Kölner Mammut-ProzessNeue Verzögerung kurz vor dem Ziel: Drach-Anwälte mit weiteren Anträgen

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Der Reemtsma-Entführer Thomas Drach im Kölner Landgericht

Der Reemtsma-Entführer Thomas Drach im Kölner Landgericht

Der Mammut-Prozess um Thomas Drach geht weiter. Dabei sollte die Staatsanwältin am Donnerstag eigentlich ihr Plädoyer halten.

Neue Beweisanträge der Verteidigung haben am Donnerstag ein schnelles Ende des Mammut-Verfahrens gegen den Reemtsma-Entführer Thomas Drach verhindert. Staatsanwältin Anja Heimig hatte sich nach einem Hinweis des Vorsitzenden Richters Jörn Bern bereits auf ihren Schlussvortrag eingestellt. Nun geht es vor dem Landgericht erst in knapp zwei Wochen mit dem Prozess weiter.

Köln: Richter wollte die Beweisaufnahme schließen

Richter Bern wollte an diesem 93. Verhandlungstag eigentlich die Beweisaufnahme schließen, die Staatsanwältin hätte dann noch an diesem Tag ihr Plädoyer halten können. Der Vorsitzende verwies auch auf das sogenannte Beschleunigungsgebot. Das besagt, dass der Beschuldigte einen Anspruch darauf hat, dass sein Verfahren nicht ohne Grund verzögert wird. Der Prozess läuft seit Februar 2022.

Zuvor hatte Bern einen Beweisantrag abgelehnt. Diese behandelten die DNA-Mischspur an einem ausgebrannten Fluchtwagen, der laut Anklage bei einem der vier angeklagten Raubüberfälle auf Geldboten genutzt wurde. Drachs Verteidiger argumentierten, die Spur könnte auch durch Feuerwehrbeamte vom Wageninnern auf die Nummernschildhalterung übertragen worden sein.

Mutmaßlicher Komplize sagt nicht mehr als Zeuge aus

Die Beamten sollten als Zeugen gehört werden, was Richter Bern als nicht zielführend erachtete. Zudem habe sich Drach in seinen Beweisanträgen selbst widersprochen. So habe er auch von der Möglichkeit gesprochen, die DNA-Spur zuvor als Beifahrer selbst verursacht zu haben. Das könnte der mutmaßliche Komplize Eugen W. bezeugen, der den Audi A8 in den Niederlanden genutzt haben soll.

Der Richter bekräftigte mit einem Beschluss, W. nicht mehr als Zeugen hören zu wollen. Dieser habe vor einer geplanten Befragung deutlich signalisiert, nicht zur Aussage bereit zu sein und sich so als Mitbeschuldigter wirksam auf sein Auskunftsverweigerungsrecht berufen. Drachs Verteidiger kritisierten die Entscheidung des Richters und kündigten einen weiteren Befangenheitsantrag an.

Thomas Drach drohen lange Haftstrafe und Sicherungsverwahrung

Weiter lehnten die Anwälte zwei Gutachter in dem Verfahren ab. Die hatten Überwachungsvideos, die mehrere Raubüberfälle zeigen, mit Aufnahmen von Thomas Drach verglichen. Der renommierte Kölner Sportwissenschaftler Prof. Wolfgang Potthast etwa hatte in einem Fall eine weit überwiegende, bis an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit der Übereinstimmung gesehen.

Nach dem Tod eines angeschossenen Raubopfers braucht Drach indes keine Verurteilung wegen vollendeten Mordes fürchten, da sich keine Kausalität zum Tatgeschehen ergeben hatte. Dem Angeklagten droht aber weiterhin eine hohe Haftstrafe, auch lebenslänglich ist möglich. Dazu steht die anschließende Sicherungsverwahrung für den heute 63-jährigen Schwerverbrecher im Raum.

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