„Bin ich freigesprochen?“Grapscher vom Kölner Hauptbahnhof bedankt sich bei der Richterin

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Auf dem Kölner Bahnhofsvorplatz hatte der Angeklagte eine Frau begrapscht. (Symbolbild)

Auf dem Kölner Bahnhofsvorplatz hatte der Angeklagte eine Frau begrapscht. (Symbolbild)

Überraschend endete im Kölner Amtsgericht der Prozess gegen einen überführten Grapscher vom Hauptbahnhof.

Ein gestochen scharfes Video überführte am Dienstag im Amtsgericht einen Grapscher, der vergangenen Juli einer ihm fremden Frau auf dem Bahnhofsvorplatz auf das Gesäß geschlagen hatte. Auf eine Strafe verzichteten Richterin und Staatsanwältin jedoch, stattdessen stellten sie das Verfahren gegen eine Geldauflage ein. Darüber zeigte sich der Angeklagte selbst überrascht.

Kölner Hauptbahnhof: Frau auf dem Vorplatz begrapscht

An einem Samstag nach Mitternacht hatte der beschuldigte 22-Jährige sich seinem Opfer im Bereich der Bäckerei Kamps genähert, sie im Vorbeigehen betatscht. Umgehend hatte die Frau Anzeige bei der Bundespolizei erstattet, die Beamten konnten den Täter noch vor Ort stellen. Der Mann wurde kurzzeitig festgenommen, ein Alkoholtest auf der Wache ergab einen Wert von rund 1,0 Promille.

Wirklich erinnern wollte sich der Angeklagte beim Prozess nicht. „Ich hatte zwei kleine und eine große Flasche Wodka getrunken“, sagte er der Richterin. Er sei aus dem Ruhrgebiet mit dem 9-Euro-Ticket nach Köln gefahren, habe sich ablenken wollen, nachdem seine Lebensgefährtin ihn mit dem kleinen gemeinsamen Sohn verlassen habe. „Mir ging es gar nicht gut“, meinte der 22-Jährige.

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Kölner Hauptbahnhof: Überwachungsvideo überführt Täter

Im Vorfeld hatte der Angeklagte Fotos aus besagter Nacht ans Gericht geschickt, die Rötungen und Kratzer an seinem Hals zeigten. Die stammten offenbar von einem Fluchtversuch. „Da habe ich Schläge bekommen“, erklärte der Angeklagte. Die Tat selbst räumte der Mann erst ein, als das Überwachungsvideo im Gerichtssaal gezeigt wurde. Hierauf ist der Vorfall deutlich zu sehen.

„Was sagen Sie denn jetzt dazu?“, fragte die Staatsanwältin. „Ich bin seit 2016 in Deutschland und sowas ist mir noch nie passiert“, antwortete der aus Syrien stammende Angeklagte und schob alles auf den Alkohol. Das Opfer selbst stand für den Prozess nicht zur Verfügung, da das Gericht keine aktuelle Adresse ermitteln konnte. Offenbar handelte es sich bei der Frau um eine Touristin.

Köln: „Das heißt, ich bin jetzt freigesprochen?“

Nachdem die Richterin den blanken Auszug aus dem Bundeszentralregister verlesen hatte und die Beweisaufnahme schließen wollte, meldete sich überraschend die Staatsanwältin. „Ich kann mir vorstellen, das Verfahren gegen 250 Euro einzustellen.“ Dem stimmte die Richterin zu, das Geld geht an ein Kölner Frauenhaus. „Das heißt, ich bin jetzt freigesprochen?“, fragte der Angeklagte verwirrt.

Offenbar hatte der Mann mit einer Verurteilung gerechnet. Nein, das sei kein Freispruch, erklärte die Richterin. Aufgrund der nicht vorhandenen Vorstrafen und der Alkoholisierung bei der Tat könne man aber von einer Strafe absehen. „Danke, danke!“, rief der 22-Jährige freudig in Richtung Richterin und Staatsanwältin. Die 250 Euro wolle er schnell zahlen. „Das Geld leihe ich mir bei einem Freund.“

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