Der Bundesgerichtshof hatte ein zunächst ergangenes Hafturteil aufgehoben.
Tatort Zülpicher ViertelMesserangriff auf Herrentoilette – Gericht entscheidet auf Notwehr

In einer Bar im Bereich der Zülpicher Straße kam es zu dem Messereinsatz auf der Herrentoilette.
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Der Strafprozess um einen schweren Messerangriff in einer Bar im Zülpicher Viertel endete in zweiter Instanz vor dem Kölner Landgericht mit einem Freispruch. Ein erstes Hafturteil wegen gefährlicher Körperverletzung hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben und auf eine mögliche Notwehrsituation auf der Herrentoilette hingewiesen. Dieses Szenario nahm nun auch die neue Strafkammer an.
Köln: Messereinsatz auf der Herrentoilette
Die Tat spielte sich in der Nacht zum 21. Juni 2020 ab. Nach einem möglichen Streit um Schulden aus einem Drogengeschäft zwischen dem späteren Opfer und einem Bekannten des Angeklagten eskalierte die Situation. Der Angeklagte hatte sich eingeschaltet und war dem Kontrahenten auf die Herrentoilette der Bar gefolgt. Dort zog er ein Messer.
Nach den ersten Feststellungen des Gerichts nutzte der Angeklagte das Einhandmesser möglicherweise zunächst, um sein Gegenüber einzuschüchtern, steckte es jedoch wieder weg, als der Mann nicht reagierte. Kurz darauf soll der „deutlich größere und muskulösere“ Kontrahent auf ihn losgegangen sein. Daraufhin zog der heute 47-Jährige erneut das Messer und fuchtelte damit vor seinem Angreifer herum.
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Köln: Not-Operation rettete Mann das Leben
Der Geschädigte erlitt insgesamt neun Schnittverletzungen – unter anderem an der Brust, am linken Oberarm und an der Wange. Trotz der schweren Verletzungen konnte er sich laut Urteil noch zur Wehr setzen und den Angeklagten zu Boden schlagen. Später musste er notoperiert werden. Der Angeklagte flüchtete nach der Auseinandersetzung nach draußen, wo er von weiteren Gästen attackiert und mit einer Bierflasche am Kopf verletzt wurde.
Die neue Strafkammer des Landgerichts musste nun klären, ob zum Zeitpunkt des Messerangriffs tatsächlich eine Notwehrlage vorgelegen hatte. In der ersten Instanz war dies verneint worden. Das Gericht hatte argumentiert, der Angeklagte habe durch das Zücken des Messers selbst zur Eskalation beigetragen und hätte eher fliehen oder um Hilfe rufen müssen.
Diese Einschätzung wies der Bundesgerichtshof zurück. Die Situation auf der engen Toilette sei dynamisch gewesen, und es lasse sich nicht eindeutig sagen, wer näher am Ausgang stand. Auch seien Hilferufe wohl wenig erfolgversprechend gewesen – zumal spätere Übergriffe auf den Angeklagten darauf hindeuteten, dass andere Gäste eher auf der Seite des Kontrahenten standen.
Köln: Freispruch ist bereits rechtskräftig
Im neuen Verfahren betonte der Angeklagte, der mehrere Monate in Untersuchungshaft verbracht hatte, er habe sich in einer ausweglosen Lage gesehen. Eine Skizze des Tatorts veranschaulichte den Beteiligten die beengten räumlichen Verhältnisse.
Am Ende des Prozesses forderten sowohl Verteidiger Sebastian Schölzel als auch die Staatsanwaltschaft einen Freispruch. Die Nebenklage plädierte vergeblich auf eine Verurteilung. Nachdem alle Beteiligten auf Rechtsmittel verzichtet hatten, wurde das Urteil rechtskräftig.