Wieder Zündstoff im Drach-ProzessAnwalt will Kölner Richter anzeigen und spricht von Stasi-Methoden

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Der Reemtsma-Entführer Thomas Drach gilt als Hauptbeschuldigter in den nun zwei Gerichtsverfahren.

Der Reemtsma-Entführer Thomas Drach gilt als Hauptbeschuldigter in den nun zwei Gerichtsverfahren.

Wieder einmal sorgt der Kölner Strafverteidiger Wolfgang Heer im Verfahren um Thomas Drach für Wirbel. Er droht mit einer Strafanzeige.

Während der Prozess gegen Thomas Drach wieder gesittet abläuft, fliegen im Parallel-Verfahren gegen den mutmaßlichen Komplizen Eugen W. weiterhin die Fetzen. Hauptakteur ist abermals Verteidiger Wolfgang Heer, bekannt auch als früherer Anwalt der NSU-Terroristin Beate Zschäpe. Heer warf dem Vorsitzenden Richter Jörg Bern am Freitag eine Straftat und Stasi-Methoden vor.

Landgericht Köln: Anwalt wirft Richter mögliche Straftat vor

Richter Bern hatte zwei Beschlüsse verkündet, da richtete Verteidiger Heer eine Frage an den Vorsitzenden. „Wird diese Sitzung eigentlich gerade aufgezeichnet?“, wollte Heer interessehalber, so schien es, wissen. Der Richter bejahte. „Oh“, sagte Heer und schien überrascht, „dann werden wir eine Strafanzeige prüfen.“ Bern solle auch selbst mal überlegen, ob er sich gerade strafbar mache.

Der Kölner Rechtsanwalt Wolfgang Heer will eine Strafanzeige gegen den Richter prüfen.

Der Kölner Rechtsanwalt Wolfgang Heer will eine Strafanzeige gegen den Richter prüfen.

„Heimliches Abhören, wir sind doch hier nicht bei der Stasi“, polterte der Verteidiger kurze Zeit später noch im Saal. Heer spielte offenbar auf den Straftatbestand der „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ an. Nach dem Gesetz wird mit zu drei Jahren Gefängnis bestraft, „wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt“.

Verteidiger droht die Absetzung als Pflichtverteidiger

Juristischer Ärger dürfte dem Richter aber kaum drohen. So äußerte ein Prozessbeteiligter am Rande des Prozesses, dass ja der gesamte Drach-Prozess auf Anordnung der Schwurgerichtskammer für interne Zwecke aufgenommen wurde und dies somit auch für den inzwischen abgetrennten Prozess gegen Eugen W. gelte. Zudem würde lediglich öffentlich gesprochenes Wort aufgezeichnet.

Heer war bereits in der Vergangenheit immer wieder mit despektierlichen Aussagen in Richtung des Richters aufgefallen und hatte dafür eine Rüge kassiert. Aktuell prüft die Strafkammer, Heer als Pflichtverteidiger abzusetzen. Das hatte Staatsanwältin Anja Heimig beantragt. Sollte das Gericht dem nachkommen, dann könnte Heer seine Kosten nicht mehr mit der Staatskasse abrechnen.

Mutmaßlicher Drach-Komplize soll in den Zeugenstand

Eine wirklich spannende Neuigkeit hatte der Prozesstag am Freitag dann aber auch noch zu bieten. Eugen W. ist nun offiziell als Zeuge im parallel laufenden Verfahren gegen Thomas Drach geladen, so wie es dessen Anwälte beantragt hatten. W. soll Drach hier in einigen Punkten entlasten. Ob er aber aussagen wird, steht noch nicht fest. Aufgrund der angeklagten Mittäterschaft kann W. schweigen.

Dem Niederländer W. wird aktive Beteiligung und Beihilfe zu drei Raubüberfällen auf Geldtransporter vorgeworfen. Als Haupttäter gilt Reemtsma-Entführer Drach, dem dafür die Sicherungsverwahrung droht. Zunächst saßen W. und Drach gemeinsam auf der Anklagebank. Aufgrund gesundheitlicher Probleme von W. und daraus resultierenden Verzögerungen wurde sein Verfahren aber abgetrennt.

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