„Ein absolutes Horrorszenario“Einbrecher vergewaltigt Kölnerin – Haftstrafe für Obdachlosen

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Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Jörg Kranendonk beim Prozessauftakt im Landgericht Köln.

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Jörg Kranendonk beim Prozessauftakt im Landgericht Köln.

Eine Kölnerin wurde von einem Einbrecher vergewaltigt. Das Landgericht hat nun ein Urteil gesprochen.

Ein Obdachloser aus dem Raum Bremen muss für vier Jahre ins Gefängnis, nachdem er laut Urteil des Landgerichts vor rund acht Jahren eine Frau im Kölner Stadtteil Mülheim vergewaltigt hatte. Der 30-Jährige war laut den Feststellungen des Gerichts durch die Terrassentür in eine Erdgeschosswohnung eingestiegen, hatte dann die Bewohnerin im Badezimmer überrascht und ins Schlafzimmer gezerrt.

Köln: Richter nahm verminderte Schuldfähigkeit an

Die relativ milde Freiheitsstrafe begründete der Vorsitzende Richter Benjamin Roellenbleck unter anderem damit, dass seit der Tat sehr viel Zeit vergangenen sei, in der sich der Angeklagte straffrei geführt habe. Zudem nahm das Gericht eine verminderte Schuldfähigkeit bei dem Mann an, der unter psychischen Problemen leidet. Aufgehoben sei die Steuerungsfähigkeit aber nicht gewesen.

Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Die Staatsanwaltschaft hatte sechseinhalb Jahre Haft gefordert, Opfer-Anwältin Funda Bicakoglu eine Strafe nicht unter sieben Jahren Gefängnis. „Meiner Mandantin wurde die eigene Wohnung als Rückzugsort genommen, jedes Sicherheitsgefühl wurde komplett zerstört“, hatte Bicakoglu dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ zum Prozessauftakt gesagt.

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Angeklagter hatte Vorwurf der Vergewaltigung bestritten

Was an jenem 14. August 2015 geschehen ist, sei „ein absolutes Horrorszenario“, hatte die Opfer-Anwältin gesagt. Bis zu der Festnahme des Täters habe die Geschädigte acht Jahre in Ungewissheit darüber gelebt, wer ihr das angetan habe und ob der Täter wiederkäme. Einmal, so sagte es die Frau, habe sie einen Mann vor ihrer Wohnung stehen sehen, der ihrem Peiniger sehr geähnelt habe.

Ein später Treffer in der DNA-Datenbank hatte die Ermittler auf die Spur des Angeklagten gebracht. Sein Genmaterial hatte sich am Körper der Geschädigten und an deren Zahnbürste befunden. Der Angeklagte soll in der Wohnung auch geduscht haben. Das könnte grundsätzlich sein, hatte der Mann im Prozess geäußert, „aber nicht das andere“, und damit den Vorwurf der Vergewaltigung bestritten.

Köln: Opfer blieb detailreiche Aussage nicht erspart

Zunächst hatte der Angeklagte ausgesagt, schon deshalb nicht als Täter in Betracht zu kommen, da er sich noch nie in Köln oder der Region aufgehalten habe. Später sagte er, dass er vielleicht mal „ein bis zwei Tage“ in Köln gewesen sei, weit vor der Tat. Wie er sich dann die DNA-Spuren erkläre, wollte der Richter wissen. „Da muss ein Test vertauscht worden sein“, hatte der Angeklagte darauf geantwortet.

Nicht nur das Genmaterial, auch ein weiteres Indiz hatte auf den Angeklagten als Täter hingedeutet. So hatte der heute 30-Jährige sich laut Richter gegenüber seinem Opfer als „Sina aus Tunesien“ bezeichnet und damit seinen Vornamen verraten. Durch das bestreitende Aussageverhalten des Beschuldigten blieb der Geschädigten eine detailreiche Aussage im Gerichtssaal nicht erspart.

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