Im Kölner Naherholungsgebiet Fühlinger See öffnen erstmals kostenfreie Bademöglichkeiten an Seen 1 und 7.
An zwei BadestellenSchwimmen im Fühlinger See ab 17. Mai erstmals außerhalb des Strandbads erlaubt
Schwimmen im Fühlinger See ist ab Mai erstmals außerhalb des Strandbads erlaubt. Ein Verbot galt ab 1984, wurde aber erst seit 2021 strenger durchgesetzt. Das hob die Stadt nach vierzig Jahren auf: Die Sportverwaltung richtet derzeit zwei Stellen an den Seen 1 und 7 ein.
Eigentlich hatte der Stadtrat vergangenen September für die Öffnung der neuen Badestellen zum Saisonstart gestimmt. Das wäre der 1. Mai gewesen. Die Stadt teilte nun auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ mit, die Eröffnung verzögere sich bis zum 17. Mai. Dann dürfen Schwimmer wieder in den See, ohne für das Strandbad „Blackfoot Beach“ an See 5 zahlen zu müssen. Zu den neuen unbewachten Ufern führen die Oranjehofstraße an See 7 und die Neusser Landstraße an See 1.
Die Sport- und Erholungsanlage mit sieben Teilseen steht den Bürgerinnen und Bürgern seit 1972 zur Verfügung. Sie liegt in einem Landschaftsschutzgebiet und besteht aus Kiesgruben, die seit 1912 erst für den Bau von Eisenbahnlinien und später zum Bau von Chorweiler ausgehoben wurden. Die Anlage ist 200 Hektar groß, 84 Hektar davon sind Grün- und Wasserfläche. Baden war jedoch mit der ersten Satzung 1984 schon verboten, mit Ausnahme im Freibad.
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Das hielt die Kölnerinnen und Kölner nicht vom Schwimmen ab. Und lange schien es auch die Sportverwaltung nicht zu stören. Nach mehreren Badeunfällen, bei denen in einigen Fällen sogar Schwimmerinnen und Schwimmer starben, setzte die Stadt das Verbot konsequenter durch. Seitdem war Baden nur noch kostenpflichtig im Strandbad möglich, gegen Eintritt in Höhe von 6,30 Euro für Erwachsene, 4,20 für Jugendliche bis 17 Jahre und 1 Euro für Kinder bis zum Alter von 5 Jahren.
Schwimmen im Fühlinger See war nur gegen Eintrittsgeld erlaubt
Somit war der Fühlinger See als Naherholungsgebiet mit Möglichkeit zum Schwimmen mit einer finanziellen Barriere versehen. Die Abkühlung im Sommer nahe dem heißen Stadtgebiet, aber abseits der häufig überfüllten Freibäder, konnte sich in den vergangenen Jahren nicht jeder leisten.
Protest unter Kölnerinnen und Kölnern wurde in Form einer Petition laut. Mit 6000 Unterschriften forderten sie per Eingabe in die Bezirksvertretung Chorweiler, das pauschale Badeverbot aufzuheben. In Teilen setzten sie sich schließlich durch. Gutachter erstellten 2022 für die Verwaltung eine Risikoanalyse: Badezonen an beiden Stellen sind haftungsrechtlich möglich. Ihrer Empfehlung folgte die Politik.
Dort ist das Schwimmen auf eigene Gefahr erlaubt. Die Stellen bleiben unbewacht. Sie werden während der Badesaison von Mai bis zum 30. September regelmäßig auf ihre Wasserqualität geprüft. Taucherinnen und Taucher sichten auch den Seegrund der Bereiche. Die Einrichtung kostet laut Stadt voraussichtlich 27.550 Euro. Der Betrieb beider Badestellen wird jährlich 28.000 Euro kosten, die Kontrollen werden während der Saison fortgeführt. Mitarbeitende reinigen die Bereiche regelmäßig.
Badestellen müssen durch Bojen begrenzt sein – noch keine zu sehen
Die Abschnitte wurden bereits dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz als Badestellen gemeldet, sie tauchen in der Liste aller Badegewässer in NRW auf. Dort ist gewöhnlich auch die Wasserqualität vermerkt, für die neuen Badestellen allerdings noch nicht. Doch Teilsee 5, der mit den anderen Stellen verbunden ist, bekam die Bewertung „ausgezeichnete Wasserqualität“. Schließlich speist Grundwasser den bis zu 15 Meter tiefen Seeverbund.
Bojen und Schilder waren am Mittwoch noch nicht ersichtlich. Bisher weisen Schilder an See 7 weiterhin auf ein Badeverbot und Lebensgefahr hin. Auf dem Wasser müssen die Badestellen vor der Öffnung mit Bojen eingegrenzt und am Ufer Notrufstellen und neue Schilder aufgestellt werden. Dort muss zum Beispiel die Wassertiefe angegeben sein. Die Stadt schreibt auf Anfrage: „Die Vorbereitungen der beiden Badestellen am Fühlinger See sind weit gediehen und weiterhin in vollem Gang.“ Die Öffnung verzögere sich wegen der Komplexität der Vorbereitungen.
Am 16. Mai muss der Stadtrat in seiner Sitzung noch die Satzung des Fühlinger Sees ändern. Nach dem Beschluss können die Kölnerinnen und Kölner dann wieder kostenfrei in einen der größten Seen der Umgebung springen – ab dann sogar legal.