Der Vorsitzender Richter Ansgar Meimberg fand bei der Urteilsbegründung deutliche Worte.
Vor Kneipe in NippesJugendclique schlägt Türsteher fast tot – Urteil gefallen

Die fünf Angeklagten mit ihren Verteidigern beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht
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Die Urteilsbegründung zu einem versuchten Mord an einem Türsteher in Nippes begann der Vorsitzende Richter Ansgar Meimberg in Saal 210 des Kölner Landgerichts mit dem Zitat eines vierjährigen Mädchens. „Mama, warum ist der Opa so komisch?“, habe die Enkelin irritiert ihre Mutter gefragt, wie diese im Zeugenstand berichtete. Denn der Großvater ist nach dem brutalen Angriff einer Jugendclique im September 2025 nicht mehr derselbe. Ein Menschenleben sei regelrecht zerstört worden. Die fünf jungen Angeklagten müssen nun mehrere Jahre ins Gefängnis.
Köln: Türsteher leidet unter gravierender Tatfolgen
„Er war sportlich und an Menschen interessiert“, sagte der Richter über den Geschädigten. Arbeiten und Sport machen könne der Mann nicht mehr und auch seinen Haushalt nicht mehr allein führen. Er wohne überwiegend bei seiner Tochter. Der Richter führte aus: „Er hat keine Kraft mehr, mit seiner Enkelin im Garten zu spielen.“ Der frühere Bundespolizist kämpft seitdem immer wieder mit Suizidgedanken und kam mehrfach in die Psychiatrie. Die jungen Täter wurden zwar nach dem milderen Jugendstrafrecht verurteilt, müssen aber dennoch zwischen drei und fünf Jahren in Haft.

Der Angeklagte links (mit Verteidiger Frank Hatlé) gilt als Initiator, der Beschuldigte rechts (mit Verteidiger Michael Diwo) hatte den Angriff gestartet.
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Mit Tötungsvorsatz und heimtückisch hätten die Angeklagten im Alter von 18 und 20 Jahren am Tattag gehandelt. Sie hätten dem Türsteher nach dessen Schicht in der Kneipe in der Florastraße aufgelauert. Einer der Täter – mit T-Shirt über dem Gesicht zur Tarnung – habe den 56-Jährigen zu Boden gebracht, dann seien die Komplizen hinzugekommen. „Alle fünf traten dann gezielt und wuchtig auf Rumpf und Kopf des Geschädigten und nahmen seinen möglichen Tod billigend in Kauf“, erklärte der Richter. „Das Opfer schrie laut um Hilfe, mit Zunahme der Tritte und Schläge hörte das auf.“
Obwohl den jungen Männern klar sein musste, dass der Türsteher bereits bewusstlos war, hätten sie ihren Angriff einfach fortgesetzt. „Wach auf, du Hurensohn“, habe der Initiator des Angriffs noch gebrüllt. Der 20-Jährige habe noch mit einer abgebrochenen Glasflasche auf den Rücken des Opfers eingestochen und weitere Tritte gegen den Kopf des Mannes folgen lassen. Rippen, Lendenwirbel und die Nase des Mannes waren gebrochen, er verlor Zähne und atmete Erbrochenes ein. „Es bestand akute Lebensgefahr“, so der Richter. Mehrere Tage Intensivstation mit künstlichem Koma folgten.
Köln: Nach Versöhnung im Gericht zusammengebrochen
Tapfer hatte der schwer gezeichnete Mann beim Prozess ausgesagt. „Als ich aufgewacht bin, dachte ich erst, ich hätte einen Verkehrsunfall gehabt“, schilderte er im Zeugenstand. Seine Tochter habe ihm dann alles erzählt. Noch Monate später sei seine Aussprache verwaschen gewesen, auch berichtete der Angegriffene von Gleichgewichtsstörungen und Depressionen. Schwer zu schaffen mache ihm auch noch das rechte Bein. Das sei nicht mehr richtig belastbar und schmerze, nachdem Tritte in den Rücken einen Nerv in der Wirbelsäule beschädigt hätten. Daher sei ihm Sport nicht mehr möglich.
Der frühere Türsteher berichtete, immer noch bei Neurologen und Orthopäden in Behandlung zu sein. Und auch das Essen bereite ihm Probleme. Durch die Tritte der Täter gegen den Kopf seien seine Zähne lädiert worden. „Ich kann nur mit einer Zahnprothese richtig kauen“, berichtete der 56-Jährige. Dennoch zeigte sich der Mann im Gerichtssaal versöhnlich. Er nahm die Entschuldigung der Angeklagten an und gab jedem die Hand, führte sogar noch lockeren Smalltalk. „Das war sein verzweifelter Versuch, sich die Tat und die Folgen schönzureden“, erklärte Richter Meimberg.
Denn nur kurz nach seiner Aussage sei der Mann zusammengebrochen und auf eigenen Wunsch in die Psychiatrie eingewiesen worden. So berichtete es die Tochter. Auslöser sei gewesen, dass der 56-Jährige erstmals Videos einer Überwachungskamera und eines Handys gesehen hatte, die die dramatische Tat zeigten. Die Aufnahmen zeigen Vorbereitung und Ausführung des Verbrechens sehr eindrücklich und minutiös – sie galten als das zentrale Beweismittel in dem Verfahren vor dem Schwurgericht. Ein Leugnen des objektiven Geschehensablaufs sei laut Richter zwecklos gewesen.
Kölner Richter: Darauf kann man nicht mit Sozialstunden reagieren
Das Verbrechen galt als Racheaktion für einen Vorfall eine Woche zuvor. Nachdem der Freund des Haupttäters nicht in die Kneipe gelassen wurde, habe der 20-Jährige das „geraderücken“ wollen. Zunächst habe er dem Türsteher einen Autospiegel abgetreten. Als der wütend reagiert und einen Schlagstock gezogen habe, sei der junge Mann geflohen. Das hatte er als Schmach empfunden und einen Vergeltungsplan geschmiedet. Darin seien alle Mitangeklagten eingeweiht gewesen. Es habe sich bei keinem der Beschuldigten – entgegen der Ansicht einzelner – um eine Spontantat gehandelt.
Die Justiz könne „auf so eine Tat nicht mit Sozialstunden reagieren, das war ein Kapitalverbrechen“, sagte Richter Meimberg und bezog sich offensichtlich auf die Anträge der Verteidiger, die Bewährung beantragt hatten. „Das Gericht hat sich bei der Strafzumessung von den schweren Folgen der Tat leiten lassen“, kritisiert Verteidiger Frank Hatlé, der den Haupttäter vertritt. Das sei zwar menschlich nachvollziehbar, entspreche aber nicht dem Zweck des Jugendstrafrechts mit dem Fokus auf den Erziehungsgedanken. Der Anwalt erwägt daher den Gang zum Bundesgerichtshof.
