Kölner Amtsgericht29-Jähriger versuchte mit Kopfstößen einen Polizisten anzugreifen

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Amtsgericht Köln

Der Haupteingang zum Justizzentrum Köln mit Amtsgericht und Landgericht an der Luxemburger Strasse. (Symbolbild)

Köln – Zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 Euro hat das Amtsgericht am Dienstag einen 29-Jährigen verurteilt. Das Strafverfahren im weiteren Anklagepunkt des Hausfriedensbruchs stellte es dagegen ein.

An einem späten Nachmittag im Dezember 2016 hielt sich der Mann in einem Supermarkt in Junkersdorf auf. Eine Kassiererin bemerkte, dass er mehrere Bierflaschen in einem Rucksack bei sich hatte und stellte ihn zur Rede. Er behauptete, er habe die Flaschen bei einem früheren Einkauf erstanden. Doch selbst als er einen Kassenzettel hervorholte und der skeptischen Frau als Beweis präsentierte, mochte sie ihm keinen Glauben schenken. Sie verständigte den Ladendetektiv, und der sprach ein Hausverbot aus. Statt wegzugehen, forderte der Kunde, der sich zu unrecht auf diese Art behandelt fühlte, die Polizei zu rufen.

Angeklagter empfand Polizeibeamten als Gegner

Kurz darauf erschienen tatsächlich zwei Beamte. Doch statt in ihnen die Unterstützer zu sehen, die er sich erhofft hatte, empfand er sie als Gegner. Die Situation schaukelte sich hoch. Ein Beamter fasste ihn am Arm an, er reagierte grob und fing an, sich zu wehren. Als er schließlich gefesselt werden sollte, leistete er mit Schlägen und Stößen Widerstand.

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Die Beamten brachten ihn in einen Streifenwagen. Auf der anschließenden Fahrt soll der Mann mehrfach versucht haben, mit Kopfstößen einen der Polizisten zu treffen.

Unter Medikamenteneinfluss

Die Amtsrichterin hielt dem 29-Jährigen zugute, er habe sich geständig gezeigt, sei im Gerangel selbst verletzt worden und habe von sich aus dafür gesorgt, dass die Polizei kam. Vor allem aber berücksichtigte sie eine verminderte Schuldfähigkeit.

Der Verteidiger hatte erklärt, sein Mandant sei alkoholisiert gewesen und habe unter dem Einfluss von Medikamenten gestanden, die er wegen psychischer Probleme genommen habe. Von „acht bis zehn Flaschen Bier und sieben Tabletten Rivotril“ war die Rede; Rivotril wirkt angstlösend und beruhigend. Inzwischen lebe der Mandant abstinent.

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