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Verwaltungsgericht KölnLinksfraktion klagt gegen Ratsentscheid zur Ost-West-Achse

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Testfahrten mit 90-m-Langzügen auf der Ost-West-Achse zwischen Bahnhof Deutz/Messe und Neumarkt im Jahr 2024.

Testfahrten mit 90-m-Langzügen auf der Ost-West-Achse zwischen Bahnhof Deutz/Messe und Neumarkt im Jahr 2024.

Die Linksfraktion klagt vor dem Verwaltungsgericht Köln: Der Rat sei vor der Entscheidung zum Stadtbahnausbau nicht ausreichend informiert gewesen.

Die Linksfraktion im Kölner Rat hat Klage gegen die Entscheidung zum Ausbau der Ost-West-Achse eingereicht, wie sie am Montag bekanntgab. Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte den Eingang vom 31. Oktober auf Nachfrage.

Der Kölner Stadtrat hatte nach sieben Jahren Diskussion am 3. April 2025 entschieden, dass die Stadtbahnstrecke zwischen Heumarkt und Aachener Weiher, genannt Ost-West-Achse, mit einem Tunnel und nicht oberirdisch ausgebaut werden soll. Gegen diesen „politischen Variantenentscheid“ richtet sich die Klage der Linksfraktion sowie von Ratsmitglied Heiner Kockerbeck.

„Das nun eingereichte Kommunalverfassungs-Streitverfahren soll die organschaftlichen Rechte der Kläger wiederherstellen“, so die Fraktion. Denn die Linksfraktion sieht die Unterlagen zur Entscheidung als „unvollständig“ an. Eine ausführliche Kosten-Nutzen-Analyse sei nur für die unterirdische Variante der Ost-West-Achse ausgefertigt worden. Für die oberirdische Variante sei nur eine abgeleitete, wesentlich knappere Version erstellt worden, bei der die Herleitung und Darstellung der Ergebnisse unklar bliebe. Kockerbeck, damals wie jetzt Co-Fraktionsvorsitzender der Linken, sagt: „Damit bin ich in meinen Rechten beschnitten.“

Albert Meinhardt, Mitglied im Verkehrsausschuss, sagte: „Der ursprüngliche Beschluss von 2018 sah eine gleichberechtigte Planung der oberirdischen und unterirdischen Variante zwischen Heumarkt und Aachener Weiher vor. Der Geist dieses Beschlusses wurde nie konsequent umgesetzt, die unterirdische Variante wurde bevorzugt. Die Doppel-Planung sollte eigentlich zu einer gründlicheren Einsicht führen, welche Variante geeigneter sei.“

Beanstandung bei Bezirksregierung Köln blieb erfolglos

Die Linksfraktion teilt auch mit, sie habe die Entscheidung schon am 21. August gegenüber der Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde zu beanstanden versucht, erfolglos.

Die Linken hatten sich stets gegen einen Tunnel ausgesprochen, für den sich aber mit Stimmen von CDU, SPD und FDP und der Stimme der Oberbürgermeisterin Henriette Reker im Frühjahr eine Ratsmehrheit fand.

Tatsächlich war die Kosten-Nutzen-Analyse in der jahrelang vorausgegangenen Planung für den unterirdischen Ausbau ausführlicher. So wurde es auch vorab seitens der Stadtverwaltung kommuniziert. Wäre die Ratsentscheidung auf die oberirdische Variante gefallen, hätte die Verwaltung die Analyse entsprechend nachgearbeitet. An der Planung der ober- und unterirdischen Variante war auch ein politisches Begleitgremium beteiligt.

Die Stadtverwaltung äußerte sich inhaltlich noch nicht zur Klage. Ein Sprecher teilte mit, die Klageschrift liege den für das Thema Verantwortlichen der Stadt Köln bislang nicht vor.