Aachener Straße in KölnWieder Zoff um „Büdchen 66“

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Der Kiosk an der Aachener Straße

Der Kiosk an der Aachener Straße

Innenstadt – Das „Büdchen 66“ an der Aachener Straße sorgt erneut für Unmut unter Anwohnern. Ein Jahr, nachdem der Kiosk geschlossen und von einem neuen Betreiber eröffnet wurde, stören sich einzelne Nachbarn erneut an der Lautstärke, die im Umfeld des Geschäftes entstehe.

„In der Woche ist es relativ ruhig, aber in letzter Zeit stehen am Wochenende 50 bis 60 Leute vor der Tür des Büdchens“, sagt ein Anwohner, der namentlich nicht genannt werden will. Andere Nachbarn sehen das allerdings anders und fühlen sich nicht gestört.

Ein Rückblick: Das Büdchen 66, das der frühere Betreiber Erkan Bukan vor vier Jahren an der Aachener Straße 66 eröffnet hatte, war bis zur Schließung 2017 ein beliebter Treffpunkt. Die meist jungen Kunden kauften dort Snacks und Getränke – und blieben schon mal einige Zeit vor dem Kiosk stehen.

Zum Ärger von manchen Anwohnern, die sich durch den Lärm der Besucher gestört fühlten. „Es wird gebrüllt, gejohlt, geschrien, krakeelt, gekreischt, gesungen und gelacht“, beschrieb ein Nachbar die Vorfälle. Polizei und Ordnungsamt mussten öfters eingreifen.

Gegen Öffnungszeiten verstoßen

Bukan verstieß mit seinem Kiosk mehr als einmal gegen die Ladenöffnungszeiten: Eigentlich hätte er das Büdchen bereits um 20 Uhr schließen müssen.

Der Inhaber räumte aber selbst ein, dass er den Laden schon mal viel länger aufgesperrt hatte. Auch das Ordnungsamt kam schließlich zum Schluss, dass der Kioskbetreiber gegen die Auflagen verstoßen habe, und schloss das Geschäft.

Bukan musste sich später sogar vor Gericht verantworten, weil die Siegel, die die Stadt zur Schließung des Ladens angebracht hatte, kurze Zeit später aufgebrochen wurden. Im Prozess behauptete er, nicht er, sondern ihm zugetane Gäste hätten die Siegel entfernt.

Obwohl sein Verteidiger zunächst einen Freispruch erreichen wollte, waren sich die Beteiligten einig, das Verfahren gegen Zahlung von 500 Euro ohne Urteil einzustellen.

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Seit Juni ist der Laden wieder geöffnet, teilt die Stadt mit. Der neue Betreiber, der sich nicht äußern will, hat mit seinem Kiosk nun eine Erlaubnis für einen Einzelhandel. Das hat Auswirkungen auf die Öffnungszeiten: Denn nach dem Ladenöffnungsgesetz darf ein Einzelhandelsgeschäft an Werktagen rund um die Uhr und am Samstag bis 24 Uhr verkaufen.

Im Fall des Büdchen 66 habe das Bauaufsichtsamt mit der Erteilung der Baugenehmigung weitere Einschränkungen vorgegeben: Der Verkauf darf montags bis freitags von 7 bis 5 Uhr am nächsten Morgen erfolgen, am Samstag von 7 bis 22 Uhr. Alkohol darf in ungeöffneten Flaschen in den genannten Zeiten verkauft werden. Ein Ausschank von Alkohol ist dagegen nicht gestattet.

Verstöße werden laut Stadt geahndet

Knifflig: Der Kioskbesitzer darf einerseits Menschenansammlungen und ein Verweilen vor seinem Betrieb nicht fördern. „Das heißt, er darf keine Anreize schaffen, dass die Menschen dort verweilen“, so ein Stadtsprecher. „Er kann aber auch als Einzelhändler nicht dazu gezwungen werden, dass er die Menschen wegschickt.“

Die Stadt achte darauf, dass die gesetzlichen Bestimmungen beachtet und die vorgegebenen Öffnungszeiten eingehalten werden. Verstöße würden ordnungsrechtlich geahndet. Bislang habe lediglich in der Nacht der Kölner Lichter, also am Wochenende 28./29. Juli, eine Menschenansammlung von 30 bis 40 Personen vor dem Laden festgestellt werden können.

Manche Nachbarn haben übrigens kein Problem mit dem neu eröffneten Kiosk: „Es gibt immer ein paar Menschen, die vor dem Kiosk stehen“, sagt Anwohnerin Irina Schneider (32). „Aber im Großen und Ganzen ist es ruhig und angenehm.“ Auch Rentnerin Irmgard Guttmann (81) sagt: „Es ist viel ruhiger geworden. Wenn das so bleibt, bin ich zufrieden.“

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