletzt hatte der Kölner im Betrieb seines Vaters gearbeitet und 1600 Euro im Monat verdient. Einen ähnlichen Betrag hätten ihm seine Aktivitäten auf der Plattform „Tiktok“ eingebracht. Menschen hatten dafür gezahlt, sich Rededuelle des Angeklagten mit weiteren Personen anzuschauen. Für den aktuellen Prozess am Landgericht sind noch zwei Verhandlungstage eingeplant. Erwartet wird ein ordentlicher Strafaufschlag zum ersten Urteil.