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Küchenfenster getroffenEx-Rocker nach Schießerei in Kalk verurteilt – „Wie im Wilden Westen“

5 min
Der Angeklagte Hasan Y. (33) mit seinem Verteidiger Martin Bücher beim Prozess im Landgericht Köln.

Der Angeklagte Hasan Y. (33) mit seinem Verteidiger Martin Bücher beim Prozess im Landgericht Köln.

Der Angeklagte belastete beim aktuellen Prozess auch einen früheren Rockerboss schwer.

„Szenen wie im Wilden Westen“, so formulierte es der Vorsitzende Richter Jan F. Orth im Kölner Landgericht, hatten sich im November 2018 in der Johann-Mayer-Straße in Kalk abgespielt. Aus einem fahrenden Auto wurden Schüsse auf das damalige Lokal „Turkish Deluxe“ abgegeben. Danach stürmten Mitglieder der Rockergruppierung „Bandidos“ aus dem Bistro und erwiderten das Feuer – und das völlig unkontrolliert. Viele Jahre später kam heraus, wer dabei ein Küchenfenster und sogar den eigenen Rockerkollegen getroffen hatte. Nun saß Schütze Hasan Y. (33) auf der Anklagebank.

Köln: Kugel aus Revolver schlägt in Küchenfenster ein

Der Angeklagte erkannte sich auf einem Video einer Überwachungskamera wieder, die die Schussabgaben in jener Nacht aufgezeichnet hatte. Es zeigt, wie auch Hasan Y. aus der Gaststätte stürmte, einen Revolver in der rechten Hand hielt und nach oben schoss. Er sprach von einem Warnschuss, womöglich wollte er die Waffe aber auch einmal ausprobieren. Denn er hatte nach eigenen Angaben noch nie geschossen. Das abgeschossene Projektil traf ein Fenster im dritten Stock des gegenüberliegenden Hauses und blieb in einer Deckenlampe stecken, heißt es in der Anklage.

November 2018: Die Polizei am Tatort in der Johann-Meyer-Straße in Kalk.

November 2018: Die Polizei am Tatort in der Johann-Meyer-Straße in Kalk.

Die Gruppe um den Angeklagten verfolgte daraufhin das Auto, aus dem auf sie geschossen wurde. Es war links in die Robertstraße eingebogen. Hasan Y. schoss ein weiteres Mal – er traf versehentlich einen Mann aus den eigenen Reihen mit einem Durchschuss an der Schulter. Der Schütze brachte seinen Rockerkollegen daraufhin in die Notaufnahme des Severinsklösterchen, dort wurde die Fleischwunde genäht. Die ursprünglichen Attentäter im Auto, die zuvor zwar die „Bandidos“ verfehlt, aber einen Gast des Bistros und einen Passanten verletzt hatten, entkamen zunächst unerkannt.

Später stellte sich heraus: Hinter dem hinterhältigen Angriff auf den „Bandido“-Treffpunkt in Kalk steckten Mitglieder der damals rivalisierenden Rockergruppierung „Hells Angels“. Das Motiv erschien banal. Tage zuvor soll ein „Hells Angel“ vor Rockern der „Bandidos“ in einen Burgerladen geflüchtet sein. Ein Video aus einer Überwachungskamera wurde danach im Internet geteilt – für die Höllenengel offenbar eine solche Demütigung, dass man zum Gegenschlag ausholte. Eine weitere Vergeltung im „Rockerkrieg“, diesmal durch die „Bandidos“, ließ danach nicht lange auf sich warten.

Köln: Schwerverletzter nach Schussabgabe an Zoobrücke

Im Dezember 2018 wurden zwei Männer aus dem Umfeld der „Hells Angels“ im Bereich Zoobrücke beschossen. Die Täter, darunter der Angeklagte Hasan Y., hatten mit einer Mercedes A-Klasse den VW Golf der vermeintlichen Konkurrenten verfolgt. Der Fahrer des GTI wurde an der Hüfte getroffen, Darm und Harnblase verletzt. Eine Notoperation rettete das Leben des Mannes. Später stellte sich heraus, dass es sich um eine Verwechslung gehandelt hatte. Die eigentliche „Zielperson“ hatte das Auto an zwei Bekannte verliehen, die kurz zu McDonald’s in Kalk fahren und etwas essen wollten.

Der frühere Rockerboss Aykut Ö. (38) zwischen seinen Verteidigern Frank Nobis (l.) und Michael Hakner beim beim Parallelprozess im Landgericht

Der frühere Rockerboss Aykut Ö. (38) zwischen seinen Verteidigern Frank Nobis (l.) und Michael Hakner beim beim Parallelprozess im Landgericht

Für die Schussabgabe an der Zoobrücke stand Y. bereits vor sieben Jahren vor Gericht. Die konnte ihm damals aber nicht bewiesen werden. Da er das Täterfahrzeug angemietet hatte, erhielt er wegen Beihilfe zum versuchten Mord aber dennoch vier Jahre Haft. Da man in Deutschland für dieselbe Tat nicht zweimal belangt werden kann, konnte Y. beim aktuellen Prozess alles zugeben. „Auch ich habe geschossen“, sagte der Angeklagte. Er sei damals bei den „Bandido“-Rockern noch auf Probe gewesen und habe sich drängen lassen, von Aykut Ö., dem damaligen Präsidenten der Gruppierung.

Köln: Angeklagter belastet früheren Rockerboss Aykut Ö.

Die Aussage birgt Brisanz, denn gegen Aykut Ö. wird aktuell in einer Parallelverhandlung genau dieser Sachverhalt verhandelt; dem früheren Rockerboss droht Sicherungsverwahrung. Staatsanwältin Charlotte de Brito, die die Anklagebehörde in beiden Prozessen vertritt, fragte daher gezielt nach der Rolle des mutmaßlichen Hintermannes und schrieb fleißig mit. Hasan Y. enttäuschte sie nicht, sagte: Aykut Ö. habe damals alles bestimmt, „wir waren seine Hunde“. Wenn es in der Gruppe gut gelaufen sei, sei man „der Bruder“ gewesen, wenn es schlecht gelaufen sei, sei es ungemütlich geworden.

Staatsanwältin Charlotte de Brito (r., daneben ihre Kollegin Sabrina Heimers) vetritt in beiden Rockerverfahren die Anklagebehörde.

Staatsanwältin Charlotte de Brito (r., daneben ihre Kollegin Sabrina Heimers) vetritt in beiden Rockerverfahren die Anklagebehörde.

„Ich war geblendet von der Bruderschaft“, sagte Hasan Y., der nach seiner Verhaftung seinen langjährigen Job in der Fahrzeugaufbereitung in den Ford-Werken verloren hatte. Vor drei Jahren wurde der heute 33-Jährige erneut verurteilt, diesmal wegen Drogenhandels. Er kam in den offenen Vollzug in die JVA Remscheid und flüchtete nach der Anklageerhebung im aktuellen Fall vor etwa einem Jahr in die Türkei. Erst vergangene Woche reiste er mit seiner neuen Lebensgefährtin zurück nach Deutschland und stellte sich. Seine kriminelle Karriere wolle er nun hinter sich lassen.

Köln: Richter dankt Angeklagtem für Angaben zum Rockerboss

Staatsanwältin de Brito forderte am Ende der Verhandlung eine Gesamtstrafe von sechseinhalb Jahren Gefängnis. Die Schüsse auf der Straße in Kalk hätten eine erschreckende Gleichgültigkeit offenbart. Allein sechs Monate Haft beantragte die Anklägerin dafür, dass Hasan Y. zudem in einem weiteren Prozess im Fall der Zoobrücken-Schießerei zwei Komplizen gedeckt hatte. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwältin. Da frühere Gefängnisaufenthalte in das Urteil mit eingerechnet werden, muss der 33-Jährige bei Rechtskraft der Entscheidung nur noch etwa ein Jahr hinter Gitter.

In seiner Urteilsbegründung dankte Richter Orth dem Verurteilten. „Er hat nicht nur alles eingeräumt, sondern auch umfassende Angaben zu seinem ehemaligen Präsidenten gemacht und das sicher nicht mit den besten Gefühlen in der Magengrube“, so der Vorsitzende, „das war aller Ehren wert und wir sind dankbar für diese Art der Mithilfe.“ Der Richter zeigte sich überzeugt davon, dass die Angaben zu Lasten von Aykut Ö. „wichtig für die Strafverfolgungsbehörden“ gewesen seien. Hasan Y. dürfte im laufenden Prozess gegen den früheren Rockerboss nun als möglicher Kronzeuge geladen werden.