Drach-ProzessMitangeklagter soll wieder als Zeuge aussagen – Anwalt fliegt aus Gerichtssaal

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Reemtsma-Entführer Thomas Drach beim Prozess im Kölner Landgericht

Reemtsma-Entführer Thomas Drach beim Prozess im Kölner Landgericht

Im Mammut-Verfahren um den Reemtsma-Entführer Thomas Drach fliegen weiterhin die Fetzen. Nun musste sogar ein Anwalt den Gerichtssaal verlassen. 

Im Verfahren gegen Reemtsma-Entführer Thomas Drach soll erneut dessen mutmaßlicher Komplize im Zeugenstand erscheinen. Der Niederländer Eugen W. sei für den nächsten Hauptverhandlungstag geladen worden, bestätigt Landgerichtssprecherin Diana Renk auf Anfrage. Damit könnte sich jedoch eine „unwürdige Schmierenkomödie“, so die Wertung von Prozessbeteiligten, wiederholen.

Köln: Mutmaßlicher Komplize soll Drach erneut entlasten

Drach-Verteidiger Dirk Kruse hatte am Mittwoch in einem Beweisantrag abermals behauptet, der Mitangeklagte werde Thomas Drach bei mehreren Anklagepunkten entlasten. So könne Eugen W. bekunden, dass sich Drach zu mehreren tatrelevanten Zeiten in Amsterdam aufgehalten und auch kein Fluchtauto zur Verfügung gestellt bekommen habe.

Der Antrag wurde so ähnlich bereits gestellt und auch zugelassen. Doch die eine erste Vernehmung im September endete skurril. So erklärten die Anwälte von Eugen W., sie bräuchten mehr Zeit, um sich mit ihrem Mandanten zu beraten. Nachdem der Niederländer sich selbst gar nicht äußerte, wertete Richter Jörg Bern als Aussageverweigerung – das Recht steht W. als Mitbeschuldigtem zu.

Kölner Landgericht: Drach-Verteidiger mit nebulöser Aussage

Dass Eugen W. zur Aussage bereit sei, „das habe ich jetzt schon zum vierten Mal gehört“, hatte Richter Bern genervt auf den Antrag reagiert. Auf konkrete Nachfrage, worauf diese Behauptung basiere, erklärte Drach-Verteidiger Kruse nebulös, er habe da gewisse Infos bekommen. Nun also der nächste Versuch am Donnerstag – und bei einem erneuten Scheitern wohl auch der letzte.

Der mutmaßliche Drach-Komplize Eugen W. beim Prozessauftakt mit den Verteidigern Sebastian Dobritzsch und Wolfgang Heer (r.) und einem Wachtmeister.

Der mutmaßliche Drach-Komplize Eugen W. beim Prozessauftakt mit den Verteidigern Sebastian Dobritzsch und Wolfgang Heer (r.) und einem Wachtmeister.

Die juristisch spannende Konstellation ist nur deshalb möglich, weil es mittlerweile zwei Verfahren gibt. Eugen W. wurde vom Hauptverfahren gegen Drach abgetrennt, da der Niederländer zuletzt gesundheitsbedingt immer wieder ausgefallen war. Während der Prozess gegen Thomas Drach weitgehend sachlich abläuft, fliegen im Parallel-Verfahren weiterhin die Fetzen.

Wachtmeister werfen Anwalt aus dem Gerichtssaal

Hauptdarsteller ist hier Strafverteidiger Wolfgang Heer, der einst die NSU-Terroristin Beate Zschäpe vertreten hat. Heer war als Pflichtverteidiger aus dem Verfahren geflogen, will nun offenbar als Wahlverteidiger weitermachen – er legte aber keine Vollmacht vor. Nachdem ihn Richter Bern am Montag bereits in den Zuschauerbereich verwiesen hatte, kam es am Mittwoch zum weiteren Eklat.

Heer sollte sein Handy abgeben, da der Verdacht aufkam, er würde mit dem verbliebenen Pflichtverteidiger kommunizieren. Der Richter verfügte ein generelles Handyverbot für Zuschauer. Heer weigerte sich, woraufhin ihn Wachtmeister ihn mit leichtem Nachdruck aus dem Saal begleiteten. Es war der nächste Rauswurf und eine weitere bizarre Eskalationsstufe.

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