Mitangeklagter von Thomas DrachRichter spricht von möglicher Haftentlassung – Appell an den Angeklagten

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Der mutmaßliche Drach-Komplize Eugen W. wird in den Gerichtssaal gebracht.

Der mutmaßliche Drach-Komplize Eugen W. wird in den Gerichtssaal gebracht.

Der mutmaßliche Komplize von Drach weigert sich, zu Fuß von seiner Zelle in den Gerichtssaal zu gehen – und wird deshalb mit dem Rollstuhl gebracht.

Der Reemtsma-Entführer Thomas Drach wurde wegen mehrerer Raubüberfälle auf Geldboten längst zu einer langen Haftstrafe und Sicherungsverwahrung verurteilt – doch sein mutmaßlicher Komplize Eugen W. hält die Justiz weiter auf Trab. Am Dienstag weigerte sich der Niederländer erneut, zu Fuß vom Zellentrakt zum Gerichtssaal zu gehen. Er wurde daher mit Handschellen im Rollstuhl befördert.

Köln: Angeklagter protestiert nach Rauswurf von Anwalt

„Herr W. widerspricht der Fortsetzung der Hauptverhandlung, weil sein Wahlverteidiger nicht zugelassen wird“, erklärte der verbliebene Anwalt Sebastian Dobritzsch. Gemeint war Wolfgang Heer, der nach diversen Pöbeleien und weiteren Vorfällen von Richter Jörn Bern als Pflichtverteidiger abgesetzt und zuletzt durch zwei Wachtmeister des Saales verwiesen worden war.

Der Kölner Rechtsanwalt Wolfgang Heer wurde als Pflichtverteidiger abgesetzt und des Saales verwiesen.

Der Kölner Rechtsanwalt Wolfgang Heer wurde als Pflichtverteidiger abgesetzt und des Saales verwiesen.

Heer darf seitdem beim Prozess gegen Eugen W. nur noch im Zuschauerbereich sitzen – ohne Handy, damit er nicht mit seinem Anwaltskollegen korrespondiert. Im Sinne der Gleichbehandlung müssen nun alle Zuschauer ihre Smartphones am Saaleingang abgeben. Heer könnte die Maßnahme abwenden, würde er eine Mandatsvollmacht von W. vorlegen. Das ist bisher nicht geschehen.

Köln: Verteidigung beantragte die Haftentlassung

Gegen Eugen W. wird gesondert verhandelt, nachdem dieser immer wieder über gesundheitliche Beschwerden geklagt und Verhandlungstage daher abgesagt oder verkürzt werden mussten. Der Hochsicherheitsprozess gegen Thomas Drach mit immensem Polizeiaufgebot wurde dadurch verzögert. Nun soll der Ableger-Prozess auch zügig beendet werden, die Rede ist bisher von März.

In der Verhandlung am Dienstag wurde bekannt, dass die Verteidigung jüngst die Entlassung von Eugen W. aus der Untersuchungshaft beantragt hatte. Das wurde von der Schwurgerichtskammer abgelehnt. Das Oberlandesgericht muss nun entscheiden. Richter Bern sprach offenbar vorsorglich das Szenario an, dass die nächste Instanz den Niederländer tatsächlich auf freien Fuß setzen könnte.

Kölner Richter: Auch ohne Angeklagten würde zu Ende verhandelt

Bern erklärte dem Niederländer, dass er auch bei einer möglichen Haftentlassung weiter zu den Verhandlungstagen erscheinen müsse, auch bei einer Rückkehr nach Amsterdam, wo W. zuletzt lebte. Platzen würde der Prozess aber auch bei einem Fernbleiben nicht. Richter Bern stellte klar: „Selbst wenn Sie nicht kommen, können wir hier zu Ende verhandeln und auch entscheiden.“

Eugen W. soll an drei Überfällen auf Geldboten am Flughafen Köln/Bonn, in Frankfurt am Main und in Limburg an der Lahn beteiligt gewesen sein. Ihm drohen bis zu 15 Jahren Gefängnis. Anfang Januar hatte W.s mutmaßlicher Komplize Thomas Drach bereits die zeitliche Höchststrafe erhalten. Der Richter und seine Kolleginnen arbeiten derzeit am schriftlichen Urteil. Drach hatte Revision eingelegt.

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